Lexikon

All-in-Lohn

Der All-in-Lohn (All-in-Lohnkosten) ist beim Payrolling der Bruttolohn plus alle Arbeitgeberbeiträge, also der Betrag, der vom Kundensatz nach Abzug der Gebühr übrig bleibt; im Stundenlohn meint All-in einen Lohn, in dem Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn bereits enthalten sind.

Definition

All-in-Lohn hat je nach Zusammenhang zwei Bedeutungen. Beim Payrolling bezeichnen die All-in-Lohnkosten den Teil des Kundensatzes, der nach Abzug der Payrolling-Gebühr für die Anstellung zur Verfügung steht: Bruttolohn plus Arbeitgeberbeiträge für AHV/IV/EO, ALV, Familienausgleichskasse, Berufsunfall und UVG-Zusatzversicherung, Krankentaggeld, AHV-Verwaltungskosten, Berufsbildungsbeitrag und Pensionskasse. Im Stundenlohn meint All-in einen Lohn, in den die Zuschläge für Ferien, Feiertage und den 13. Monatslohn bereits eingerechnet sind. Beide Bedeutungen haben gemeinsam: Der genannte Betrag ist nicht der Lohn, der auf dem Konto ankommt.

Beispiel

Kundensatz CHF 120 pro Stunde, 100 Prozent Pensum (182 Stunden im Monat), Mann, 35 bis 44 Jahre, Paket Grade 1, Branche Büro, fünf Wochen Ferien, Werte gerundet:

PositionCHF pro Monat
Kundensatz (120 × 182 h)21’840
Payrolling-Gebühr (6 × 182 h)−1’092
All-in-Lohnkosten20’748
Arbeitgeberbeiträge−2’134
Bruttolohn18’614
Arbeitnehmerbeiträge−1’513
Nettolohn vor Steuern17’101

Von den All-in-Lohnkosten kommen also rund 90 Prozent als Bruttolohn und rund 82 Prozent als Nettolohn an. Im Stundenlohn nach GAV Personalverleih sieht die All-in-Rechnung anders aus: Auf den Basislohn kommen 8.33 Prozent Ferienzuschlag bei vier Wochen (10.6 Prozent bei fünf Wochen), 3.2 Prozent Feiertagszuschlag und 8.33 Prozent für den 13. Monatslohn. Ein All-in-Satz enthält diese Zuschläge bereits; der Basislohn ist entsprechend tiefer.

Wichtig für Contractors und Einsatzbetriebe

Contractors sollten bei einem Angebot fragen, was genau «all-in» ist: der Kundensatz inklusive Gebühr, die Lohnkosten inklusive Arbeitgeberbeiträge oder der Stundenlohn inklusive Zuschläge. Vergleichbar ist nur der Nettolohn bei gleicher Pensionskassenleistung. Der Ferienzuschlag ist zudem kein zusätzlicher Lohn, sondern wird bei Ferienbezug ausbezahlt; wer die Ferien nicht bezieht, erhält den Saldo am Ende der Anstellung.

Für Einsatzbetriebe setzt sich der Verrechnungssatz pro Einsatzstunde aus der Payroll-Gebühr, allfälligen MSP- oder VMS-Leistungen und den All-in-Lohnkosten zusammen. Wer einen Bruttolohn vereinbart, rechnet umgekehrt: Bruttolohn plus Arbeitgeberbeiträge plus Gebühr ergibt die Monatsrechnung.

Verwandte Begriffe

Ihre eigene Rechnung vom Kundensatz zum Nettolohn zeigt der Lohnrechner.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)
  2. GAV Personalverleih (tempservice.ch)
  3. Fragen und Antworten RM Payroll

Häufige Fragen

Lexikon: kurz beantwortet.

Ist der All-in-Lohn mein Bruttolohn?

Nein. Die All-in-Lohnkosten enthalten den Bruttolohn und zusätzlich die Arbeitgeberbeiträge für AHV/IV/EO, ALV, Familienausgleichskasse, Berufsunfall und UVG-Zusatzversicherung, Krankentaggeld, AHV-Verwaltungskosten, Berufsbildungsbeitrag und Pensionskasse. Der Bruttolohn ist der Betrag nach Abzug dieser Beiträge; davon gehen noch die Arbeitnehmerbeiträge ab, bevor der Nettolohn erscheint.

Darf der Ferienlohn in den Stundenlohn eingerechnet werden?

Nach GAV Personalverleih wird der Ferienanspruch als Zuschlag ausgewiesen, 8.33 Prozent bei vier und 10.6 Prozent bei fünf Wochen. Ferien werden bei Bezug ausbezahlt, ein Restsaldo am Ende der Anstellung als zusätzlicher Lohn. Eine prozentuale Auszahlung mit jedem Lohn ist nur bei sporadischen Einsätzen erlaubt.

Was bleibt Ihnen netto?

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