So funktioniert's

Vier Schritte. Kein Papier.

Vom ersten Klick bis zur ersten Lohnzahlung läuft alles im Portal – nachvollziehbar für Sie und Ihren Kunden.

  1. 01

    Online registrieren

    Persönliche Daten erfassen, Ausweis fotografieren, Bankverbindung hinterlegen. Kein Termin, kein Formular per Post.

    ca. 5 Minuten
  2. 02

    Verträge digital signieren

    Arbeitsvertrag und Einsatzvertrag werden automatisch erstellt und von Ihnen und Ihrem Kunden rechtsgültig signiert.

    ca. 3 Minuten
  3. 03

    Timesheet in MyAbacus hochladen

    Vom Kunden freigegebenes Timesheet direkt im Portal ablegen – PDF, Excel oder Foto. Kein Mail, kein Nachfragen.

    monatlich
  4. 04

    Lohn erhalten

    Nach der vom Kunden freigegebenen Zeiterfassung ist der Lohn innerhalb von 1–3 Tagen auf dem Konto – ohne Gebühr für Vorfinanzierung oder Ausfallrisiko.

    nach 1–3 Tagen

Grundlagen

Was ist Payrolling im Personalverleih?

Beim Payrolling werden Sie von der Payrolling-Agentur – juristisch: dem Verleihbetrieb – angestellt, mit allen Rechten und Pflichten einer Festanstellung. Die Agentur meldet Sozialversicherungen, Steuern und Pensionskasse an und führt sie korrekt ab. Mit dem Kunden (Einsatzbetrieb) schliesst sie einen Einsatzvertrag; verrechnet wird auf Stunden- oder Tagesbasis. Der Lohn kommt pünktlich – unabhängig davon, wann der Kunde zahlt. Bis CHF 148'200 Jahreslohn gilt der GAV Personalverleih mit subventionierter Weiterbildung, besserem Krankentaggeldschutz und besserer Altersvorsorge.

Warum Personalverleih und nicht Auftrag (Lohnträgerschaft)?

Lohnträgerschaft unterstellt einen Dienstleistungsvertrag zwischen Kunde und Payrollee – dieser müsste seine Aufträge selbständig und ohne Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Kunden erledigen. Das entspricht bei Vollzeiteinsätzen im Team nicht der Realität, birgt das Risiko unbezahlter Stunden und ist gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen in der Schweiz nicht zulässig. Deshalb: Personalverleih, sauber nach GAV.

MyAbacus · Ihr Portal

Timesheet hochladen. Lohn kommt.

Wir arbeiten auf Abacus, der Nummer-1-Business-Software der Schweiz. In MyAbacus laden Sie Ihr vom Kunden freigegebenes Timesheet direkt hoch – die Lohnabrechnung wird daraus verarbeitet, nach 1–3 Tagen ist der Lohn auf dem Konto. Jede Abrechnung, jeder Lohnausweis, jeder Vertrag: an einem Ort.

Onboarding in Minuten

Identität prüfen, Daten erfassen, fertig – vollständig online, auch am Wochenende.

Digitale Vertragsunterschrift

Qualifizierte elektronische Signatur für Arbeits- und Einsatzverträge. Rechtsgültig in der Schweiz.

Timesheet direkt hochladen

Freigegebenes Timesheet in MyAbacus ablegen – es geht ohne Umweg in die Lohnverarbeitung. Lohn nach 1–3 Tagen.

Abacus – Nr. 1 in der Schweiz

Lohnabrechnungen, Lohnausweise und Verträge auf der meistgenutzten Schweizer Business-Software. Swissdec-zertifizierte Lohnmeldung.

MyAbacus
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S. Keller · online
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Freigegebenes Timesheet hier ablegen

PDF, Excel oder Foto · direkt in die Lohnverarbeitung

TimesheetNettoStatus SeptemberCHF 17'101 Hochgeladen · in Verarbeitung AugustCHF 17'101 Ausbezahlt JuliCHF 17'101 Ausbezahlt

Stunden Sept.

182 h

Vertrag

signiert

Lohn

nach 1–3 Tagen

Integrationen AbacusUnsere Plattform SAP SuccessFactorsWorkdayPersonioSwissdec ELMSkribble QES

Häufige Fragen

Zahltag, Zielgruppe, GAV und Rechner.

Alle Fragen und Antworten

Für wen bietet RM Payrolling an?

Nicht für alle. Wir haben uns auf Büroberufe spezialisiert – IT-Spezialisten, Projektmanager, Wissenschaftler und andere kluge Köpfe. Rund die Hälfte unserer verliehenen Mitarbeitenden verdient mehr als den GAV-Schwellenwert von CHF 148'200 und braucht mehr als eine Standardabrechnung. Unsere Kunden stammen aus Banking, IT, Versicherung, Pharma, Industrie und öffentlicher Hand. Bau, Gastronomie, Produktion oder Facility Management sind nicht unser Thema – andere Risikoklassen, andere Versicherungssätze.

Wann wird der Lohn ausbezahlt?

Sobald wir Ihre vom Kunden abgezeichnete Zeiterfassung erhalten, verarbeiten wir den Lohn – ausbezahlt nach 1 bis 3 Tagen. Wir verrechnen weder eine Gebühr für die Vorfinanzierung des Lohns noch für das Ausfallrisiko – andere Vorgehensweisen am Markt entsprechen weder unserer Philosophie noch unserer Rechtsauffassung.

Welche Anstellungen fallen unter den GAV?

Wer im Basislohn mehr als CHF 62.55 pro Stunde verdient (ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn), fällt aus dem GAV Personalverleih heraus und wird anders abgerechnet; der Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag entfällt. Der Schwellenwert leitet sich vom maximal versicherten UVG-Verdienst ab: CHF 148'200 (13 Basislöhne) ÷ 13 × 12 = CHF 136'800, geteilt durch 2'187 Jahresstunden = CHF 62.55.

Wie funktioniert der Lohnrechner?

Sie geben Kundenrate, Bruttosalär oder Wunsch-Netto ein; der Rechner zeigt Gesamtkosten, alle Abzüge und die Versicherungsoptionen. Die Kundenrate pro Einsatzstunde enthält die Payroll-Gebühr, allfällige MSP/VMS-Leistungen und die All-in-Lohnkosten – also Bruttolohn plus Arbeitgeberbeiträge. Die Gebühr ist in der Regel pro Einsatzstunde definiert, auf Kundenwunsch als Prozentsatz der Kundenrate oder als Multiplier auf den Bruttolohn.

In zehn Minuten angestellt. Heute noch.

Kostenlos registrieren, Nettolohn sehen, Vertrag signieren. Keine Mindestlaufzeit, keine Setup-Gebühr.