Lexikon

Krankentaggeld (KTG)

Das Krankentaggeld (KTG) ist eine Versicherung, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit den Lohn zu 80 oder 90 Prozent über bis zu 720 Tage ersetzt; gesetzlich ist sie freiwillig, im GAV Personalverleih vorgeschrieben.

Definition

Das Krankentaggeld, kurz KTG, ist eine Versicherung des Arbeitgebers, die bei Krankheit den Lohn ersetzt, wenn die gesetzliche Lohnfortzahlung endet. Sie zahlt in der Regel 80 oder 90 Prozent des versicherten Lohns während bis zu 720 Tagen, nach einer kurzen Wartezeit. Gesetzlich ist das Krankentaggeld nicht obligatorisch; im GAV Personalverleih ist es für unterstellte Einsätze vorgeschrieben. Ohne KTG gilt nur die Lohnfortzahlung nach OR Art. 324a: drei Wochen im ersten Dienstjahr, danach gestaffelt nach Dienstjahren.

So funktioniert es in der Praxis

Die Prämie wird in Prozent des Bruttolohns erhoben und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt oder vom Arbeitgeber allein getragen. Bei RM Payroll beträgt sie 1.7 Prozent für Männer und 2.45 Prozent für Frauen (im Paket Grade 9 1.8 beziehungsweise 2.8 Prozent) und geht zu 100 Prozent zulasten des Arbeitgebers. Die Leistungen bei RM Payroll: 80 Prozent des Lohns in den Paketen Grade 1 und 4, 90 Prozent in Grade 9, versichert ist der gesamte Jahresbruttolohn, Wartezeit 2 Tage pro Fall, Dauer 720 Tage. Bei Geburt zahlt die Versicherung 80 Prozent für 14 Wochen beziehungsweise 90 Prozent für 16 Wochen.

Beispiel: Ein Projektleiter mit CHF 17’000 Bruttolohn fällt nach einer Operation acht Wochen aus. Ohne KTG endet die gesetzliche Lohnfortzahlung im ersten Dienstjahr nach drei Wochen. Mit KTG erhält er nach zwei Karenztagen 80 Prozent seines Lohns, bis er wieder arbeitet oder 720 Tage erreicht sind.

Wichtig für Contractors und Einsatzbetriebe

Für Contractors ist das Krankentaggeld der grösste Unterschied zwischen Freelancing und Anstellung: Ein Freelancer ohne eigene Versicherung verdient bei Krankheit nichts. Beim Vergleich von Payrolling-Angeboten zählt, wer die Prämie trägt und wie hoch die Leistung ist. Im Marktvergleich vom März 2025 rechnete ein Mitbewerber 3.2 Prozent KTG, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, RM Payroll 1.7 Prozent (Männer, Frauen 2.45 Prozent) vollständig vom Arbeitgeber; die Differenz kommt direkt im Nettolohn an.

Für Einsatzbetriebe ist das KTG in der Monatsrechnung enthalten, weil die Prämie zu den Arbeitgeberbeiträgen gehört. Bei längerer Krankheit des Mitarbeitenden endet die Verrechnung; der Lohnersatz läuft über den Verleiher und dessen Versicherung.

Verwandte Begriffe

Welches Paket zu Ihrer Situation passt, zeigen die Versicherungspakete.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. Obligationenrecht (OR), Art. 324a (fedlex.admin.ch)
  2. GAV Personalverleih (tempservice.ch)
  3. Versicherungspakete RM Payroll

Häufige Fragen

Lexikon: kurz beantwortet.

Was gilt ohne Krankentaggeldversicherung?

Dann greift die gesetzliche Lohnfortzahlung nach OR Art. 324a: im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach eine je nach Dienstjahren gestaffelte Dauer nach Zürcher, Berner oder Basler Skala. Bei längerer Krankheit entsteht ohne KTG eine Lücke, die Freelancer ohne Anstellung ganz selbst tragen.

Wer bezahlt die KTG-Prämie?

Das ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Viele Payroller belasten die Hälfte der Prämie dem Mitarbeitenden. Bei RM Payroll beträgt die Prämie 1.7 Prozent des Bruttolohns für Männer und 2.45 Prozent für Frauen und wird vollständig vom Arbeitgeber getragen; bei CHF 17'000 Bruttolohn sind das für einen Mann rund CHF 145, für eine Frau rund CHF 208 mehr Netto pro Monat als bei hälftiger Aufteilung.

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