Beim Payrolling werden Sie von der Payrolling-Agentur – juristisch: dem Verleihbetrieb – angestellt, mit allen Rechten und Pflichten einer Festanstellung. Die Agentur meldet Sozialversicherungen, Steuern und Pensionskasse an und führt sie korrekt ab. Mit dem Kunden (Einsatzbetrieb) schliesst sie einen Einsatzvertrag; verrechnet wird auf Stunden- oder Tagesbasis. Der Lohn kommt pünktlich – unabhängig davon, wann der Kunde zahlt. Bis CHF 148'200 Jahreslohn gilt der GAV Personalverleih mit subventionierter Weiterbildung, besserem Krankentaggeldschutz und besserer Altersvorsorge.
Warum Personalverleih und nicht Auftrag (Lohnträgerschaft)?
Lohnträgerschaft unterstellt einen Dienstleistungsvertrag zwischen Kunde und Payrollee – dieser müsste seine Aufträge selbständig und ohne Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Kunden erledigen. Das entspricht bei Vollzeiteinsätzen im Team nicht der Realität, birgt das Risiko unbezahlter Stunden und ist gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen in der Schweiz nicht zulässig. Deshalb: Personalverleih, sauber nach GAV.