13. Monatslohn: Wann ein Anspruch besteht
Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz weit verbreitet, aber kein automatischer Anspruch aus dem Gesetz. Ob er geschuldet ist, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Gesamtarbeitsvertrag oder der betrieblichen Übung. Für Temporärarbeitende und Payrolling-Angestellte ist die Lage klar, solange der Einsatz dem GAV Personalverleih unterstellt ist: Der GAV sieht einen 13. Monatslohn vor und definiert ihn als Zuschlag von 8.33 Prozent auf den Lohn.
Massgebend für die GAV-Unterstellung ist der Basislohn pro Stunde ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Liegt er über CHF 62.55, fällt der Einsatz aus dem GAV heraus, und der 13. Monatslohn muss im Arbeitsvertrag geregelt sein. Dieser Schwellenwert entspricht einem Jahreslohn von CHF 148’200 und wird unter GAV-Schwellenwert hergeleitet.
Berechnung: 8.33 Prozent sind ein Zwölftel
Ein 13. Monatslohn bedeutet: Für zwölf Monate Arbeit gibt es dreizehn Monatslöhne. Pro Monat entspricht das einem Zwölftel zusätzlich, also 8.33 Prozent. Im Stundenlohn wird dieser Zwölftel nicht am Jahresende als Pauschale berechnet, sondern als Prozentzuschlag auf jede geleistete Stunde.
| Position | Satz | CHF pro Stunde |
|---|---|---|
| Basislohn | 60.00 | |
| Feiertagszuschlag (auf Basislohn) | 3.2 % | 1.92 |
| Ferienzuschlag 4 Wochen (auf Basislohn und Feiertage) | 8.33 % | 5.16 |
| 13. Monatslohn (auf Basislohn, Feiertage und Ferien) | 8.33 % | 5.59 |
| Lohn pro Stunde inkl. Zuschläge | 72.67 |
Bei CHF 60 Basislohn kommen mit vier Wochen Ferien rund CHF 12.70 pro Stunde an Zuschlägen dazu. Mit fünf Wochen Ferien, nach GAV ab dem 50. Altersjahr und im Lohnrechner von RM Payroll der Standard, gilt der Ferienzuschlag von 10.64 Prozent, der Stundenlohn steigt dann auf CHF 74.22. Wie die anderen beiden Zuschläge berechnet werden, steht unter Ferien und Feiertage im Stundenlohn.
Bei der Rechnung zählt die Reihenfolge: Der Lohnrechner von RM Payroll rechnet die Zuschläge gestaffelt, zuerst die Feiertage auf den Basislohn, dann die Ferien auf Basislohn und Feiertage, zuletzt den 13. Monatslohn auf alle drei. Nie aber auf den Kundensatz oder auf den Nettolohn. Deshalb sagt die Zahl «8.33 Prozent» nichts darüber aus, wie viel vom Kundensatz beim Contractor ankommt.
Beim Payrolling ist er im Bruttolohn enthalten
Beim Payrolling wird aus dem Kundensatz zuerst die Gebühr abgezogen, dann die Arbeitgeberbeiträge. Was bleibt, ist der Bruttolohn, und dieser ist ein All-in-Betrag: Er enthält den Basislohn, die Ferien, die Feiertage und den 13. Monatslohn. Auf der Lohnabrechnung werden die Bestandteile nach GAV als einzelne Zeilen ausgewiesen, damit nachvollziehbar bleibt, welcher Teil Basislohn und welcher Teil Zuschlag ist.
Für die Lohnverhandlung heisst das: Ein Kundensatz von CHF 90 pro Stunde ergibt im Lohnrechner bei 182 verrechenbaren Stunden (100 % Pensum: 42 Stunden × 52 Wochen ÷ 12), 35 bis 44 Jahren und Paket Grade 1 einen Bruttolohn von rund CHF 13’557 pro Monat, darin rund CHF 1’042 als 13. Monatslohn. Ferien und Feiertage sind darin ebenfalls als Zuschläge enthalten, nicht als zusätzliche Stunden. Es kommt kein weiterer Betrag im Dezember dazu. Bei CHF 120 pro Stunde liegt der Basislohn über dem GAV-Schwellenwert; dann rechnet der Lohnrechner keinen 13. Monatslohn ein, und es gilt, was der Arbeitsvertrag regelt. Wer den Bruttolohn mit dem Monatslohn einer Festanstellung vergleicht, muss dort den 13. Monatslohn dazurechnen oder hier herausrechnen. Die ganze Abrechnung erklärt die Seite Lohnabrechnung verstehen.
Auszahlung: monatlich oder jährlich
Zwei Modelle sind üblich:
- Laufende Auszahlung als Zuschlag. Der Anteil von 8.33 Prozent wird mit jeder Lohnabrechnung ausbezahlt. Das ist im Stundenlohn und bei befristeten Einsätzen der Standard, weil der Einsatz jederzeit enden kann und kein Guthaben offen bleibt.
- Jährliche Auszahlung. Der Betrag wird angesammelt und im Dezember oder bei Austritt anteilig ausbezahlt. Dieses Modell kennt man aus der Festanstellung mit Monatslohn.
Welche Variante für Sie gilt, steht im Arbeitsvertrag mit dem Verleiher und ist auf der Lohnabrechnung an der Zeile «13. Monatslohn» erkennbar. Bei der laufenden Auszahlung ist der Monatslohn höher, bei der jährlichen gibt es im Dezember einen Zusatzbetrag; über das Jahr ist die Summe gleich.
Austritt, Teilzeit und Einsatzwechsel
Wer das Jahr nicht vollständig arbeitet, erhält den 13. Monatslohn anteilig. Bei der laufenden Auszahlung ist das automatisch erledigt, weil jede Stunde ihren Zuschlag trägt. Bei der jährlichen Auszahlung wird der angesammelte Betrag bei Austritt mit dem letzten Lohn fällig.
Drei Punkte, die Contractors kennen sollten:
- Teilzeit und schwankende Stunden ändern nichts am Satz. 8.33 Prozent auf weniger Stunden ergeben einen kleineren Betrag, aber keinen Verlust des Anspruchs.
- Einsatzwechsel beim selben Verleiher unterbrechen den Anspruch nicht. Der Arbeitgeber bleibt gleich, nur der Einsatzbetrieb ändert.
- Lücken zwischen Einsätzen generieren keinen 13. Monatslohn, weil in dieser Zeit kein Lohn fliesst. Wer in der Lücke arbeitslos gemeldet ist, findet die Regeln unter Arbeitslosenversicherung.
Sozialversicherungen auf dem 13. Monatslohn
Der 13. Monatslohn ist Lohn. Er gehört zum Bruttolohn, auf dem AHV/IV/EO, ALV, Unfall und Pensionskasse berechnet werden, und erscheint am Jahresende im Bruttolohn total des Lohnausweises. Beim Payrolling ist das im All-in-Bruttolohn bereits berücksichtigt: Die Abzüge von 5.3 Prozent AHV/IV/EO und 1.1 Prozent ALV bis CHF 148’200 gelten auf dem ganzen Betrag, inklusive Zuschlag. Für die Pensionskasse erhöht der 13. Monatslohn den versicherten Lohn und damit das Altersguthaben, im Paket Grade 1 bis zum koordinierten Maximum, in Grade 4 und 9 auf dem ganzen Bruttolohn.
Den eigenen Betrag prüfen
Der 13. Monatslohn ist auf der Lohnabrechnung sichtbar, aber erst im Zusammenhang mit Basislohn, Ferien und Feiertagen verständlich. Rechnen Sie Ihren Kundensatz im Lohnrechner auf Brutto und Netto um und vergleichen Sie die Zuschlagszeilen mit Ihrer letzten Abrechnung. Wenn die Zeile fehlt, obwohl der Einsatz dem GAV unterstellt ist, ist das eine Frage an den Verleiher.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.
- GAV Personalverleih (13. Monatslohn, Zuschläge) (tempservice.ch)
- Obligationenrecht, Arbeitsvertrag (OR Art. 319 ff.) (fedlex.admin.ch)
- Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)