Wir weisen unsere Payrolling-Gebühr explizit aus – in der Regel pro geleistete Einsatzstunde, unabhängig von Salär und Pensum, auf Kundenwunsch prozentual. Mindestens so wichtig sind die Lohnnebenkosten: AHV/IV/EO/ALV sind überall gleich; Krankentaggeld, BVG-Risikoprämie, FAK und die Verteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterscheiden sich erheblich.
Beispiel vom 13. März 2025 (männlich, 35–44): Der Mitbewerber rechnet 3.2 % KTG (Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wir 1.7 % bzw. 2.45 % – vollständig vom Arbeitgeber getragen. Bei gleichem Kundensatz bleiben so rund 1.9 % mehr Netto – bei besserer Pensionskasse und besserem Krankentaggeld.