Kündigung im temporären Einsatz: Zwei Verträge, eine Frist
Im Personalverleih gibt es zwei Verträge. Der Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem Verleiher nach Art. 19 AVG regelt die Anstellung; der Verleihvertrag zwischen Verleiher und Einsatzbetrieb nach Art. 22 AVG regelt den Einsatz. Beide müssen schriftlich sein und unter anderem Beginn, Dauer und Kündigungsfristen enthalten.
Für Sie zählt der Arbeitsvertrag. Der Kunde kann den Einsatz beenden, aber Ihr Arbeitgeber ist der Verleiher: Er spricht die Kündigung aus oder empfängt sie, mit der Frist, die im Arbeitsvertrag steht. Endet ein Einsatz, ohne dass der Arbeitsvertrag gekündigt ist, bleibt die Anstellung bestehen; bei RM Payroll ist das die Grundlage dafür, über RM IT ohne Lücke ins nächste Projekt zu wechseln. Bei befristeten Einsätzen endet die Anstellung mit dem vereinbarten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigungsfristen nach GAV Personalverleih und OR
Welche Fristen gelten, hängt davon ab, ob Ihr Einsatz dem GAV Personalverleih untersteht. Das ist der Fall bis zu einem Basislohn von CHF 62.55 pro Stunde, also bis CHF 148’200 pro Jahr. Wer mehr verdient, ist dem GAV nicht unterstellt; dann gilt das Obligationenrecht, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes sagt.
| Dauer der Anstellung | GAV Personalverleih | OR Art. 335c |
|---|---|---|
| Probezeit / erste 3 Monate | 2 Tage | 7 Tage (Probezeit) |
| 4. bis 6. Monat | 7 Tage | 1 Monat (1. Dienstjahr) |
| ab 7. Monat | 1 Monat | 1 Monat (1. Dienstjahr) |
| 2. bis 9. Dienstjahr | 1 Monat | 2 Monate |
| ab 10. Dienstjahr | 1 Monat | 3 Monate |
Die kurzen GAV-Fristen gelten in beide Richtungen: Sie können in den ersten drei Monaten mit zwei Tagen gehen, der Verleiher kann Ihnen mit derselben Frist kündigen. Für IT-Contractors mit hohen Sätzen ist meist das OR massgebend, mit einem Monat im ersten Jahr. Was der Vertrag darüber hinaus vereinbart, etwa längere Fristen für beide Seiten, geht vor. Die Perspektive des Verleihers und des Einsatzbetriebs ist unter Kündigungsfristen im Personalverleih beschrieben.
Form: Schriftlich, mit Datum, an den Arbeitgeber
Kündigen Sie schriftlich und an den Verleiher, nicht an den Kunden. Eine Kündigung gegenüber dem Projektleiter beim Kunden ist keine Kündigung des Arbeitsvertrags. Halten Sie das Datum fest, an dem die Kündigung zugeht, denn ab diesem Tag läuft die Frist. Informieren Sie den Kunden parallel, damit die Übergabe geplant werden kann; beim Payrolling übernimmt der Verleiher die Abstimmung mit dem Einsatzbetrieb.
Kündigt der Verleiher, gilt dasselbe: schriftlich, mit Frist nach Vertrag. Bei RM Payroll ist die Kündigung eines laufenden Mandats durch den Verleiher die Ausnahme; in der Regel endet ein Einsatz, weil das Projekt endet, und die Anstellung läuft weiter, wenn ein Anschlussmandat folgt.
Was mit Ferien, Lohn und Pensionskasse passiert
Mit dem Austritt wird abgerechnet. Vier Positionen sind für Contractors relevant:
- Ferien. Ferien werden bei Bezug ausbezahlt; ein Restsaldo am Ende der Anstellung wird als zusätzlicher Lohn ausbezahlt. Der Anspruch beträgt mindestens 4 Wochen, 5 Wochen ab dem 50. Altersjahr nach GAV. Eine laufende prozentuale Auszahlung des Ferienanspruchs ist nur bei sporadischen Einsätzen erlaubt.
- Lohn. Die letzte Zeiterfassung wird wie jede andere abgerechnet: Bei RM Payroll ist der Lohn 1 bis 3 Tage nach Eingang der vom Kunden freigegebenen Stunden auf dem Konto, unabhängig davon, wann der Kunde zahlt.
- Pensionskasse. Die Austrittsleistung geht an die Kasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto; die Zahlungsadresse melden Sie direkt bei Profond. Was dabei zu beachten ist, steht unter Pensionskasse als Contractor.
- Dokumente. Lohnausweis und Lohnabrechnungen bleiben im Kundenportal MyAbacus verfügbar. Für die Arbeitslosenversicherung brauchen Sie zudem eine Arbeitgeberbescheinigung.
Krankheit und Unfall rund um die Kündigung
Zwei Regeln schützen Sie. Erstens darf der Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit während einer Krankheit oder nach einem Unfall für eine bestimmte Zeit nicht kündigen; eine Kündigung in dieser Sperrfrist ist nichtig, und eine vorher ausgesprochene Frist steht still. Die Dauer dieser Sperrfrist ist nach Dienstjahren gestaffelt. Zweitens läuft das Krankentaggeld bei RM Payroll bis zu 720 Tage pro Fall weiter, auch wenn der Einsatz während der Krankheit endet, mit 80 oder 90 Prozent des Lohns nach 2 Karenztagen. Was das Taggeld leistet und warum es für Contractors zentral ist, steht unter Krankentaggeld für Contractors.
Kündigen Sie selbst während einer Krankheit, gilt keine Sperrfrist; die Frist läuft normal.
Rechenbeispiel: Was eine Frist von einem Monat wert ist
Die Kündigungsfrist ist für Contractors vor allem eine Einkommensfrage. Ausgangslage aus dem Lohnrechner: Tagessatz CHF 1’000, 100 Prozent Pensum mit 21.7 Einsatztagen à 8.4 Stunden (182 verrechenbare Stunden im Monat), Mann, 35 bis 44 Jahre, Branche Büro, 5 Wochen Ferien, Paket Grade 1. Ein voller Monat bringt rund CHF 16’950 Netto vor Steuern; bei rund 17 Einsatztagen (80 Prozent Pensum) sind es rund CHF 13’380.
| Kündigungsfrist | Einsatzzeit nach Kündigung | Netto vor Steuern, gerundet |
|---|---|---|
| 2 Tage (GAV, erste 3 Monate) | 2 Einsatztage (16.8 h) | rund 1’460 |
| 7 Tage (GAV, 4. bis 6. Monat) | 5 Einsatztage (42 h) | rund 3’630 |
| 1 Monat (GAV ab 7. Monat, OR 1. Jahr) | rund 21.7 Einsatztage (182 h) | rund 16’950 |
Die Werte für 2 und 5 Tage sind mit dem Rechner für 16.8 und 42 Stunden gerechnet (Tage × 8.4 Stunden) und zeigen die Grössenordnung; sie liegen etwas unter dem anteiligen Monatswert, weil einzelne Beiträge, vor allem die Pensionskasse, nicht proportional zur Stundenzahl sinken. Der Unterschied zwischen zwei Tagen und einem Monat Frist entspricht fast einem vollen Nettolohn. Wer über dem GAV-Schwellenwert liegt und mit einem Monat Frist arbeitet, hat Zeit, über RM IT ein Anschlussmandat zu finden, bevor die letzte Zahlung eintrifft. Wer in den ersten Monaten eines Einsatzes gekündigt wird, sollte sich am ersten Tag ohne Anstellung beim RAV melden; den Ablauf beschreibt Arbeitslos nach dem Projekt.
Nach der Kündigung: Anschluss oder RAV
Nach der Kündigung gibt es zwei Wege. Der erste ist ein Anschlussmandat, bei dem die Anstellung, die Versicherungen und die Pensionskasse ohne Lücke weiterlaufen; bei RM Payroll vermittelt RM IT über Rahmenverträge mit Contracting-Firmen in das nächste Projekt. Der zweite ist die Anmeldung beim RAV am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, mit Anspruch auf Taggeld bei mindestens 12 Beitragsmonaten in den letzten 2 Jahren. Welche Leistungen für Contractors im Payrolling gelten, steht unter Payrolling für Contractors.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.
- GAV Personalverleih (Kündigungsfristen, Ferien) (tempservice.ch)
- OR Art. 335c (Kündigungsfristen) und Art. 336c (Kündigung zur Unzeit) (fedlex.admin.ch)
- SECO, Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) Art. 19 und 22 (seco.admin.ch)