Payrolling-Wissen

Arbeitslosenversicherung: Wie Payrolling den ALV-Anspruch sichert

Anspruch auf Arbeitslosenversicherung hat nur, wer in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate ALV-Beiträge bezahlt hat. Beim Payrolling sind Sie angestellt und zahlen diese Beiträge mit jedem Lohn, auch wenn Sie als Contractor von Projekt zu Projekt arbeiten.

Arbeitslosenversicherung: Der Anspruch hängt an Beitragsmonaten

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine Versicherung für Angestellte. Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte: 1.1 Prozent auf beiden Seiten, bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200. Darüber wird kein Beitrag mehr erhoben. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, wer in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung mindestens zwölf Beitragsmonate vorweisen kann.

Für Contractors ist das der entscheidende Punkt. Wer als Selbstständigerwerbender mit eigener Einzelfirma arbeitet, zahlt keine ALV-Beiträge und baut deshalb auch keine Beitragsmonate auf. Endet das Mandat, gibt es kein Taggeld. Wer über einen Verleiher angestellt ist, zahlt mit jedem Lohn ALV-Beiträge, und jeder Einsatzmonat zählt als Beitragsmonat.

Was Payrolling für den ALV-Anspruch bedeutet

Beim Payrolling ist der Verleiher Ihr Arbeitgeber, nicht der Kunde, bei dem Sie im Einsatz sind. RM Payroll meldet Sie bei der Ausgleichskasse an, zieht den Arbeitnehmeranteil der ALV vom Bruttolohn ab und zahlt den Arbeitgeberanteil dazu. Beide Beiträge stehen auf jeder Lohnabrechnung und werden über die Swissdec-zertifizierte Lohnmeldung übermittelt.

Daraus folgen drei Dinge:

  1. Jeder Einsatzmonat ist ein Beitragsmonat. Ob Sie drei Monate bei einer Bank oder zwei Jahre bei einem Industrieunternehmen im Einsatz sind: Die Zeit zählt für die ALV.
  2. Projektwechsel unterbrechen die Beitragszeit nicht. Wer nach dem Einsatz direkt in ein nächstes Projekt wechselt, bleibt bei RM Payroll angestellt. Anstellung, Versicherungen und Pensionskasse laufen weiter.
  3. Der versicherte Verdienst ist dokumentiert. Die Lohnabrechnungen und der Lohnausweis aus MyAbacus belegen, was Sie verdient haben. Das braucht die Arbeitslosenkasse, um das Taggeld zu berechnen.

Rechtlich sauber ist das nur, weil Payrolling in der Schweiz als Personalverleih mit Einsatzvertrag und GAV geführt wird. Eine blosse Lohnträgerschaft ohne Eingliederung in den Betrieb des Kunden ist gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen nicht zulässig. Was das für Freelancer bedeutet, steht unter Scheinselbstständigkeit.

Taggeld: 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes

Die Arbeitslosenentschädigung wird als Taggeld ausbezahlt. Massgebend ist der versicherte Verdienst, also der Lohn, auf dem Sie Beiträge bezahlt haben.

SituationTaggeld
Ohne Unterhaltspflicht gegenüber Kindern70 % des versicherten Verdienstes
Mit Unterhaltspflicht80 % des versicherten Verdienstes
Bei Invalidität80 % des versicherten Verdienstes

Beachten Sie: Der versicherte Verdienst ist nach oben begrenzt. Wer als Spezialist deutlich über der ALV-Beitragsgrenze von CHF 148’200 verdient, zahlt auf dem darüberliegenden Lohnteil keine Beiträge und hat dafür auch keinen Versicherungsschutz. Die Anzahl Taggelder richtet sich nach Beitragszeit und Alter. Den Ablauf beim RAV, die Wartetage und die Kontrollpflichten erklärt die Seite Arbeitslos nach dem Projekt.

Zwischen zwei Projekten: Zwischenverdienst statt Lücke

Nicht jedes Folgeprojekt startet nahtlos. Nehmen Sie während der Arbeitslosigkeit einen Einsatz an, der weniger einbringt als das Taggeld, gilt das als Zwischenverdienst: Die ALV zahlt 70 beziehungsweise 80 Prozent der Differenz zwischen dem versicherten Verdienst und dem neuen Lohn als Kompensation. Gleichzeitig verlängert sich die Rahmenfrist, und Sie bauen mit dem neuen Einsatz weitere Beitragsmonate auf.

Für Contractors im Payrolling ist das praktisch: Ein kurzer Einsatz zu tieferem Satz schadet dem Anspruch nicht, sondern stützt ihn. Voraussetzung ist, dass der Einsatz als Anstellung läuft und die Lohnabrechnung den Lohn sauber ausweist. Den Begriff erklärt das Lexikon unter Zwischenverdienst.

Kündigungsfristen und Einsatzende

Ob eine Arbeitslosigkeit als selbstverschuldet gilt, hängt davon ab, wer das Arbeitsverhältnis beendet hat und warum. Wer selbst kündigt, ohne eine neue Stelle zu haben, muss mit einer Einstellung in der Anspruchsberechtigung rechnen. Endet dagegen ein befristeter Einsatz, oder kündigt der Arbeitgeber, weil der Kunde den Einsatz beendet, ist das in der Regel unverschuldet.

Die Kündigungsfristen im Personalverleih sind kurz. Nach GAV Personalverleih gelten in den ersten drei Monaten 2 Tage, im vierten bis sechsten Monat 7 Tage und ab dem siebten Monat 1 Monat. Für Einsätze über dem GAV-Schwellenwert gelten die vertraglich vereinbarten Fristen, mindestens jene des Obligationenrechts. Was das für Ihre Planung heisst, lesen Sie unter Kündigung im Contracting.

Melden Sie sich beim RAV am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Jeder Tag Verzögerung ist ein Tag ohne Taggeld.

Checkliste vor dem Einsatzende

  1. Beitragsmonate zählen. Die Lohnabrechnungen der letzten zwei Jahre zeigen, ob die zwölf Monate erreicht sind. Beim Payrolling finden Sie alle Abrechnungen in MyAbacus.
  2. Anschluss prüfen. RM Payroll vermittelt über RM IT in den nächsten Einsatz, bevor die Lücke entsteht. Wie das läuft, steht unter Anschluss nach dem Contract.
  3. Unterlagen bereitlegen. Arbeitsvertrag, Kündigung oder Bestätigung des Einsatzendes, Lohnabrechnungen und Lohnausweis. Die Arbeitslosenkasse verlangt zudem eine Arbeitgeberbescheinigung, die der Verleiher ausstellt.
  4. Anmeldung am ersten Tag. Beim RAV des Wohnorts, je nach Kanton persönlich oder online.
  5. Zwischenverdienst melden. Jeden Einsatz während der Arbeitslosigkeit der Arbeitslosenkasse melden, auch kurze.

Payrolling als Absicherung zwischen Projekten

Wer als Contractor arbeitet, trägt das Risiko, dass ein Mandat endet, bevor das nächste beginnt. Die Arbeitslosenversicherung federt das ab, aber nur für Angestellte. Payrolling macht aus einem Mandat ein Arbeitsverhältnis mit Beitragsmonaten, versichertem Verdienst und dokumentiertem Lohn. Die Gebühr dafür beträgt bei RM Payroll CHF 6 pro Einsatzstunde; was sie insgesamt abdeckt, steht unter Payrolling-Kosten. Wenn Sie vor einem neuen Mandat stehen, registrieren Sie sich online in etwa fünf Minuten, und die Beitragsmonate beginnen mit dem ersten Lohn.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.

  1. SECO, Arbeitslosenversicherung (AVIG) (seco.admin.ch)
  2. arbeit.swiss, Informationen für Stellensuchende (arbeit.swiss)
  3. GAV Personalverleih, Kündigungsfristen (tempservice.ch)

Häufige Fragen

Payrolling-Wissen: kurz beantwortet.

Habe ich als Contractor im Payrolling Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?

Ja, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung mindestens zwölf Beitragsmonate vorweisen. Beim Payrolling sind Sie beim Verleiher angestellt und zahlen mit jedem Lohn ALV-Beiträge. Jeder Einsatzmonat zählt als Beitragsmonat, auch wenn Sie in dieser Zeit bei mehreren Kunden im Einsatz waren.

Wie hoch ist das Taggeld der Arbeitslosenversicherung?

Das Taggeld beträgt 70 Prozent des versicherten Verdienstes. Wer Unterhaltspflichten gegenüber Kindern hat oder invalid ist, erhält 80 Prozent. Massgebend ist der Lohn, auf dem Sie Beiträge bezahlt haben; die Lohnabrechnungen und der Lohnausweis des Verleihers belegen ihn gegenüber der Arbeitslosenkasse.

Was passiert, wenn ich zwischen zwei Projekten einen kurzen Einsatz zu tieferem Satz annehme?

Das gilt als Zwischenverdienst. Die ALV zahlt 70 beziehungsweise 80 Prozent der Differenz zwischen dem versicherten Verdienst und dem neuen Lohn als Kompensation, und die Rahmenfrist verlängert sich. Gleichzeitig bauen Sie mit dem Einsatz weitere Beitragsmonate auf. Melden Sie jeden Einsatz der Arbeitslosenkasse.

Wann muss ich mich beim RAV anmelden?

Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Beim Payrolling heisst das: am ersten Tag nach dem Einsatzende, wenn kein Folgeprojekt startet. Jeder Tag Verzögerung ist ein Tag ohne Taggeld. Halten Sie dafür Arbeitsvertrag, Bestätigung des Einsatzendes, Lohnabrechnungen und Lohnausweis bereit; alle Dokumente liegen bei RM Payroll in MyAbacus.

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