Lexikon

Zwischenverdienst

Zwischenverdienst ist ein Einkommen, das eine arbeitslose Person während der Arbeitslosigkeit mit einer tiefer bezahlten Stelle oder einem Temporäreinsatz erzielt; die Arbeitslosenversicherung ersetzt 70 oder 80 Prozent der Differenz zum versicherten Verdienst.

Definition

Der Zwischenverdienst ist ein Begriff der Arbeitslosenversicherung (ALV). Wer arbeitslos gemeldet ist und eine Stelle oder einen Einsatz annimmt, der weniger einbringt als der versicherte Verdienst, erzielt einen Zwischenverdienst. Die ALV zahlt dann nicht das volle Taggeld, sondern eine Kompensation: 70 Prozent der Differenz zwischen versichertem Verdienst und Zwischenverdienst, 80 Prozent bei Unterhaltspflicht gegenüber Kindern oder bei Invalidität. Die Monate mit Zwischenverdienst gelten als Beitragszeit und verlängern die Rahmenfrist.

Beispiel

Eine Projektleiterin verliert nach einem Contract ihr Mandat und meldet sich am ersten Tag beim RAV an. Anspruch auf Taggeld hat, wer in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Beitragsmonate vorweisen kann; das Taggeld beträgt 70 Prozent des versicherten Verdienstes, 80 Prozent mit Unterhaltspflicht. Nach einigen Wochen nimmt sie einen Temporäreinsatz von drei Monaten an, der weniger bringt als ihr früherer Lohn. Lag ihr versicherter Verdienst bei CHF 10’000 pro Monat und bringt der Einsatz CHF 6’000, beträgt die Differenz CHF 4’000; die ALV kompensiert davon 70 Prozent, also CHF 2’800. Zusammen mit dem Einsatzlohn kommt sie auf CHF 8’800 statt auf CHF 7’000 Taggeld. Gleichzeitig zählen die drei Monate als Beitragszeit.

Wichtig für Contractors

Contractors, die nach einem Projekt kurz ohne Mandat sind, nutzen den Zwischenverdienst für Überbrückungseinsätze: Ein Payrolling-Einsatz über einen bewilligten Verleiher ist eine reguläre Anstellung und wird von der Arbeitslosenkasse wie jeder andere Lohn behandelt. Wichtig ist, beim RAV gemeldet zu bleiben und die monatliche Lohnabrechnung des Verleihers einzureichen. Wer den Einsatz annimmt, verbessert zudem seine Vermittlungsfähigkeit gegenüber dem RAV.

Für Verleiher und Einsatzbetriebe ändert sich nichts: Der Einsatz wird normal abgerechnet, die Verrechnung mit der ALV läuft zwischen dem Mitarbeitenden und seiner Arbeitslosenkasse. Bei RM Payroll unterstützt der Anschluss nach dem Contract die Suche nach dem nächsten Mandat über RM IT, damit es möglichst gar nicht zur Lücke kommt.

Verwandte Begriffe

Wie Contractors zwischen zwei Mandaten abgesichert sind, lesen Sie unter Für Contractors.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.

  1. Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), Zwischenverdienst (fedlex.admin.ch)
  2. SECO, Info-Service Arbeitslosigkeit (arbeit.swiss)

Häufige Fragen

Lexikon: kurz beantwortet.

Lohnt sich ein Zwischenverdienst finanziell?

In der Regel ja. Sie erhalten den Lohn aus dem Einsatz plus die Kompensation der ALV in Höhe von 70 oder 80 Prozent der Differenz zum versicherten Verdienst. Zusammen ist das mehr als das reine Taggeld. Dazu zählen die Monate als Beitragszeit und verlängern die Rahmenfrist für den Leistungsbezug.

Gilt ein Payrolling-Einsatz als Zwischenverdienst?

Ja, wenn der Lohn aus dem Einsatz unter dem Taggeldanspruch liegt und Sie beim RAV angemeldet bleiben. Der Verleiher stellt die Lohnabrechnung aus, die Sie der Arbeitslosenkasse einreichen. Liegt der Lohn über dem Taggeld, endet die Arbeitslosigkeit für die Dauer des Einsatzes.

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