Lexikon

Payrolling

Payrolling bedeutet, dass ein bewilligter Personalverleiher eine Fachkraft anstellt, den Lohn abrechnet und die Sozialversicherungen abführt, während die Fachkraft im Betrieb des Kunden arbeitet.

Definition

Payrolling ist die Anstellung einer Fachkraft über einen Dritten, der die Lohnabrechnung übernimmt. In der Schweiz ist Payrolling juristisch Personalverleih: Die Payrolling-Agentur ist der Verleihbetrieb und damit der Arbeitgeber, mit allen Rechten und Pflichten einer Festanstellung. Mit dem Kunden, dem Einsatzbetrieb, schliesst sie einen Einsatzvertrag. Die Agentur meldet AHV/IV/EO, ALV, Unfallversicherung, Pensionskasse und Quellensteuer an und führt die Beiträge ab. Verrechnet wird auf Stunden- oder Tagesbasis.

So funktioniert es in der Praxis

Typisch ist der Fall, dass eine IT-Spezialistin ihren Kunden selbst gefunden hat und sich nur noch anstellen lassen muss. Der Ablauf bei RM Payroll besteht aus vier Schritten: online registrieren, Verträge digital signieren, Timesheet im Portal hochladen, Lohn erhalten. Der Lohn kommt 1 bis 3 Tage nach Eingang der vom Kunden freigegebenen Zeiterfassung, unabhängig davon, wann der Kunde bezahlt.

Vom Kundensatz zieht der Verleiher zuerst seine Gebühr ab, dann die Arbeitgeberbeiträge. Beispiel bei CHF 120 pro Stunde und 100 Prozent Pensum mit 182 Stunden im Monat (Mann, 35 bis 44 Jahre, Paket Grade 1): Kundensatz CHF 21’840, Gebühr CHF 1’092, Bruttolohn CHF 18’614, Nettolohn vor Steuern CHF 17’101. Bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200 gilt der GAV Personalverleih mit Krankentaggeld, Weiterbildungsbeiträgen und geregelten Kündigungsfristen.

Wichtig für Contractors und Einsatzbetriebe

Für Contractors heisst Payrolling: angestellt, aber ohne eigene Firma. Sie sind gegen Krankheit und Unfall versichert, zahlen in eine Pensionskasse ein und bauen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung auf. Die Payrolling-Gebühr ist der einzige Posten, bei dem sich Anbieter frei unterscheiden; die Sozialversicherungsbeiträge sind gesetzlich fixiert.

Für Einsatzbetriebe gilt: Der Verleiher ist Arbeitgeber und Vertragspartner der Fachkraft. Der Einsatzbetrieb übt die fachliche Weisungsbefugnis aus und ist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Payrolling als blosser Auftrag ohne Eingliederung (sogenannte Lohnträgerschaft) ist gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen in der Schweiz nicht zulässig; korrekt ist Personalverleih mit Einsatzvertrag und GAV.

Verwandte Begriffe

Was Ihr Stundensatz netto ergibt, zeigt der Lohnrechner.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) (fedlex.admin.ch)
  2. GAV Personalverleih (tempservice.ch)
  3. Fragen und Antworten RM Payroll

Häufige Fragen

Lexikon: kurz beantwortet.

Ist Payrolling dasselbe wie Personalverleih?

In der Schweiz ja, juristisch. Payrolling ist Personalverleih mit Bewilligung: Der Payroller ist Arbeitgeber, der Kunde ist Einsatzbetrieb, dazwischen steht ein Einsatzvertrag. Der Begriff Payrolling betont, dass die Fachkraft den Kunden meist selbst gefunden hat und der Verleiher nur Anstellung und Lohnabrechnung übernimmt.

Was kostet Payrolling?

Eine offen ausgewiesene Gebühr des Verleihers, bei RM Payroll CHF 6 pro Einsatzstunde oder 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag. Dazu kommen die gesetzlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, die bei jedem Anbieter anfallen. Vergleichbar ist deshalb nur der Nettolohn, nicht die Gebühr.

Was bleibt Ihnen netto?

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