Payrolling-Wissen

Ferienentschädigung im Stundenlohn: 8.33 oder 10.6 Prozent plus Feiertage

Die Ferienentschädigung im Stundenlohn beträgt nach GAV Personalverleih 8.33 Prozent des Lohns bei vier Wochen Ferien und 10.6 Prozent bei fünf Wochen. Feiertage werden pauschal mit 3.2 Prozent entschädigt. Ausbezahlt wird bei Bezug, nicht automatisch mit jedem Lohn.

Ferienentschädigung im Stundenlohn: die GAV-Sätze

Wer im Monatslohn angestellt ist, erhält in den Ferien einfach seinen Lohn weiter. Im Stundenlohn gibt es diesen Automatismus nicht: Wer nicht arbeitet, hat keine Stunden, und ohne Stunden keinen Lohn. Deshalb wird der Ferienanspruch als Zuschlag auf den Basislohn inklusive Feiertagszuschlag berechnet und auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen. Der GAV Personalverleih legt die Sätze fest.

FerienanspruchZuschlagFür wenCHF bei 60.00 Basislohn (plus 1.92 Feiertage)
4 Wochen8.33 %Alle Mitarbeitenden5.16
5 Wochen10.64 %Ab dem 50. Altersjahr, bis 20 Jahre (OR)6.59

Die Sätze sind keine runden Zahlen, weil sie das Verhältnis von Ferienwochen zu Arbeitswochen abbilden: Vier Wochen Ferien auf 48 Arbeitswochen ergeben 8.33 Prozent, fünf Wochen auf 47 Arbeitswochen 10.6 Prozent. Der Zuschlag kommt auf den Basislohn inklusive Feiertagszuschlag, nicht auf den Kundensatz.

Wer wie viele Wochen Ferien hat

Der GAV Personalverleih garantiert mindestens vier Wochen Ferien für alle und fünf Wochen ab dem 50. Altersjahr. Das Obligationenrecht gibt zusätzlich Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen. Mehr Ferien sind vertraglich möglich; der Lohnrechner von RM Payroll ist bis acht Wochen flexibel und rechnet den Zuschlag entsprechend hoch.

Für Contractors mit Basislohn über CHF 62.55 pro Stunde gilt der GAV nicht mehr. Der Ferienanspruch von vier Wochen bleibt als gesetzliches Minimum bestehen, die Berechnung läuft aber über den Arbeitsvertrag mit dem Verleiher. Bei RM Payroll ist der Ferienanteil in jedem Fall im All-in-Bruttolohn enthalten und auf der Abrechnung ausgewiesen.

Das Pensum spielt für den Satz keine Rolle. Wer 50 Prozent arbeitet, erhält denselben Zuschlag von 8.33 Prozent auf weniger Stunden; der Ferienanspruch in Wochen bleibt gleich, nur der Betrag dahinter ist kleiner. Bei schwankenden Monatsstunden, wie sie im Contracting üblich sind, wächst der Feriensaldo deshalb in starken Monaten schneller als in schwachen. Ein Blick auf die Saldo-Zeile der Abrechnung zeigt jederzeit, wie viele Ferientage finanziert sind.

Feiertage: 3.2 Prozent auf die Einsatzzeit

Bei den Feiertagen ist das Gesetz knapp: Nur der 1. August ist lohnpflichtig. Alle anderen Feiertage sind kantonal geregelt und im Stundenlohn ohne GAV nicht automatisch bezahlt. Der GAV Personalverleih schliesst diese Lücke und entschädigt die dem Sonntag gleichgestellten Feiertage. Statt für jeden Kanton einzelne Tage zu zählen, verwendet er einen pauschalen Zuschlag von 3.2 Prozent auf den Lohn der Einsatzzeit. Genau so zahlt RM Payroll im Standardfall aus.

Der Zuschlag gilt unabhängig davon, in welchem Kanton der Einsatz stattfindet und ob ein Feiertag auf einen Arbeitstag fällt. Das ist einfacher und für beide Seiten berechenbar; in einem Jahr mit vielen Feiertagen an Wochenenden ist es vorteilhaft, in einem Jahr mit vielen Feiertagen unter der Woche weniger.

Rechenbeispiel: Basislohn CHF 60 pro Stunde

Die drei GAV-Zuschläge bauen im Lohnrechner von RM Payroll aufeinander auf: Feiertage auf den Basislohn, Ferien auf Basislohn plus Feiertage, der 13. Monatslohn auf alle drei. Mit vier Wochen Ferien ergibt sich:

PositionSatzCHF pro Stunde
Basislohn60.00
Feiertage3.2 %1.92
Ferien (4 Wochen)8.33 %5.16
13. Monatslohn8.33 %5.59
Total pro Stunde72.67

Mit fünf Wochen Ferien steigt der Ferienzuschlag auf CHF 6.59, der 13. Monatslohn auf CHF 5.71 und das Total auf CHF 74.22. Auf den so berechneten Bruttolohn werden anschliessend die Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Der 13. Monatslohn hat eine eigene Seite: 13. Monatslohn im Stundenlohn.

Einsatztage pro Monat: Ferien und Feiertage gegenrechnen

Für Unternehmen und Contractors, die mit Tagessätzen planen, ist die Kehrseite wichtig: Ferien und Feiertage reduzieren die verrechenbaren Tage. Der GAV rechnet mit 2’187 Jahresstunden bei 42 Stunden pro Woche und 52.07 Wochen. Das entspricht 21.7 Tagen zu 8.4 Stunden pro Monat, von denen Ferien und bezahlte Feiertage abgezogen werden.

Pro Monat4 Wochen Ferien5 Wochen Ferien6 Wochen Ferien
Einsatztage19.4119.0118.60
Ferien1.672.082.50
Feiertage0.620.610.60
Total21.7021.7021.70

Nach dieser GAV-Tabelle wird an rund 19.4 von 21.7 Tagen tatsächlich gearbeitet. Der Lohnrechner von RM Payroll rechnet für ein volles Pensum mit 182 verrechenbaren Stunden pro Monat, also 42 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 oder 21.7 Tagen zu 8.4 Stunden. Ferien und Feiertage sind dabei als Zuschläge im Bruttolohn enthalten, nicht als zusätzliche Stunden; standardmässig rechnet er mit fünf Wochen Ferien.

Auszahlung: bei Bezug, nicht mit jedem Lohn

Der häufigste Irrtum im Stundenlohn: Weil der Ferienzuschlag auf jeder Abrechnung steht, wird angenommen, er werde jeden Monat ausbezahlt. Im Standardfall ist das nicht so. Der Ferienanspruch wird ausgewiesen und angesammelt; ausbezahlt wird er, wenn die Ferien tatsächlich bezogen werden. Ein Restsaldo am Ende der Anstellung wird als zusätzlicher Lohn ausbezahlt.

Eine prozentuale Auszahlung mit jedem Monatslohn ist nur bei sporadischen, unregelmässigen Einsätzen erlaubt. Bei einem regulären Vollzeitmandat über mehrere Monate ist sie nicht zulässig, auch wenn beide Seiten es praktisch fänden. Der Grund: Ferien sollen erholungswirksam bezogen werden, nicht in Geld umgewandelt.

Für Contractors heisst das: Auf der Lohnabrechnung gibt es eine Zeile für den aufgelaufenen Ferienanspruch. Wer zwei Wochen Ferien nimmt, erhält in diesem Monat den Lohn für die gearbeiteten Stunden plus den Bezug aus dem Feriensaldo. Der Feiertagszuschlag von 3.2 Prozent wird dagegen laufend mit der Einsatzzeit ausbezahlt.

Feriensaldo auf der Abrechnung prüfen

Drei Fragen helfen beim Lesen der eigenen Lohnabrechnung: Welcher Satz wird angewendet, 8.33 oder 10.6 Prozent? Wird der Zuschlag als Saldo geführt oder monatlich ausbezahlt, und falls monatlich, ist der Einsatz wirklich sporadisch? Steht der Feiertagszuschlag von 3.2 Prozent als eigene Zeile? Wie alle Zeilen zusammenhängen, zeigt die Seite Lohnabrechnung verstehen; die Umrechnung vom Kundensatz zum Netto liefert der Lohnrechner.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. GAV Personalverleih (Ferien, Feiertage, Art. 20 Abs. 5 Jahresarbeitszeit) (tempservice.ch)
  2. Obligationenrecht, Ferien (OR Art. 329a ff.) (fedlex.admin.ch)
  3. FAQ RM Payroll (Einsatztage nach GAV)

Häufige Fragen

Payrolling-Wissen: kurz beantwortet.

Wie hoch ist die Ferienentschädigung im Stundenlohn?

Nach GAV Personalverleih 8.33 Prozent bei vier Wochen Ferien und 10.6 Prozent (genau 10.64 Prozent) bei fünf Wochen, gerechnet auf Basislohn plus Feiertagszuschlag. Bei CHF 60 Basislohn pro Stunde sind das CHF 5.16 beziehungsweise CHF 6.59 pro Stunde. Der Zuschlag wird auf der Lohnabrechnung als eigene Zeile ausgewiesen, damit der Ferienanteil vom Basislohn unterscheidbar bleibt.

Wer hat Anspruch auf fünf Wochen Ferien?

Nach GAV Personalverleih haben alle Mitarbeitenden mindestens vier Wochen Ferien, ab dem 50. Altersjahr fünf Wochen. Das Obligationenrecht gibt Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Altersjahr ebenfalls fünf Wochen. Mehr Ferien sind vertraglich möglich; der Lohnrechner von RM Payroll ist bis acht Wochen flexibel, der Zuschlag steigt entsprechend.

Werden Ferien im Stundenlohn monatlich ausbezahlt?

Nicht im Standardfall. Der Ferienanspruch wird als Zuschlag ausgewiesen, aber erst ausbezahlt, wenn die Ferien bezogen werden. Ein Restsaldo am Ende der Anstellung wird als zusätzlicher Lohn ausbezahlt. Eine prozentuale Auszahlung mit jedem Monatslohn ist nur bei sporadischen, unregelmässigen Einsätzen erlaubt.

Welche Feiertage werden im Stundenlohn bezahlt?

Gesetzlich ist nur der 1. August lohnpflichtig. Der GAV Personalverleih entschädigt darüber hinaus alle dem Sonntag gleichgestellten Feiertage, vereinfacht über einen pauschalen Zuschlag von 3.2 Prozent auf den Lohn der Einsatzzeit. Welche Tage das konkret sind, hängt vom Kanton des Einsatzorts ab; der Zuschlag ist überall gleich.

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