Für Contractors

Arbeitslos nach dem Projekt: RAV, Taggeld und Zwischenverdienst

Wer nach dem Projekt arbeitslos ist, meldet sich am ersten Tag beim RAV. Anspruch auf Taggeld haben Angestellte mit mindestens 12 Beitragsmonaten in den letzten 2 Jahren: 70 Prozent des versicherten Verdienstes, 80 Prozent mit Unterhaltspflicht. Payrolling-Monate zählen voll als Beitragszeit.

Arbeitslos nach dem Projekt: Am ersten Tag beim RAV anmelden

Ein Mandat endet, das nächste ist noch nicht unterschrieben. Für Contractors ist das ein normaler Zustand, für die Arbeitslosenversicherung ist es Arbeitslosigkeit, und sie beginnt mit der Anmeldung. Die Reihenfolge:

  1. Anmeldung am ersten Tag. Melden Sie sich am ersten Tag ohne Anstellung beim RAV Ihres Wohnorts an, nicht erst nach einigen Wochen Suche. Taggelder gibt es erst ab der Anmeldung.
  2. Unterlagen. Arbeitgeberbescheinigung des Verleihers, Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Kündigung oder Bestätigung des Einsatzendes, Nachweise über Bewerbungen. Bei RM Payroll finden Sie Verträge und Abrechnungen im Kundenportal MyAbacus.
  3. Beratungsgespräch. Das RAV prüft den Anspruch, legt die Vermittlungsfähigkeit fest und verlangt laufend Bewerbungen.
  4. Zwischenverdienst melden. Jedes Mandat während der Arbeitslosigkeit, auch ein kurzes, melden Sie dem RAV. Es wird als Zwischenverdienst angerechnet.
  5. Abmeldung. Mit dem nächsten Mandat melden Sie sich ab; die Rahmenfrist bleibt für spätere Lücken bestehen.

Wer schon vor dem Ende des Projekts mit der Suche beginnt, verkürzt die Lücke. Bei RM Payroll ist das der Standardweg: Sobald das Einsatzende absehbar ist, sucht RM IT das nächste Projekt, und die Anstellung läuft ohne Unterbruch weiter. Den Ablauf beschreibt Anschluss nach dem Contract.

Anspruch: 12 Beitragsmonate in zwei Jahren

Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, wer in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate Beiträge an die ALV bezahlt hat. Beim Payrolling ist das automatisch erfüllt, sobald Sie zwölf Monate angestellt waren: Vom Bruttolohn gehen 1.1 Prozent ALV ab, der Arbeitgeber zahlt denselben Satz, beides bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200. Jeder abgerechnete Monat ist ein Beitragsmonat, unabhängig davon, bei welchem Kunden Sie im Einsatz waren.

Das ist der Punkt, an dem sich Payrolling von einer eigenen GmbH unterscheidet. Wer als Inhaber seiner Firma in arbeitgeberähnlicher Stellung arbeitet, hat bei der ALV einen deutlich eingeschränkten Anspruch, selbst wenn die Firma Beiträge abgerechnet hat. Angestellte eines Verleihers sind gewöhnliche Arbeitnehmende mit vollem Anspruch. Die Details aus Sicht des Verleihers stehen unter Arbeitslosenversicherung beim Payrolling.

Die Beitragsmonate werden innerhalb einer Rahmenfrist gezählt. Wer in den letzten zwei Jahren mehrere Mandate über verschiedene Arbeitgeber hatte, reicht alle Arbeitgeberbescheinigungen ein; die Monate werden zusammengezählt.

Taggeld: 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes

Das Taggeld beträgt 70 Prozent des versicherten Verdienstes. 80 Prozent erhalten Personen mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern, bei Invalidität oder bei tiefen Einkommen. Der versicherte Verdienst ist der Durchschnitt des Lohns vor der Arbeitslosigkeit, nach oben begrenzt.

Für Contractors mit hohen Sätzen ist diese Obergrenze entscheidend. ALV-Beiträge werden nur bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200 erhoben, also bis CHF 12’350 pro Monat; was Sie darüber verdienen, ist weder beitragspflichtig noch versichert. Ein Bruttolohn von rund CHF 18’614, wie ihn der Lohnrechner bei CHF 120 pro Stunde und 100 Prozent Pensum ausweist, ist für die ALV nicht voll relevant.

Versicherter Verdienst pro MonatTaggeld 70 %Taggeld 80 %
CHF 8’0005’6006’400
CHF 10’0007’0008’000
CHF 12’0008’4009’600

Die Tabelle zeigt die Formel; welcher Betrag bei Ihnen als versicherter Verdienst gilt, legt die Arbeitslosenkasse fest. Die Differenz zwischen bisherigem Netto und Taggeld ist der Betrag, den ein Contractor als Reserve für Lücken einplanen sollte. Wie Sie diese Reserve in den Stundensatz einrechnen, steht unter Stundensatz verhandeln.

Zwischenverdienst: Ein kurzes Mandat lohnt sich

Viele Contractors lehnen kurze oder schlechter bezahlte Mandate während der Arbeitslosigkeit ab, weil sie das Taggeld nicht verlieren wollen. Die ALV ist hier auf Ihrer Seite: Wer während der Arbeitslosigkeit einen tieferen Lohn annimmt, etwa einen Temporäreinsatz, erhält als Zwischenverdienst 70 oder 80 Prozent der Differenz zum versicherten Verdienst als Kompensation. Zugleich verlängert sich die Rahmenfrist, und Sie sammeln neue Beitragsmonate.

Ein Rechenbeispiel zur Formel: versicherter Verdienst CHF 12’000, Zwischenverdienst aus einem Teilzeitmandat CHF 8’000. Die Differenz beträgt CHF 4’000, die Kompensation 70 Prozent davon, also CHF 2’800. Zusammen stehen Ihnen CHF 10’800 zur Verfügung statt CHF 8’400 Taggeld ohne Mandat. Mit 80 Prozent sind es CHF 3’200 Kompensation und CHF 11’200 total.

Für die Praxis heisst das: Ein Mandat mit 60 Prozent Pensum oder ein tieferer Satz für drei Monate ist finanziell fast immer besser als Warten, und es hält Sie im Markt. Beim Payrolling läuft ein solches Mandat als normale Anstellung mit Lohnabrechnung und Arbeitgeberbescheinigung, die Sie dem RAV monatlich einreichen. Den Begriff erklärt Zwischenverdienst im Lexikon.

Pensionskasse und Versicherungen in der Lücke

Mit dem Austritt aus der Anstellung enden einige Versicherungen, andere laufen weiter:

  • Pensionskasse. Die Austrittsleistung geht an die Kasse des nächsten Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto; die Zahlungsadresse melden Sie direkt bei Profond. Während der Arbeitslosigkeit wird nicht weiter gespart; die Lücke lässt sich später durch einen Einkauf schliessen, wie unter Pensionskasse als Contractor beschrieben.
  • Krankentaggeld. Eine Krankheit, die während der Anstellung begonnen hat, bleibt bei RM Payroll bis zu 720 Tage pro Fall gedeckt. Für neue Krankheitsfälle während der Arbeitslosigkeit gelten die Regeln der ALV.
  • Unfall. Die Nichtberufsunfall-Deckung über den Arbeitgeber endet eine gewisse Zeit nach dem Austritt und kann verlängert werden; prüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse das Unfallrisiko einschliesst.
  • AHV. Taggelder der ALV sind AHV-pflichtig, Beitragslücken entstehen während der Arbeitslosigkeit nicht.

Anschluss statt Lücke

Die beste Arbeitslosenversicherung ist das nächste Mandat. Beim Payrolling über RM Payroll bleibt die Anstellung bestehen, wenn ein Projekt auf das andere folgt: Sozialversicherungen, Krankentaggeld und Pensionskasse laufen weiter, ohne neues Onboarding und ohne Freizügigkeitskonto. RM IT vermittelt über Rahmenverträge mit Contracting-Firmen in Ihrer oder einer neuen Branche. Melden Sie sich, sobald das Einsatzende absehbar ist, und parallel dazu am ersten Tag ohne Anstellung beim RAV, falls die Lücke doch entsteht. Die Leistungen für Contractors finden Sie unter Payrolling für Contractors.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. SECO, Arbeitslosenversicherung: Leistungen und Zwischenverdienst (seco.admin.ch)
  2. BSV, ALV-Beiträge 2026 (bsv.admin.ch)
  3. Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)

Häufige Fragen

Für Contractors: kurz beantwortet.

Zählen meine Monate im Payrolling als Beitragszeit für die ALV?

Ja. Beim Payrolling sind Sie beim Verleiher angestellt und zahlen 1.1 Prozent ALV-Beitrag vom Lohn, der Arbeitgeber ebenfalls. Jeder abgerechnete Monat ist ein Beitragsmonat. Für den Anspruch brauchen Sie mindestens 12 Beitragsmonate innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Anmeldung beim RAV.

Wie hoch ist das Taggeld der Arbeitslosenversicherung?

70 Prozent des versicherten Verdienstes, 80 Prozent mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern oder bei Invalidität. Der versicherte Verdienst ist nach oben begrenzt; ALV-Beiträge werden nur bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200 erhoben. Bei Löhnen darüber ist das Taggeld im Verhältnis zum bisherigen Einkommen entsprechend tiefer.

Lohnt sich ein kurzes Mandat während der Arbeitslosigkeit?

Ja, über den Zwischenverdienst. Wer während der Arbeitslosigkeit einen tieferen Lohn annimmt, etwa einen Temporäreinsatz, erhält von der ALV 70 oder 80 Prozent der Differenz zum versicherten Verdienst als Kompensation und verlängert die Rahmenfrist. Zusätzlich sammeln Sie neue Beitragsmonate.

Was passiert mit meiner Pensionskasse, während ich arbeitslos bin?

Die Austrittsleistung aus der bisherigen Kasse geht auf ein Freizügigkeitskonto oder an die Kasse des nächsten Arbeitgebers; die Zahlungsadresse melden Sie direkt bei Profond. Mit dem nächsten Mandat übertragen Sie das Guthaben wieder in die aktive Kasse. Lücken im Sparen lassen sich später durch einen Einkauf schliessen.

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