Lohnabrechnung verstehen: drei Blöcke, eine Logik
Jede Lohnabrechnung beim Payrolling folgt derselben Reihenfolge, egal bei welchem Verleiher Sie angestellt sind. Oben steht, was der Kunde für Ihre Stunden bezahlt. Davon gehen die Payrolling-Gebühr und die Arbeitgeberbeiträge ab, was bleibt, ist der Bruttolohn. Vom Bruttolohn werden die Arbeitnehmerbeiträge abgezogen, was bleibt, ist der Nettolohn vor Steuern.
- Kundensatz und Gebühr: Verrechnete Stunden mal Stundensatz, abzüglich der offen ausgewiesenen Gebühr.
- Arbeitgeberbeiträge und Bruttolohn: Was der Arbeitgeber in Sozialversicherungen und Pensionskasse einzahlt, bevor Ihr Lohn entsteht.
- Arbeitnehmerabzüge und Nettolohn: Ihr Anteil an AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse.
Wer diese drei Blöcke kennt, kann jede Zeile einordnen. Die Zahlen unten stammen aus dem Lohnrechner mit den Sätzen 2026.
Musterabrechnung: CHF 120 pro Stunde, 182 Stunden
Ausgangslage: Kundensatz CHF 120 pro Einsatzstunde, 182 verrechenbare Stunden im Monat (Pensum 100 Prozent: 42 Stunden × 52 Wochen ÷ 12), Mann, 35 bis 44 Jahre, Branche Büro, 5 Wochen Ferien, Pensionskassen-Paket Grade 1. Ferien und Feiertage sind als Zuschläge im Bruttolohn enthalten. Jede Zeile ist auf Rappen gerundet.
| Zeile | Satz | CHF pro Monat |
|---|---|---|
| Kundensatz (120 × 182 h) | 21’840.00 | |
| Payrolling-Gebühr (6 × 182 h = 1’092) | CHF 6/h | −1’092.00 |
| All-in-Lohnkosten | 20’748.00 | |
| Arbeitgeberbeiträge total (Aufstellung unten) | −2’134.31 | |
| Bruttolohn | 18’613.69 | |
| AHV/IV/EO Arbeitnehmer | 5.3 % | −986.53 |
| ALV Arbeitnehmer | 1.1 % bis 148’200 p. a. | −135.85 |
| Nichtberufsunfall (NBU, Büro) | 0.73 % bis 148’200 p. a. | −90.16 |
| BVG-Risikobeitrag | 0.6 % | −32.13 |
| BVG-Sparbeitrag | 5 % | −267.75 |
| Arbeitnehmerabzüge total | −1’512.42 | |
| Nettolohn vor Steuern | 17’101.27 |
Vom Kundensatz kommen damit rund 78 Prozent als Nettolohn an. Die Arbeitnehmerabzüge machen rund 8.1 Prozent des Bruttolohns aus, die Arbeitgeberbeiträge rund 11.5 Prozent.
Zeile für Zeile: Kopf und Bruttolohn
Kundensatz. Verrechnete Stunden mal vereinbarter Stundensatz. Grundlage ist die vom Kunden freigegebene Zeiterfassung. Bei RM Payroll wird der Lohn 1 bis 3 Tage nach Eingang dieser Zeiterfassung ausbezahlt, unabhängig davon, wann der Kunde die Rechnung bezahlt.
Payrolling-Gebühr. Der einzige Posten, den der Verleiher frei festlegt. Bei RM Payroll CHF 6 pro Einsatzstunde oder alternativ 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag. Was in der Gebühr enthalten ist und was nicht, steht unter Payrolling-Kosten.
All-in-Lohnkosten. Kundensatz minus Gebühr. Dieser Betrag deckt Bruttolohn und Arbeitgeberbeiträge. Der Rechner ermittelt den Bruttolohn so, dass Bruttolohn plus Arbeitgeberbeiträge genau diesen Betrag ergeben.
Bruttolohn. Beim Payrolling ein All-in-Betrag: Er enthält Ferien und Feiertage, bei Löhnen unter dem GAV-Grenzwert auch den 13. Monatslohn. Diese Teile werden als Zuschläge auf das Basissalär ausgewiesen: 3.2 Prozent für Feiertage, 8.33 Prozent Ferien bei vier Wochen (10.64 Prozent bei fünf Wochen) und, nur bei GAV-unterstellten Löhnen, 8.33 Prozent für den 13. Monatslohn. Im Beispiel liegt der Lohn über dem GAV-Grenzwert, der Bruttolohn besteht deshalb aus Basissalär (CHF 16’301.99), Feiertagszuschlag von 3.2 Prozent (CHF 521.66) und Ferienzuschlag von 10.64 Prozent auf Basissalär und Feiertagszuschlag (CHF 1’790.04). Wie diese Zuschläge berechnet werden, steht unter Ferien und Feiertage im Stundenlohn und 13. Monatslohn.
Zeile für Zeile: die Arbeitnehmerabzüge
AHV/IV/EO, 5.3 Prozent. Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung in einer Zeile. Der Satz gilt auf dem ganzen Bruttolohn, ohne Obergrenze. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag noch einmal.
ALV, 1.1 Prozent. Arbeitslosenversicherung, berechnet bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200, also CHF 12’350 pro Monat. Deshalb beträgt die Zeile im Beispiel CHF 135.85 und nicht 1.1 Prozent von 18’613.69. Was über der Grenze liegt, ist beitragsfrei.
Nichtberufsunfall, 0.73 Prozent. Versichert Unfälle in der Freizeit. Der Satz hängt von der SUVA-Branche ab; 0.73 Prozent gilt bei RM Payroll für Büroberufe, in der Finanzbranche sind es 0.63 Prozent, in Industrie und Technik 2.47 Prozent. Der Berufsunfall erscheint hier nicht, weil ihn der Arbeitgeber trägt.
BVG-Risikobeitrag, 0.6 Prozent. Finanziert die Invaliden- und Hinterlassenenrenten der Pensionskasse. Im Paket Grade 1 wird er auf dem koordinierten Lohn berechnet: CHF 5’355 pro Monat im Beispiel, weil der Bruttolohn über dem maximal obligatorisch versicherten Lohn von CHF 90’720 pro Jahr liegt.
BVG-Sparbeitrag, 5 Prozent. Ihr Anteil am Alterssparen, abhängig von Alter und Paket. Mit 35 bis 44 Jahren und Grade 1 sind es 5 Prozent des koordinierten Lohns, der Arbeitgeber legt 5 Prozent dazu. Mit Grade 9 zahlt der Arbeitgeber 20 Prozent des ganzen Bruttolohns allein, und diese Zeile fällt auf Ihrer Seite weg. Die Grenzwerte erklärt die Seite BVG-Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug.
Nettolohn. Bruttolohn minus Arbeitnehmerabzüge. Das ist der Betrag, der überwiesen wird, sofern keine Quellensteuer abgezogen wird.
Was auf der Abrechnung dazukommen kann
Drei Zeilen erscheinen nur bei bestimmten Personen oder Monaten:
- Quellensteuer. Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C und Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz sehen einen monatlichen Abzug, den der Verleiher direkt mit dem Kanton abrechnet. Details unter Quellensteuer.
- Spesen. Auslagenersatz, kein Lohn. Effektive Spesen gegen Beleg werden ohne Sozialabzüge ausbezahlt und am Jahresende unter Ziffer 13 des Lohnausweises ausgewiesen.
- Familienzulagen. Kinder- und Ausbildungszulagen werden über den Arbeitgeber geltend gemacht und ausbezahlt. Bundesminimum: CHF 215 Kinderzulage und CHF 268 Ausbildungszulage pro Monat.
Die Arbeitgeberbeiträge, die Sie nicht zahlen
Auf vielen Abrechnungen stehen die Arbeitgeberbeiträge als Information. Sie zeigen, was aus Ihrem Kundensatz zusätzlich in Ihre Absicherung fliesst.
| Beitrag | Satz | CHF pro Monat |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO Arbeitgeber | 5.3 % | 986.53 |
| ALV Arbeitgeber | 1.1 % bis 148’200 p. a. | 135.85 |
| Familienausgleichskasse (Zürich) | 1.25 % | 232.67 |
| AHV-Verwaltungskosten | 0.303 % | 56.40 |
| Berufsbildungsbeitrag | 0.1 % | 18.61 |
| Berufsunfall (BU, Büro) | 0.1092 % bis 148’200 p. a. | 13.49 |
| UVG-Zusatzversicherung | 0.4 % bis 148’200 p. a. | 49.40 |
| Überschusslohnversicherung | 0.4 % über 148’200 p. a. | 25.05 |
| Krankentaggeld (KTG) | 1.7 % | 316.43 |
| BVG-Risiko Arbeitgeber | 0.6 % | 32.13 |
| BVG-Sparen Arbeitgeber | 5 % | 267.75 |
| Arbeitgeberbeiträge total | 2’134.31 |
Zwei Zeilen lohnen den Vergleich zwischen Anbietern. Das Krankentaggeld trägt RM Payroll vollständig; bei einer hälftigen Aufteilung würden rund CHF 158 pro Monat auf Ihrer Seite stehen. Die Familienausgleichskasse ist kantonal geregelt, von 1.25 Prozent in Zürich bis 2.7 Prozent im Jura; bei RM Payroll gilt unabhängig vom Einsatzkanton die Zürcher FAK mit 1.25 Prozent. Beide Posten verändern den Bruttolohn, weil sie aus denselben All-in-Lohnkosten bezahlt werden.
Mit eigenen Zahlen prüfen
Die Musterabrechnung gilt für einen Fall. Mit anderem Alter, Geschlecht, Branche oder Paket verschieben sich BVG-, Unfall- und Krankentaggeld-Zeilen, mit einem Stundensatz über CHF 62.55 Basislohn ändert sich die GAV-Unterstellung. Geben Sie Ihre Werte im Lohnrechner ein und vergleichen Sie das Ergebnis Zeile für Zeile mit Ihrer letzten Abrechnung. Wenn eine Zeile nicht aufgeht, ist das der Ausgangspunkt für die Frage an den Verleiher.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.