FAQ · Payrolling von A bis Z
Fragen und Antworten zum Payrolling.
GAV-Rechenregeln, Ferien und Feiertage, Schwellenwerte, Versicherungen, Kostenvergleich – die Antworten unserer Payroll-Spezialistinnen. Nicht dabei? Ihre Payroll-Spezialistin antwortet werktags innerhalb von zwei Stunden.
Payrolling
Anstellung, Lohn, GAV und Versicherungen.
Von der Definition des Payrollings über Zahltag und Gebühren bis zu Ferien, Feiertagen und Weiterbildung nach GAV Personalverleih.
Was ist Payrolling im Personalverleih?
Beim Payrolling werden Sie von der Payrolling-Agentur – juristisch: dem Verleihbetrieb – angestellt, mit allen Rechten und Pflichten einer Festanstellung. Die Agentur meldet Sozialversicherungen, Steuern und Pensionskasse an und führt sie korrekt ab. Mit dem Kunden (Einsatzbetrieb) schliesst sie einen Einsatzvertrag; verrechnet wird auf Stunden- oder Tagesbasis. Der Lohn kommt pünktlich – unabhängig davon, wann der Kunde zahlt. Bis CHF 148'200 Jahreslohn gilt der GAV Personalverleih mit subventionierter Weiterbildung, besserem Krankentaggeldschutz und besserer Altersvorsorge.
Für wen bietet RM Payrolling an?
Nicht für alle. Wir haben uns auf Büroberufe spezialisiert – IT-Spezialisten, Projektmanager, Wissenschaftler und andere kluge Köpfe. Rund die Hälfte unserer verliehenen Mitarbeitenden verdient mehr als den GAV-Schwellenwert von CHF 148'200 und braucht mehr als eine Standardabrechnung. Unsere Kunden stammen aus Banking, IT, Versicherung, Pharma, Industrie und öffentlicher Hand. Bau, Gastronomie, Produktion oder Facility Management sind nicht unser Thema – andere Risikoklassen, andere Versicherungssätze.
Wann wird der Lohn ausbezahlt?
Sobald wir Ihre vom Kunden abgezeichnete Zeiterfassung erhalten, verarbeiten wir den Lohn – ausbezahlt nach 1 bis 3 Tagen. Wir verrechnen weder eine Gebühr für die Vorfinanzierung des Lohns noch für das Ausfallrisiko – andere Vorgehensweisen am Markt entsprechen weder unserer Philosophie noch unserer Rechtsauffassung.
Welche Kosten fallen an, und wie vergleiche ich Angebote?
Wir weisen unsere Payrolling-Gebühr explizit aus – in der Regel pro geleistete Einsatzstunde, unabhängig von Salär und Pensum. Mindestens so wichtig sind die Lohnnebenkosten: AHV/IV/EO/ALV sind überall gleich; Krankentaggeld, BVG-Risikoprämie, FAK und die Verteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterscheiden sich erheblich. Beispiel vom 13. März 2025 (männlich, 35–44): Der Mitbewerber rechnet 3.2 % KTG (AG + AN), wir 1.7 % bzw. 2.45 % – vollständig vom Arbeitgeber getragen.
| Pro 100 Kundenpreis | RM | Mitbewerber |
|---|---|---|
| BVG (Arbeitgeber) | −1.90 | −1.85 |
| AHV, ALV (AG) | −5.58 | −5.71 |
| KTG (AG) | −1.52 | −1.43 |
| UVG (Z) | −0.39 | −0.37 |
| Sonstige (FAK usw.) | −1.47 | −1.43 |
| Bruttolohn | 89.16 | 89.23 |
| BVG (Arbeitnehmer) | −1.90 | −1.85 |
| AHV, ALV (AN) | −5.58 | −5.71 |
| KTG (AN) | 0 (patronal) | −1.42 |
| Unfall (NBU) | −0.49 | −0.58 |
| Netto | 81.20 | 79.66 |
Wie funktioniert der Lohnrechner?
Sie geben Kundenrate, Bruttosalär oder Wunsch-Netto ein; der Rechner zeigt Gesamtkosten, alle Abzüge und die Versicherungsoptionen. Die Kundenrate pro Einsatzstunde enthält die Payroll-Gebühr, allfällige MSP/VMS-Leistungen und die All-in-Lohnkosten – also Bruttolohn plus Arbeitgeberbeiträge. Die Gebühr ist in der Regel pro Einsatzstunde definiert, auf Kundenwunsch als Prozentsatz der Kundenrate oder als Multiplier auf den Bruttolohn.
Wie werden Einsatztage berechnet?
Strikt nach GAV Personalverleih: 2'187 Jahresstunden bei 42 Stunden pro Woche und 52.07 Wochen (Art. 20 Abs. 5) – das entspricht 21.7 Tagen à 8.4 Stunden pro Monat. Ferien und bezahlte Feiertage werden gegengerechnet, so dass die verrechenbaren Einsatzstunden unter dem Strich stehen.
| Jahresferien | 4 Wochen | 5 Wochen | 6 Wochen |
|---|---|---|---|
| Einsatztage | 19.41 | 19.01 | 18.60 |
| Ferien | 1.67 | 2.08 | 2.50 |
| Feiertage | 0.62 | 0.61 | 0.60 |
| Total pro Monat | 21.70 | 21.70 | 21.70 |
Welche Anstellungen fallen unter den GAV?
Wer im Basislohn mehr als CHF 62.55 pro Stunde verdient (ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn), fällt aus dem GAV Personalverleih heraus und wird anders abgerechnet; der Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag entfällt. Der Schwellenwert leitet sich vom maximal versicherten UVG-Verdienst ab: CHF 148'200 (13 Basislöhne) ÷ 13 × 12 = CHF 136'800, geteilt durch 2'187 Jahresstunden = CHF 62.55.
Wie und wann werden Ferien ausbezahlt?
Der Ferienanspruch wird als Zuschlag auf das Basissalär ausgewiesen, wie es der GAV definiert: 8.33 % bei 4 Wochen, 10.60 % bei 5 Wochen. Mindestens 4 Wochen für alle, 5 Wochen ab dem 50. Lebensjahr; der Rechner ist bis 8 Wochen flexibel. Ferien werden bei Bezug ausbezahlt, ein Restsaldo am Ende der Anstellung als zusätzlicher Lohn. Eine prozentuale Auszahlung ist nur bei sporadischen Einsätzen erlaubt.
Welche Feiertage werden bezahlt?
Gesetzlich ist nur der 1. August lohnpflichtig. Der GAV regelt darüber hinaus alle dem Sonntag gleichgestellten Feiertage – vereinfacht über einen pauschalen Zuschlag von 3.2 % auf den Lohn, bezogen auf die Einsatzzeiten. Genau so zahlen wir im Standardfall aus.
Sind die Versicherungsleistungen überall gleich?
Die AHV ist standardisiert, fast alles andere nicht. Pensionskasse: Wir weisen den Sparbeitrag separat von Risiko und Verwaltung aus; Profond verzinste 2024 mit 8 %, viele Anbieter zahlen nur den Mindestzins. Krankentaggeld: 80 % oder 90 % je Paket, 2 Karenztage statt 3, Mutterschaft 80–90 % des vollen Salärs statt nur EO-Taggeld. Unfall: Löhne über CHF 148'200 decken wir über eine Überschussversicherung vollständig ab.
Welche Weiterbildung bietet RM?
Als GAV-unterstellter Arbeitgeber leisten wir bei jedem Einsatz bis CHF 62.55 Basislohn pro Stunde Beiträge an den paritätischen Weiterbildungsfonds. Jede und jeder GAV-unterstellte Mitarbeitende kann dieses Weiterbildungsangebot nutzen.
Können wir auch Mitarbeitende im Ausland über RM beschäftigen?
Ja. Über unser Netz aus Partnerfirmen im Ausland stellen wir Ihre Fachkraft in ihrem Wohnsitzland an – mit lokalem Arbeitsvertrag, Sozialversicherungen und Steuern nach dortigem Recht. Sie schliessen den Einsatzvertrag mit RM Payroll AG in Zürich, erhalten eine Rechnung in Franken und führen die Person fachlich wie jede andere Externe. So funktioniert Nearshoring ohne eigene Gesellschaft, ohne Entsendung und ohne Freelancer-Risiko – in allen EU-Ländern sowie in Serbien, Kosovo und Nordmazedonien; Offshore-Standorte ausserhalb der EU auf Anfrage.
Warum Personalverleih und nicht Auftrag (Lohnträgerschaft)?
Lohnträgerschaft unterstellt einen Dienstleistungsvertrag zwischen Kunde und Payrollee – dieser müsste seine Aufträge selbständig und ohne Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Kunden erledigen. Das entspricht bei Vollzeiteinsätzen im Team nicht der Realität, birgt das Risiko unbezahlter Stunden und ist gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen in der Schweiz nicht zulässig. Deshalb: Personalverleih, sauber nach GAV.
Umwandlungssatz 2026
Umwandlungssatz, kurz erklärt.
Die wichtigsten Begriffe und Bedingungen der Renten-Optimierung für die Jahrgänge 1961–1966.
Was ist der Umwandlungssatz?
Der Prozentsatz, mit dem Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Bei CHF 1 Mio. Guthaben ergeben 6.8 % eine Rente von CHF 68'000 pro Jahr, 4.7 % nur CHF 47'000 – lebenslang. Der Satz ist damit der grösste Hebel für Ihre Rente, grösser als jeder Zins in den letzten Beitragsjahren.
Was bedeutet «umhüllend»?
Der gesetzliche Mindestsatz von 6.8 % gilt nur für das BVG-Obligatorium (Lohn bis CHF 90'720). Für das Überobligatorium – bei Experten mit hohen Löhnen der grösste Teil des Guthabens – dürfen Kassen den Satz frei festlegen und tun das heute meist mit 5 % oder weniger. Umhüllend heisst: 6.8 % auf dem gesamten Guthaben, Obligatorium und Überobligatorium.
Warum braucht es ein viermonatiges Payrolling-Mandat?
Der Zugang zur Vorsorgestiftung läuft über eine Anstellung bei der RM Group. Dafür braucht es ein echtes Mandat bei einem Kunden von mindestens vier Monaten vor Ihrem ordentlichen Renteneintritt. Sie akquirieren den Kunden, wir strukturieren Vertrag, Anstellung, Lohn und die Überführung Ihres BVG-Vermögens.
Gilt der Satz auch bei Frühpensionierung?
Ja. Bei Pensionierung mit 60 beträgt der Umwandlungssatz 5.8 %, mit 65 6.8 %. Zum Vergleich: Bei vielen Kassen liegt der Satz mit 60 deutlich unter 5 % – sofern eine Frühpensionierung mit Rente überhaupt möglich ist.
Was passiert mit meinem Guthaben bis zur Pensionierung?
Ihr Kapital wird bis zur Wandlung mit über 3 % pro Jahr verzinst – garantiert und unabhängig von der Entwicklung der Finanzmärkte. Bei CHF 2 Mio. sind das mehr als CHF 60'000 pro Jahr.
Wie lange gilt das Angebot?
Die Konstellation ist für 2026 reglementarisch beschlossen, aber möglicherweise zeitlich begrenzt. Weil das Mandat vier Monate vor der Pensionierung laufen muss, empfehlen wir, das Gespräch früh im Jahr zu führen.
Was kostet mich das?
Die übliche Payrolling-Gebühr pro Einsatzstunde, offen ausgewiesen – wie bei jedem Mandat über RM. Auf Ihr Vorsorgevermögen fallen keine Provisionen oder Zusatzkosten an. Die vertrauliche Analyse ist unverbindlich.
Weiterführend