Eine finanzstarke Vorsorgestiftung
Durch den Anschluss an eine spezialisierte, äusserst finanzstarke Stiftung können wir für 2026 einen umhüllenden Umwandlungssatz von 6.8 % garantieren – auf dem gesamten Altersguthaben.
Payrolling
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Neu · Payroll-Outsourcing
−64 %
Lohnbuchhaltung in Ihrem Namen. Sie geben nur die Zahlungen frei.
Eigener Abacus-Mandant, Fixpreis pro Lohnabrechnung. Beispiel 25 Mitarbeitende: rund 64 % günstiger als interne Stelle plus Treuhänder.
Rechenbeispiel
Der Umwandlungssatz bestimmt, welcher Anteil Ihres Altersguthabens Ihnen jedes Jahr als Rente ausbezahlt wird – lebenslang. Stellen Sie Ihr Guthaben ein und vergleichen Sie 6.8 % mit dem heutigen Marktstandard.
Illustrative Berechnung. Die effektive Rente hängt von Ihrem individuellen Altersguthaben und den reglementarischen Bestimmungen der Vorsorgestiftung ab.
Mehrrente pro Jahr
+ CHF 42'000
jedes Jahr, lebenslang
Über 20 Rentenjahre
+ CHF 840'000
ohne Verzinsung gerechnet
Die Ausgangslage
Der gesetzliche Mindest-Umwandlungssatz von 6.8 % gilt nur für den obligatorischen Teil. Im Überobligatorium – wo bei hohen Löhnen der grösste Teil des Guthabens liegt – sind viele Kassen längst bei 5 % und tiefer. Für die Jahrgänge 1961–1966 eröffnet sich 2026 eine Ausnahme.
Durch den Anschluss an eine spezialisierte, äusserst finanzstarke Stiftung können wir für 2026 einen umhüllenden Umwandlungssatz von 6.8 % garantieren – auf dem gesamten Altersguthaben.
Der Satz gilt für Ihr obligatorisches und Ihr überobligatorisches Guthaben. Genau dort, wo andere Kassen kürzen, bleibt Ihre Rente bei 6.8 %.
Bis zur Pensionierung wird Ihr Kapital mit über 3 % pro Jahr verzinst – garantiert und unabhängig von der Volatilität der Finanzmärkte.
So aktivieren Sie den Vorteil
Der Zugang läuft über ein Payrolling-Mandat bei RM Group vor Ihrem ordentlichen Renteneintritt. Wir übernehmen die rechtliche und administrative Strukturierung.
01
Wir prüfen Ihren Jahrgang, Ihr Altersguthaben und den geplanten Pensionierungszeitpunkt – diskret und unverbindlich.
02
Sie akquirieren einen Kunden für einen Einsatz von mindestens vier Monaten. Wir strukturieren das Mandat als Payrolling-Anstellung bei RM.
03
Als Angestellte oder Angestellter der RM Group überführen wir Ihr bestehendes BVG-Vermögen sicher in die Ziel-Lösung – mit über 3 % Zins bis zur Wandlung.
04
Ihr gesamtes Altersguthaben wird mit 6.8 % in eine lebenslange Rente gewandelt – mit 60 zu 5.8 %.
Für wen
Häufige Fragen
Die wichtigsten Begriffe und Bedingungen – damit Sie das Gespräch mit uns gut vorbereitet führen.
Der Prozentsatz, mit dem Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Bei CHF 1 Mio. Guthaben ergeben 6.8 % eine Rente von CHF 68'000 pro Jahr, 4.7 % nur CHF 47'000 – lebenslang. Der Satz ist damit der grösste Hebel für Ihre Rente, grösser als jeder Zins in den letzten Beitragsjahren.
Der gesetzliche Mindestsatz von 6.8 % gilt nur für das BVG-Obligatorium (Lohn bis CHF 90'720). Für das Überobligatorium – bei Experten mit hohen Löhnen der grösste Teil des Guthabens – dürfen Kassen den Satz frei festlegen und tun das heute meist mit 5 % oder weniger. Umhüllend heisst: 6.8 % auf dem gesamten Guthaben, Obligatorium und Überobligatorium.
Der Zugang zur Vorsorgestiftung läuft über eine Anstellung bei der RM Group. Dafür braucht es ein echtes Mandat bei einem Kunden von mindestens vier Monaten vor Ihrem ordentlichen Renteneintritt. Sie akquirieren den Kunden, wir strukturieren Vertrag, Anstellung, Lohn und die Überführung Ihres BVG-Vermögens.
Ja. Bei Pensionierung mit 60 beträgt der Umwandlungssatz 5.8 %, mit 65 6.8 %. Zum Vergleich: Bei vielen Kassen liegt der Satz mit 60 deutlich unter 5 % – sofern eine Frühpensionierung mit Rente überhaupt möglich ist.
Ihr Kapital wird bis zur Wandlung mit über 3 % pro Jahr verzinst – garantiert und unabhängig von der Entwicklung der Finanzmärkte. Bei CHF 2 Mio. sind das mehr als CHF 60'000 pro Jahr.
Die Konstellation ist für 2026 reglementarisch beschlossen, aber möglicherweise zeitlich begrenzt. Weil das Mandat vier Monate vor der Pensionierung laufen muss, empfehlen wir, das Gespräch früh im Jahr zu führen.
Die übliche Payrolling-Gebühr pro Einsatzstunde, offen ausgewiesen – wie bei jedem Mandat über RM. Auf Ihr Vorsorgevermögen fallen keine Provisionen oder Zusatzkosten an. Die vertrauliche Analyse ist unverbindlich.
Unser Payroll-Team zeigt Ihnen in einem vertraulichen Gespräch, wie wir die Lösung für Ihre Situation realisieren – und was sie für Ihre Rente konkret bedeutet.