Sozialversicherungen in der Schweiz: Überblick für Arbeitnehmer
Wer in der Schweiz angestellt ist, auch über Payrolling, ist automatisch in fünf Systemen versichert: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und über den Arbeitgeber die Familienausgleichskasse. Das Krankentaggeld kommt als sechstes System dazu, sobald ein GAV oder der Arbeitgeber es vorsieht. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen oder vom Arbeitgeber zusätzlich bezahlt.
| Versicherung | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5.3 % | 5.3 % | Bruttolohn, ohne Obergrenze |
| ALV | 1.1 % | 1.1 % | Bruttolohn bis CHF 148’200 p. a. |
| Nichtberufsunfall (NBU) | 0.73 % (Büro) | 0 % | Bruttolohn bis CHF 148’200 p. a. |
| Berufsunfall (BU) | 0 % | 0.1092 % (Büro) | Bruttolohn bis CHF 148’200 p. a. |
| UVG-Zusatzversicherung | 0 % | 0.4 % | Bruttolohn, über CHF 148’200 als Überschusslohnversicherung |
| Krankentaggeld (KTG) | 0 % bei RM Payroll | 1.7 % (Frauen 2.45 %) | Bruttolohn |
| AHV-Verwaltungskosten | 0 % | 0.303 % | Bruttolohn |
| Berufsbildungsbeitrag | 0 % | 0.1 % | Bruttolohn |
| Familienausgleichskasse | 0 % | 1.25 % bis 2.7 %, bei RM Payroll 1.25 % (Zürich) | Bruttolohn, je nach Kanton |
| BVG Risiko und Sparen | je nach Paket | je nach Paket | koordinierter Lohn oder Bruttolohn |
Die ersten beiden Zeilen sind gesetzlich fixiert und bei jedem Arbeitgeber gleich. Ab der dritten Zeile beginnen die Unterschiede: Unfall- und Krankentaggeldsätze sind versicherungsabhängig, die Pensionskasse hängt von Reglement und Paket ab.
AHV/IV/EO: 10.6 Prozent, hälftig geteilt
Die erste Säule bündelt drei Versicherungen in einem Abzug: Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung. Letztere finanziert unter anderem Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung. Der Gesamtbeitrag beträgt 10.6 Prozent des Bruttolohns, je 5.3 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gibt keine Obergrenze: Auch auf einem Jahreslohn von CHF 300’000 wird der volle Satz erhoben. Der Arbeitgeber rechnet die Beiträge mit der Ausgleichskasse ab und zahlt dafür zusätzlich AHV-Verwaltungskosten, bei RM Payroll 0.303 Prozent.
ALV: 2.2 Prozent bis CHF 148’200
Die Arbeitslosenversicherung kostet je 1.1 Prozent für beide Seiten, aber nur bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200, also CHF 12’350 pro Monat. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Bei einem Bruttolohn von CHF 18’614 beträgt der Arbeitnehmerbeitrag deshalb CHF 135.85 und nicht 1.1 Prozent des ganzen Lohns. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht bei mindestens 12 Beitragsmonaten in den letzten 2 Jahren; das Taggeld beträgt 70 Prozent des versicherten Verdienstes, 80 Prozent mit Unterhaltspflicht. Mehr dazu unter Arbeitslosenversicherung nach dem Payrolling.
Unfallversicherung: BU zahlt der Arbeitgeber, NBU der Arbeitnehmer
Die Unfallversicherung nach UVG unterscheidet Berufsunfall und Nichtberufsunfall. Den Berufsunfall trägt der Arbeitgeber, bei RM Payroll für Büroberufe 0.1092 Prozent. Den Nichtberufsunfall, also Unfälle in der Freizeit, zahlt der Arbeitnehmer, für Büroberufe 0.73 Prozent. Beide Sätze richten sich nach der SUVA-Branche: In der Finanzbranche sind es 0.63 und 0.0355 Prozent, in Industrie und Technik 2.47 Prozent NBU und 4.9104 Prozent BU. Dazu zahlt der Arbeitgeber 0.4 Prozent für die UVG-Zusatzversicherung, in Grade 9 0.6 Prozent. Der maximal versicherte Verdienst beträgt CHF 148’200 pro Jahr. Löhne darüber sind im Grundfall nicht gedeckt; RM Payroll schliesst diese Lücke über eine Überschussversicherung. Im Unfallfall gibt es ab dem 3. Tag ein Taggeld von 80 Prozent, in den Paketen Grade 1 und 4 80 Prozent, in Grade 9 90 Prozent Lohnabdeckung.
Krankentaggeld: nicht gesetzlich, aber im GAV
Anders als der Unfall ist die Krankheit nicht obligatorisch versichert. Ohne Krankentaggeld gilt nur die Lohnfortzahlung nach OR Art. 324a, im ersten Dienstjahr drei Wochen. Der GAV Personalverleih schreibt eine Krankentaggeldversicherung vor. Bei RM Payroll kostet sie 1.7 Prozent des Bruttolohns für Männer und 2.45 Prozent für Frauen (Grade 9: 1.8 und 2.8 Prozent) und wird zu 100 Prozent vom Arbeitgeber getragen; sie zahlt 80 oder 90 Prozent des Lohns während 720 Tagen nach 2 Karenztagen. Viele Anbieter belasten die Hälfte der Prämie dem Arbeitnehmer. Was das im Krankheitsfall bedeutet, steht unter Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Berufliche Vorsorge: Grenzwerte und Pakete
Die Pensionskasse ist ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 obligatorisch. Im Obligatorium wird der Koordinationsabzug von CHF 26’460 abgezogen und der Lohn bis CHF 90’720 versichert. Der Sparbeitrag steigt mit dem Alter: gesetzlich 7 Prozent ab 25, 10 Prozent ab 35, 15 Prozent ab 45 und 18 Prozent ab 55 Jahren, jeweils als Summe beider Seiten. Dazu kommt ein Risikobeitrag, bei RM Payroll je 0.6 Prozent im Paket Grade 1. Wie Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug Ihren versicherten Lohn bestimmen, erklärt die Seite BVG-Eintrittsschwelle; die drei Pakete sind unter Versicherungspakete beschrieben.
Familienausgleichskasse: nur der Arbeitgeber, je nach Kanton
Die FAK finanziert die Familienzulagen. Der Beitrag geht allein zulasten des Arbeitgebers und ist kantonal geregelt.
| Kanton | FAK-Satz | Kanton | FAK-Satz |
|---|---|---|---|
| Zürich | 1.25 % | Waadt | 2.4 % |
| Bern, Zug, Basel-Stadt | 1.5 % | Genf | 2.45 % |
| Aargau, St. Gallen | 1.6 % | Wallis | 2.5 % |
| Tessin | 1.9 % | Jura | 2.7 % |
Massgebend ist der Kanton, in dem der Arbeitgeber der Familienausgleichskasse angeschlossen ist. Bei RM Payroll gilt deshalb immer die Zürcher FAK mit 1.25 Prozent, weil die RM Payroll AG ihren Sitz in Zürich hat, unabhängig vom Einsatz- oder Wohnkanton. Bei einem Kundensatz von CHF 120 pro Stunde sind das rund CHF 233 pro Monat. Was die Zulagen auf der anderen Seite bringen, steht unter Familienzulagen.
Rechenbeispiel: CHF 18’614 Bruttolohn
Ausgangslage aus dem Lohnrechner: Kundensatz CHF 120 pro Stunde, 182 verrechenbare Stunden (Pensum 100 Prozent: 42 Stunden × 52 Wochen ÷ 12; Ferien und Feiertage sind als Zuschläge im Bruttolohn enthalten), Mann, 35 bis 44 Jahre, Branche Büro, 5 Wochen Ferien, Paket Grade 1.
| Beitrag | Arbeitnehmer CHF | Arbeitgeber CHF |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 986.55 | 986.55 |
| ALV | 135.85 | 135.85 |
| Unfall (NBU / BU) | 90.15 | 13.50 |
| UVG-Zusatz und Überschusslohn | 0 | 74.45 |
| Krankentaggeld | 0 | 316.45 |
| AHV-Verwaltungskosten und Berufsbildung | 0 | 75.00 |
| FAK Zürich (1.25 %) | 0 | 232.65 |
| BVG Risiko und Sparen | 299.90 | 299.90 |
| Total | 1’512.40 | 2’134.30 |
Beträge auf fünf Rappen gerundet, Summen können deshalb um 5 Rappen abweichen. Der Arbeitnehmer trägt 8.1 Prozent des Bruttolohns, der Arbeitgeber 11.5 Prozent. Mit dem Paket Grade 9 steigt der Arbeitgeberanteil deutlich, weil er den Sparbeitrag von 20 Prozent allein trägt; der Arbeitnehmeranteil sinkt auf AHV, ALV und NBU.
Eigene Beiträge berechnen
Die Sätze sind fix, die Grundlage nicht: Alter, Geschlecht, Pensum und Paket bestimmen, was bei Ihnen abgezogen wird. Der Lohnrechner rechnet alle Beiträge mit Ihren Werten und zeigt die Verteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf den Franken.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.
- BSV, Beiträge an AHV/IV/EO und ALV 2026 (bsv.admin.ch)
- GAV Personalverleih (Krankentaggeld-Pflicht) (tempservice.ch)
- Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)