Was Payrolling kostet: drei Posten
Beim Payrolling fliesst der Kundensatz nicht direkt auf Ihr Konto. Er wird in drei Posten aufgeteilt, die Sie auf jeder Lohnabrechnung nachvollziehen können:
- Payrolling-Gebühr des Verleihers. Bei RM Payroll CHF 6 pro Einsatzstunde oder 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag, offen ausgewiesen.
- Arbeitgeberbeiträge. AHV/IV/EO, ALV, Familienausgleichskasse, Berufsunfall, UVG-Zusatzversicherung, Krankentaggeld, AHV-Verwaltungskosten, Berufsbildungsbeitrag und der Arbeitgeberanteil der Pensionskasse. Zusammen rund 11 bis 14 Prozent des Bruttolohns, je nach Paket deutlich mehr.
- Arbeitnehmerbeiträge. AHV/IV/EO, ALV, Nichtberufsunfall und Ihr Anteil an der Pensionskasse. Sie werden vom Bruttolohn abgezogen; was bleibt, ist der Nettolohn vor Steuern.
Die Gebühr ist der einzige Posten, bei dem sich Anbieter frei unterscheiden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind gesetzlich fixiert, die Versicherungs- und Pensionskassenleistungen hängen vom gewählten Paket ab.
Gebührenmodelle im Vergleich
| Modell | Wie gerechnet | Für wen sinnvoll |
|---|---|---|
| Fix pro Einsatzstunde | CHF 6 × verrechnete Stunden | Hohe Stundensätze: Die Gebühr bleibt gleich, der Anteil sinkt |
| Prozent vom Verrechnungsbetrag | 4 % × Kundensatz × Stunden | Tiefere Stundensätze oder Teilzeit |
| Prozent vom Bruttolohn | Satz × Bruttolohn | Bei manchen Anbietern üblich, schwerer vergleichbar |
Bei CHF 120 pro Stunde entsprechen CHF 6 Gebühr fünf Prozent; bei CHF 150 sind es vier Prozent, bei CHF 90 knapp sieben Prozent. Ab einem Stundensatz von rund CHF 150 ist das Fixmodell günstiger als vier Prozent.
Rechenbeispiel: CHF 120 pro Stunde
Ausgangslage: Kundensatz CHF 120 pro Stunde, 182 verrechenbare Stunden im Monat (Pensum 100 Prozent: 42 Stunden × 52 Wochen ÷ 12; Ferien und Feiertage sind als Zuschläge im Bruttolohn enthalten), Mann, 35 bis 44 Jahre alt, Branche Büro, 5 Wochen Ferien, Pensionskassen-Paket Grade 1. Alle Werte auf ganze Franken gerundet, Sätze 2026 aus dem Lohnrechner.
| Position | CHF pro Monat |
|---|---|
| Kundensatz (120 × 182 h) | 21’840 |
| Payrolling-Gebühr (6 × 182 h = 1’092) | −1’092 |
| All-in-Lohnkosten | 20’748 |
| Arbeitgeberbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, FAK, BU, UVG-Zusatz, KTG, VK, Berufsbildung, BVG) | −2’134 |
| Bruttolohn | 18’614 |
| Arbeitnehmerbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG) | −1’513 |
| Nettolohn vor Steuern | 17’101 |
Vom Kundensatz kommen also rund 78 Prozent als Nettolohn an. Die Gebühr macht 5 Prozent aus, die Sozialversicherungen und die Pensionskasse zusammen 17 Prozent. Mit dem umfassenden Paket Grade 9, bei dem der Arbeitgeber 20 Prozent Sparbeitrag auf den ganzen Bruttolohn zahlt, sinkt der Nettolohn auf CHF 14’647, dafür fliessen monatlich rund CHF 3’400 in Ihre Pensionskasse. Die Rechnung mit Ihren eigenen Werten finden Sie im Lohnrechner.
Was in den Arbeitgeberbeiträgen steckt
- AHV/IV/EO: 5.3 Prozent Arbeitgeber, 5.3 Prozent Arbeitnehmer, ohne Obergrenze.
- ALV: je 1.1 Prozent bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200.
- Familienausgleichskasse (FAK): nur Arbeitgeber, kantonal zwischen 1.25 Prozent (Zürich) und 2.7 Prozent (Jura). Bei RM Payroll gilt unabhängig vom Einsatz- oder Wohnkanton die Zürcher FAK mit 1.25 Prozent, weil die RM Payroll AG ihren Sitz in Zürich hat.
- Unfallversicherung: Berufsunfall (BU) und UVG-Zusatzversicherung zahlt der Arbeitgeber. Die BU-Prämie richtet sich nach der SUVA-Branche, für Büroberufe 0.1092 Prozent; die Zusatzversicherung kostet 0.4 Prozent (Grade 9: 0.6 Prozent).
- Krankentaggeld (KTG): bei RM Payroll 1.7 Prozent für Männer und 2.45 Prozent für Frauen (Grade 9: 1.8 und 2.8 Prozent), zu 100 Prozent vom Arbeitgeber getragen. Viele Anbieter belasten die Hälfte dem Arbeitnehmer.
- AHV-Verwaltungskosten und Berufsbildung: 0.303 Prozent und 0.1 Prozent, nur Arbeitgeber.
- Pensionskasse: Risiko- und Sparbeitrag je nach Paket und Alter. Im Paket Grade 1 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Sparbeitrag, im Paket Grade 9 zahlt ihn der Arbeitgeber allein.
Diese Beiträge sind keine Kosten des Payrollers, sondern Ihre Sozialversicherungen. Der Unterschied zwischen Anbietern liegt darin, wie grosszügig Krankentaggeld, Unfallzusatz und Pensionskasse ausgestaltet sind und wer sie bezahlt.
Kosten für Unternehmen
Stellt ein Unternehmen eine Fachkraft über Payrolling an, rechnet sich das anders: Ausgangspunkt ist der vereinbarte Bruttolohn. Darauf kommen die Arbeitgeberbeiträge und die Gebühr. Bei einem Bruttolohn von CHF 10’000 (35 bis 44 Jahre, Grade 1, Büro) betragen die Arbeitgeberbeiträge rund CHF 1’366, die Gebühr CHF 1’092 bei 182 Stunden; die Monatsrechnung liegt bei rund CHF 12’458. Dafür entfallen Anmeldungen bei Ausgleichskasse, Unfallversicherung und Pensionskasse, die Lohnbuchhaltung, der Lohnausweis und das Risiko von Fehlern bei Quellensteuer und Meldeverfahren. Für Unternehmen gibt es den Rechner im Arbeitgeber-Modus.
Fünf Kriterien, um Payrolling-Angebote zu vergleichen
- Nettolohn statt Gebühr vergleichen. Lassen Sie sich für denselben Kundensatz eine Musterabrechnung erstellen. Nur der Nettolohn bei gleicher Pensionskassenleistung ist vergleichbar.
- Wer zahlt das Krankentaggeld? Zahlt der Arbeitgeber den vollen Beitrag, sind das bei rund CHF 18’600 Bruttolohn rund CHF 158 mehr Netto pro Monat als bei hälftiger Aufteilung.
- Was leistet die Pensionskasse? Verzinsung, Sparbeitrag und Umwandlungssatz entscheiden über Ihr Alterskapital. Profond verzinste 2024 mit 8 Prozent, der BVG-Mindestzins liegt bei 1.25 Prozent.
- Versteckte Positionen. Setup-Gebühr, Mindestlaufzeit, Gebühr für Vorfinanzierung, Gebühr für Ausfallrisiko, Spesenbearbeitung. Bei RM Payroll gibt es keine davon.
- Wann kommt der Lohn? RM Payroll zahlt 1 bis 3 Tage nach Eingang der vom Kunden freigegebenen Zeiterfassung, unabhängig davon, wann der Kunde bezahlt.
Was Payrolling im Vergleich zur eigenen Firma kostet
Wer als Freelancer eine GmbH gründet, spart die Payrolling-Gebühr, trägt aber Gründungskosten, Buchhaltung, Revision, Versicherungsabschlüsse und das Inkassorisiko selbst. Dazu kommt, dass Vollzeiteinsätze im Team des Kunden ohne Eingliederung oft als Scheinselbstständigkeit gelten. Den Vergleich mit Zahlen finden Sie unter Payrolling oder GmbH.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.
- GAV Personalverleih (tempservice.ch)
- BSV, Beiträge an AHV/IV/EO 2026 (bsv.admin.ch)
- Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)