Schweizer Recruiting- und Staffing-Partnerschaften

Ihr Schweizer SECO-Partner für Recruiting.

Behalten Sie 90 % Ihrer Vermittlungsgebühr.

Erweitern Sie Ihr Recruiting-Geschäft in die Schweiz – mit einem etablierten Staffing-Partner. Wir unterstützen Festanstellungen und Contracting über bewilligte Schweizer Gesellschaften, damit Sie sich in einer konformen Partnerschaftsstruktur auf Kandidaten, Kundenbeziehungen und Wachstum konzentrieren können.

  • 90 %Fee-Anteil für Ihre Agentur
  • 500+Contractors in unserer Gruppe
  • Fest & ContractingBeide Recruiting-Modelle
  • National & internationalBewilligungen in der Gruppe

Vermittlungsgebühr Festanstellung

90%Ihre Agentur
10%Schweizer Partner

Beispiel: Vermittlungsgebühr CHF 20'000

Ihre Agentur erhältCHF 18'000
Schweizer Partner erhältCHF 2'000

Vorgeschlagener Standardanteil für geeignete Partnerschaften bei Festanstellungen. Keine Setup-Gebühr, kein Abo, keine Gebühr ohne erfolgreiche Vermittlung.

Die Herausforderung

In der Schweiz rekrutieren – ohne eigene Schweizer Staffing-Organisation.

Die Schweiz ist einer der attraktivsten Märkte Europas für Fachkräfte – und einer der am stärksten regulierten für Recruiter. Agenturen aus dem Ausland stossen schnell auf Anforderungen, die sich vom Schreibtisch in London, Berlin oder Warschau aus nicht lösen lassen:

Schweizer Regulierung

Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih sind im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) geregelt.

Bewilligungspflicht für die Vermittlung

Regelmässige, entgeltliche Vermittlung in der Schweiz braucht eine kantonale Bewilligung; Vermittlung vom oder ins Ausland zusätzlich die eidgenössische Bewilligung des SECO. Bewilligungen erhalten nur in der Schweiz eingetragene Betriebe – sie sind nicht übertragbar.

Compliance im Personalverleih

Verleih an Schweizer Kunden braucht eine Verleihbewilligung, Schweizer Arbeitsverträge und die Einhaltung des GAV Personalverleih. Verleih vom Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet.

Schweizer Kundendokumente

Schweizer Kunden erwarten Schweizer Verträge, Schweizer Konditionen und einen Schweizer Vertragspartner, auf den sie sich verlassen können.

Rechnungsstellung

Vermittlungsgebühren muss die Schweizer Partei in Rechnung stellen und einziehen, welche die bewilligungspflichtige Tätigkeit ausführt.

Lohn und Sozialversicherungen

Contractors brauchen ab dem ersten Tag korrekte Schweizer Lohnabrechnung, Sozialversicherungen, Pensionskasse und Quellensteuer.

Grenzüberschreitende Einschränkungen

Arbeitsbewilligungen, Meldeverfahren und Grenzgängerregeln unterscheiden sich für EU/EFTA- und Drittstaatsangehörige.

Wir stellen die Schweizer Recruiting- und Staffing-Infrastruktur für eine sauber strukturierte Partnerschaft.

Welche Tätigkeiten eine Partnerschaft abdeckt – und welche bei Ihrer Agentur bleiben – wird in der Compliance-Prüfung und im Partnerschaftsvertrag festgelegt. Eine Partnerschaft erlaubt nicht automatisch jede Form grenzüberschreitender Rekrutierung.

Zwei Kernleistungen

Festanstellung und Contracting. Ein Schweizer Partner.

Festanstellung

Festanstellungen. 90 % der Gebühr gehören Ihnen.

Sie suchen und präsentieren den Kandidaten. Die bewilligte Schweizer Gesellschaft schliesst den Vermittlungsvertrag mit dem Schweizer Kunden, koordiniert die Vermittlung, stellt die Gebühr in Rechnung und leitet 90 % an Sie weiter.

  • Transparente 90/10-Aufteilung
  • Koordination der Vermittlung in der Schweiz
  • Kunden- und Vertragsadministration
  • Rechnungsstellung und Inkasso
  • Erfolgsbasierte Gebühren
  • Keine monatlichen Kosten

90 / 1090/10-Aufteilung · erfolgsbasiert

Contracting & Personalverleih

Ihr Schweizer Contracting- und Payroll-Partner.

Ihr Kandidat übernimmt ein Contracting-Mandat bei einem Schweizer Kunden. Die bewilligte Schweizer Verleihgesellschaft stellt den Contractor an, führt Lohn und Sozialversicherungen, verwaltet Timesheets und stellt dem Kunden Rechnung – Sie behalten Beziehung und Marge.

  • Bewilligter Personalverleih
  • Schweizer Arbeitsverträge
  • Monatliche Lohnabrechnung
  • Sozialversicherungs-Administration
  • Timesheet-Verwaltung
  • Rechnungsstellung an den Kunden
  • Contractor-Administration

Individuelle Konditionen

Contracting wird individuell offeriert und ist nicht Teil des 10-%-Modells für Festanstellungen.

So funktioniert es

Vom ersten Kontakt bis zur Auszahlung.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Erzählen Sie uns von Ihrer Agentur, Ihren Märkten und Ihren Schweizer Opportunitäten.

  2. 02

    Partnerschafts- und Compliance-Prüfung

    Wir prüfen die Kooperationsstruktur, die nötigen Bewilligungen und die jeweiligen Verantwortlichkeiten.

  3. 03

    Partnerschaftsvertrag

    Wir definieren die kommerziellen und operativen Bedingungen – Gebührenteilung, Dokumentation, Verantwortung gegenüber dem Kunden.

  4. 04

    Vermittlung in der Schweiz

    Die zuständige bewilligte Schweizer Gesellschaft führt die gesetzlich erforderlichen Tätigkeiten aus, koordiniert die Verträge und stellt Rechnung.

  5. 05

    Auszahlung

    Nach erfolgreicher Vermittlung und Zahlungseingang des Kunden wird die Gebühr verteilt: 90 % an Ihre Agentur, 10 % an den Schweizer Partner.

Fee-Rechner

So viel Ihrer Vermittlungsgebühr bleibt bei Ihnen.

Geben Sie das Jahresbruttosalär des Kandidaten und Ihre vereinbarte Vermittlungsgebühr ein. Der Anteil des Schweizer Partners ist fix 10 % der eingezogenen Gebühr.

CHF 120'000
CHF 60'000CHF 300'000
20 %
10 %35 %
Anteil Schweizer Partner (fix)10 %

Sie behalten

CHF 21'600

Ihre Agentur 90 %Schweizer Partner 10 %
Vermittlungsgebühr total
CHF 24'000
Ihre Agentur erhält
CHF 21'600
RM Group erhält
CHF 2'400

Illustrative Berechnung. Die effektiven Beträge richten sich nach dem Partnerschaftsvertrag, den anwendbaren Steuern (inkl. MWST) und den gesetzlichen Vorgaben.

Warum RM Group

Eine etablierte Schweizer Staffing-Gruppe hinter jeder Partnerschaft.

Mehr als ein SECO-Partner: eine etablierte Schweizer Staffing-Organisation.

500+ externe Fachkräfte

In unserer Gruppe im Einsatz – IT, Finance, Engineering und Life Sciences.

Schweizer Recruiting- und Contracting-Know-how

Festanstellungen und Personalverleih für Schweizer Kunden seit 1998.

Nationale und internationale Bewilligungen

Kantonale und eidgenössische Bewilligungen für Vermittlung und Verleih innerhalb der Gruppe.

Bestehende Payroll- und Administrationsinfrastruktur

Schweizer Lohnabrechnung auf Abacus mit Swissdec-zertifizierter Meldung, geführt von RM Payroll AG.

Erfahrung mit Grosskunden

Rahmenverträge mit grossen Schweizer Unternehmen in Banking, Versicherung, Pharma, Industrie und öffentlicher Hand.

Digitale Prozesse

Digitales Contracting, qualifizierte elektronische Signatur und Online-Timesheets.

Transparente Preise

90/10 bei Festanstellungen, individuelle Offerte beim Contracting – keine versteckten Positionen.

Professionelles Partner-Management

Eine feste Ansprechperson für Ihre Agentur, auf Deutsch oder Englisch.

Wer die bewilligungspflichtige Tätigkeit ausführt

Festanstellung (Arbeitsvermittlung)RM Group AG
Contracting / PersonalverleihRM Payroll AG / PROSTAFF Schweiz GmbH
Lohn und Contractor-AdministrationRM Payroll AG

Die bewilligte Gesellschaft, die für Ihre Partnerschaft handelt, wird im Partnerschaftsvertrag genannt und ist Vertragspartei auf jedem Schweizer Kundenvertrag und jeder Rechnung. Bewilligungen einer Gruppengesellschaft gehen nicht auf eine andere über; keine Bewilligung wird vermietet, verkauft oder ausgeliehen.

Häufige Fragen

Schweizer Recruiting-Partnerschaften, erklärt.

Was ist eine SECO-Bewilligung für die Personalvermittlung in der Schweiz?

Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih sind in der Schweiz im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) geregelt. Wer regelmässig und gegen Entgelt Kandidaten vermittelt, braucht eine Bewilligung des kantonalen Arbeitsamts. Für Vermittlung vom oder ins Ausland ist zusätzlich die Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) nötig – umgangssprachlich die «SECO-Lizenz». Bewilligungen erhalten nur in der Schweiz eingetragene Betriebe; sie können weder übertragen noch vermietet oder ausgeliehen werden.

Darf eine internationale Recruiting-Agentur Kandidaten bei Schweizer Firmen platzieren?

Nicht direkt aus dem Ausland als vermittelnde Partei: Die bewilligungspflichtige Vermittlung in der Schweiz muss ein bewilligter Schweizer Vermittler ausführen. Internationale Agenturen können aber mit einem bewilligten Schweizer Partner zusammenarbeiten, der den Vermittlungsvertrag mit dem Kunden schliesst, die Vermittlung koordiniert und die Gebühr in Rechnung stellt – während die Agentur im Rahmen des Partnerschaftsvertrags Sourcing, Kandidatenpräsentation und Kundenkontakte beisteuert.

Kann ich für Schweizer Kunden rekrutieren, ohne eine Schweizer Firma zu gründen?

Ja, innerhalb einer sauber strukturierten Partnerschaft. Sie brauchen weder eine Schweizer Gesellschaft noch eine eigene Bewilligung: Die bewilligte Schweizer Gesellschaft führt die regulierten Tätigkeiten aus und trägt die Verantwortung dafür. Welche Aufgaben Sie selbst übernehmen dürfen, hängt von Ihrem Sitzland und von der Compliance-Prüfung vor Vertragsabschluss ab.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit einem bewilligten Schweizer Vermittler?

Nach einer Compliance-Prüfung schliessen wir einen Partnerschaftsvertrag, der Verantwortlichkeiten, Dokumentation und Gebührenteilung regelt. Sie identifizieren Kandidaten und Opportunitäten; die bewilligte Schweizer Gesellschaft schliesst den Vermittlungsvertrag mit dem Schweizer Kunden, koordiniert die Vermittlung, stellt die Gebühr in Rechnung, zieht sie ein und verteilt Ihren Anteil nach Zahlungseingang.

Was verlangt RM Group für Partnerschaften bei Festanstellungen?

10 % der eingezogenen Vermittlungsgebühr – als vorgeschlagener Standardanteil für geeignete Partnerschaften. Es gibt keine Setup-Gebühr, kein Abo und keine Gebühr ohne erfolgreiche Vermittlung.

Warum behalte ich 90 % der Vermittlungsgebühr?

Weil Sie rekrutieren. Unsere 10 % decken die regulierten Schweizer Tätigkeiten ab – Kundenvertrag, Koordination, Rechnungsstellung, Inkasso und Compliance –, die wir auf bestehender Infrastruktur führen, statt sie für jeden Partner neu aufzubauen. Wir verdienen, wenn Sie verdienen.

Wann erhält meine Agentur die Zahlung?

Nachdem der Schweizer Kunde die Vermittlungsrechnung bezahlt hat, gemäss Partnerschaftsvertrag. Wir stellen dem Kunden Rechnung, ziehen die Gebühr ein und zahlen Ihre 90 % aus; Abrechnungsrhythmus und Währung werden im Vertrag festgelegt.

Was passiert, wenn ein Kandidat nicht eingestellt wird?

Nichts wird verrechnet. Das Modell ist erfolgsbasiert: keine Vermittlung, keine Gebühr, keine Kosten für Ihre Agentur. Mit dem Kunden vereinbarte Garantie- oder Ersatzfristen werden im Partnerschaftsvertrag gespiegelt.

Bieten Sie auch Temporärarbeit und Contractor-Verleih an?

Ja. Unsere Gruppe betreibt bewilligten Personalverleih in der Schweiz: Die Schweizer Verleihgesellschaft stellt den Contractor an, führt Lohn, Sozialversicherungen, Pensionskasse und Timesheets und stellt dem Kunden Rechnung. Contracting wird individuell offeriert.

Kann RM Group die Lohnabrechnung für Schweizer Contractors übernehmen?

Ja. RM Payroll AG, die Payrolling-Gesellschaft der Gruppe, führt Lohn, Sozialversicherungen, Pensionskasse und Quellensteuer für Contractors auf Abacus, der führenden Schweizer Business-Software, mit Swissdec-zertifizierter Lohnmeldung.

Arbeiten Sie mit Agenturen aus UK, EU und USA?

Ja. Wir arbeiten mit Agenturen aus Grossbritannien, Deutschland, Österreich, Polen, Rumänien, Portugal, Spanien und weiteren europäischen Ländern sowie den USA. Partnerschaftsverträge sind auf Deutsch oder Englisch erhältlich.

Welche Unterlagen braucht es, um Recruiting-Partner zu werden?

Einen aktuellen Handelsregisterauszug, Angaben zu Ihrer Agentur und deren Inhabern, Ihre Tätigkeitsländer und die geplanten Schweizer Aktivitäten sowie allfällige Bewilligungen in Ihrem Sitzland. Diese prüfen wir im Compliance-Schritt vor der Unterzeichnung.

Wer betreut die Schweizer Kundenbeziehung?

Sie behalten die kommerzielle Beziehung zu Ihrem Kunden. Die bewilligte Schweizer Gesellschaft ist Vertrags- und Rechnungspartei für die regulierte Tätigkeit und koordiniert die formellen Schritte mit dem Kunden; der tägliche Kontakt bleibt bei Ihnen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Was ist der Unterschied zwischen Festanstellung und Personalverleih?

Bei der Festanstellung wird der Kandidat gegen eine einmalige Gebühr direkt beim Kunden angestellt. Beim Personalverleih stellt die Schweizer Verleihgesellschaft die Fachkraft an und verleiht sie für die Dauer des Einsatzes an den Kunden – mit monatlicher Verrechnung, Lohnabrechnung und Sozialversicherungen.

Gilt das 10-%-Modell auch für Contracting?

Nein. Contracting-Preise werden individuell berechnet – nach Stundensatz, Einsatzdauer und benötigten Leistungen – und vor dem ersten Einsatz offeriert.

Partnerschaftsanfrage

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Erzählen Sie uns von Ihrer Agentur und Ihren Schweizer Opportunitäten. Wir antworten innert eines Arbeitstags, auf Deutsch oder Englisch.

  • 90 % · Fee-Anteil für Ihre Agentur
  • Fest & Contracting · Beide Recruiting-Modelle
  • National & international · Bewilligungen in der Gruppe
Interesse
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Ihre Kandidaten. Ihr Recruiting-Know-how. 90 % der Gebühr.

Arbeiten Sie mit einer etablierten Schweizer Recruiting- und Staffing-Organisation zusammen und erschliessen Sie Schweizer Vermittlungsopportunitäten über eine sauber strukturierte Kooperation.

Rechtlicher Hinweis: Die Zusammenarbeit wird individuell nach dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) und der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) strukturiert. Die bewilligte Schweizer Gesellschaft führt die regulierten Tätigkeiten aus. Eine Partnerschaft überträgt keine Bewilligung an Ihre Agentur und erlaubt nicht automatisch jede Form grenzüberschreitender Rekrutierung.