Lexikon

GAV Personalverleih

Der GAV Personalverleih ist der vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag für Verleihbetriebe mit Bewilligung; er regelt Arbeitszeit, Ferien, Zuschläge, Kündigungsfristen, Krankentaggeld und Weiterbildung für Einsätze bis CHF 148'200 Jahreslohn.

Definition

Der GAV Personalverleih ist der Gesamtarbeitsvertrag der Schweizer Verleihbranche. Der Bundesrat hat ihn allgemeinverbindlich erklärt; er gilt damit für alle Verleihbetriebe mit eidgenössischer oder kantonaler Bewilligung, mit den im GAV genannten Ausnahmen. Der GAV legt Mindestlöhne nach Region und Qualifikation fest (Tabelle der Paritätischen Kommission), regelt Arbeitszeit, Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Kündigungsfristen und Krankentaggeld und finanziert über Beiträge der Betriebe und Mitarbeitenden den Weiterbildungsfonds temptraining.

So funktioniert es in der Praxis

Ob ein Einsatz dem GAV untersteht, entscheidet der Basislohn. Die Grenze liegt bei CHF 62.55 pro Stunde ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Sie leitet sich vom maximal versicherten UVG-Verdienst ab: CHF 148’200 (13 Basislöhne) geteilt durch 13 mal 12 ergibt CHF 136’800, geteilt durch 2’187 Jahresstunden ergibt CHF 62.55. Wer mehr verdient, ist dem GAV nicht unterstellt; der Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag entfällt.

Für unterstellte Einsätze gelten diese Werte:

RegelungGAV Personalverleih
Arbeitszeit42 Stunden pro Woche, 2’187 Stunden pro Jahr, 21.7 Einsatztage pro Monat
Ferien8.33 % Zuschlag bei 4 Wochen, 10.6 % bei 5 Wochen (ab 50)
Feiertagepauschal 3.2 % auf den Lohn der Einsatzzeit
13. Monatslohn8.33 %
Kündigungsfrist2 Tage (Monat 1 bis 3), 7 Tage (Monat 4 bis 6), 1 Monat (ab Monat 7)

Beispiel: Ein Supporter mit CHF 58 Basislohn pro Stunde ist unterstellt und erhält Ferien-, Feiertags- und 13.-Monatslohn-Zuschlag sowie Zugang zu temptraining. Eine Architektin mit CHF 95 pro Stunde liegt über der Grenze; bei RM Payroll verdient rund die Hälfte der verliehenen Mitarbeitenden mehr als den Schwellenwert.

Wichtig für Contractors und Einsatzbetriebe

Für Contractors unterhalb der Grenze ist der GAV ein Schutz: Krankentaggeld ist vorgeschrieben, Ferien werden bei Bezug ausbezahlt und die Weiterbildung über temptraining steht offen. Oberhalb der Grenze lohnt der Blick auf das Versicherungspaket, denn dort entscheidet der Verleiher, wie Krankentaggeld und Pensionskasse ausgestaltet sind.

Einsatzbetriebe haften zwar nicht für den GAV, sollten aber nur mit Verleihern arbeiten, die ihn einhalten; die Paritätische Kommission kontrolliert die Betriebe.

Verwandte Begriffe

Ob Ihr Stundensatz über oder unter der Grenze liegt, sehen Sie im Lohnrechner.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.

  1. GAV Personalverleih (tempservice.ch)
  2. Paritätische Kommission Personalverleih (PK), Mindestlohntabelle (tempservice.ch)
  3. Fragen und Antworten RM Payroll

Häufige Fragen

Lexikon: kurz beantwortet.

Wer ist dem GAV Personalverleih unterstellt?

Alle Verleihbetriebe mit eidgenössischer oder kantonaler Bewilligung, mit den im GAV genannten Ausnahmen. Für den einzelnen Einsatz gilt die Lohngrenze: Wer im Basislohn mehr als CHF 62.55 pro Stunde verdient, das entspricht CHF 148'200 pro Jahr, fällt aus dem GAV heraus und wird anders abgerechnet.

Was bringt der GAV dem Mitarbeitenden?

Mindestlöhne nach Tabelle, 42-Stunden-Woche, mindestens 4 Wochen Ferien und 5 Wochen ab 50, pauschale Feiertagsentschädigung von 3.2 Prozent, 13. Monatslohn, obligatorisches Krankentaggeld und Beiträge an den Weiterbildungsfonds temptraining. Die Kündigungsfristen sind kurz, dafür klar geregelt.

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