MyAbacus · Ihr Portal

Timesheet hochladen. Lohn kommt.

Wir arbeiten auf Abacus, der Nummer-1-Business-Software der Schweiz. In MyAbacus laden Sie Ihr vom Kunden freigegebenes Timesheet direkt hoch – die Lohnabrechnung wird daraus verarbeitet, nach 1–3 Tagen ist der Lohn auf dem Konto. Jede Abrechnung, jeder Lohnausweis, jeder Vertrag: an einem Ort.

Onboarding in Minuten

Identität prüfen, Daten erfassen, fertig – vollständig online, auch am Wochenende.

Digitale Vertragsunterschrift

Qualifizierte elektronische Signatur für Arbeits- und Einsatzverträge. Rechtsgültig in der Schweiz.

Timesheet direkt hochladen

Freigegebenes Timesheet in MyAbacus ablegen – es geht ohne Umweg in die Lohnverarbeitung. Lohn nach 1–3 Tagen.

Abacus – Nr. 1 in der Schweiz

Lohnabrechnungen, Lohnausweise und Verträge auf der meistgenutzten Schweizer Business-Software. Swissdec-zertifizierte Lohnmeldung.

MyAbacus
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S. Keller · online
Timesheets 2026 Timesheet hochladen

Freigegebenes Timesheet hier ablegen

PDF, Excel oder Foto · direkt in die Lohnverarbeitung

TimesheetNettoStatus SeptemberCHF 17'101 Hochgeladen · in Verarbeitung AugustCHF 17'101 Ausbezahlt JuliCHF 17'101 Ausbezahlt

Stunden Sept.

182 h

Vertrag

signiert

Lohn

nach 1–3 Tagen

Integrationen AbacusUnsere Plattform SAP SuccessFactorsWorkdayPersonioSwissdec ELMSkribble QES

Zugang

Ihr Zugang zu MyAbacus.

Ihre Zugangsdaten erhalten Sie mit dem Onboarding – Identität prüfen, Daten erfassen, Verträge digital signieren, fertig. Contractors wie Kunden sehen danach jede Abrechnung, jeden Lohnausweis und jeden Vertrag an einem Ort.

Das sehen Sie im Portal

  • 01Timesheets hochladen und Status verfolgen – PDF, Excel oder Foto
  • 02Lohnabrechnungen und Lohnausweise als PDF
  • 03Arbeits- und Einsatzverträge, digital signiert (QES)
  • 04Spesen und Dokumente, Chat mit Ihrer Payroll-Spezialistin

So funktioniert's

Vier Schritte. Kein Papier.

Vom ersten Klick bis zur ersten Lohnzahlung läuft alles im Portal – nachvollziehbar für Sie und Ihren Kunden.

  1. 01

    Online registrieren

    Persönliche Daten erfassen, Ausweis fotografieren, Bankverbindung hinterlegen. Kein Termin, kein Formular per Post.

    ca. 5 Minuten
  2. 02

    Verträge digital signieren

    Arbeitsvertrag und Einsatzvertrag werden automatisch erstellt und von Ihnen und Ihrem Kunden rechtsgültig signiert.

    ca. 3 Minuten
  3. 03

    Timesheet in MyAbacus hochladen

    Vom Kunden freigegebenes Timesheet direkt im Portal ablegen – PDF, Excel oder Foto. Kein Mail, kein Nachfragen.

    monatlich
  4. 04

    Lohn erhalten

    Nach der vom Kunden freigegebenen Zeiterfassung ist der Lohn innerhalb von 1–3 Tagen auf dem Konto – ohne Gebühr für Vorfinanzierung oder Ausfallrisiko.

    nach 1–3 Tagen

Lohn & Timesheet

Die häufigsten Fragen zum Lohn.

Wann wird der Lohn ausbezahlt?

Sobald wir Ihre vom Kunden abgezeichnete Zeiterfassung erhalten, verarbeiten wir den Lohn – ausbezahlt nach 1 bis 3 Tagen. Wir verrechnen weder eine Gebühr für die Vorfinanzierung des Lohns noch für das Ausfallrisiko – andere Vorgehensweisen am Markt entsprechen weder unserer Philosophie noch unserer Rechtsauffassung.

Wie werden Einsatztage berechnet?

Strikt nach GAV Personalverleih: 2'187 Jahresstunden bei 42 Stunden pro Woche und 52.07 Wochen (Art. 20 Abs. 5) – das entspricht 21.7 Tagen à 8.4 Stunden pro Monat. Ferien und bezahlte Feiertage werden gegengerechnet, so dass die verrechenbaren Einsatzstunden unter dem Strich stehen.

Einsatztage pro Monat nach GAV Personalverleih
Jahresferien4 Wochen5 Wochen6 Wochen
Einsatztage19.4119.0118.60
Ferien1.672.082.50
Feiertage0.620.610.60
Total pro Monat21.7021.7021.70

Wie und wann werden Ferien ausbezahlt?

Der Ferienanspruch wird als Zuschlag auf das Basissalär ausgewiesen, wie es der GAV definiert: 8.33 % bei 4 Wochen, 10.60 % bei 5 Wochen. Mindestens 4 Wochen für alle, 5 Wochen ab dem 50. Lebensjahr; der Rechner ist bis 8 Wochen flexibel. Ferien werden bei Bezug ausbezahlt, ein Restsaldo am Ende der Anstellung als zusätzlicher Lohn. Eine prozentuale Auszahlung ist nur bei sporadischen Einsätzen erlaubt.

Welche Feiertage werden bezahlt?

Gesetzlich ist nur der 1. August lohnpflichtig. Der GAV regelt darüber hinaus alle dem Sonntag gleichgestellten Feiertage – vereinfacht über einen pauschalen Zuschlag von 3.2 % auf den Lohn, bezogen auf die Einsatzzeiten. Genau so zahlen wir im Standardfall aus.