Payrolling-Wissen

Payrolling-Anbieter vergleichen: 10 Kriterien für Ihren Nettolohn

Beim Payrolling-Anbieter-Vergleich entscheidet nicht die Gebühr, sondern das Gesamtpaket: Wer das Krankentaggeld zahlt, wie die Pensionskasse ausgestaltet ist und wann der Lohn kommt. Zehn Kriterien, mit denen Sie Angebote auf dieselbe Basis bringen.

Payrolling-Anbieter-Vergleich: warum die Gebühr nicht reicht

Die meisten Payrolling-Anbieter nennen auf ihrer Website eine Gebühr: einen Betrag pro Stunde, einen Prozentsatz vom Kundensatz oder einen Faktor auf den Bruttolohn. Das ist der einzige Posten, bei dem sich Anbieter frei unterscheiden, und trotzdem der schlechteste Vergleichsmassstab. Der grössere Teil der Differenz zwischen Kundensatz und Nettolohn entsteht bei den Sozialversicherungen und der Pensionskasse, und dort entscheiden Versicherungsverträge, Pakete und Verteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ein Beispiel aus den Fragen und Antworten von RM Payroll (Stand März 2025, männlich, 35 bis 44 Jahre): Pro CHF 100 Kundensatz blieben bei RM Payroll CHF 81.20 netto, beim Mitbewerber CHF 79.66. Der Mitbewerber rechnete 3.2 Prozent Krankentaggeld, je hälftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer; RM Payroll 1.7 Prozent, vollständig vom Arbeitgeber getragen. Das sind rund CHF 1.50 pro CHF 100 Kundensatz, bei besserer Pensionskasse. Die absoluten Werte stammen aus dem damaligen Vergleich; mit den Sätzen 2026 zeigt der Lohnrechner andere Beträge, der Effekt eines hälftig belasteten Krankentaggelds bleibt aber gleich. Wie sich Kundensatz, Gebühr und Beiträge grundsätzlich zusammensetzen, erklärt die Seite Payrolling-Kosten. Hier geht es um die Kriterien, mit denen Sie Angebote vergleichbar machen.

Die 10 Kriterien im Überblick

Nr.KriteriumWoran Sie es erkennen
1BewilligungEintrag im SECO-Verzeichnis
2GAV PersonalverleihUnterstellung ausdrücklich bestätigt
3Kaution und FinanzstärkeKaution nach Art. 14 AVG, Eigenfinanzierung
4SpezialisierungBranchen und Lohnniveau der Kunden
5GebührenmodellPro Stunde, Prozent oder Faktor, offen ausgewiesen
6KrankentaggeldWer zahlt, wie hoch, wie lange
7PensionskassePakete, Sparbeitrag, Verzinsung
8LohnzahlungZeitpunkt, Vorfinanzierung, Gebühren dafür
9Vertrag und KündigungFristen, versteckte Positionen, Mindestlaufzeit
10Prozess und AnschlussDigitale Signatur, Portal, Vermittlung ins nächste Projekt

Kriterien 1 bis 4: die formale Basis

1. Bewilligung. Payrolling ist Personalverleih und bewilligungspflichtig (Art. 12 AVG). Jeder Anbieter muss im öffentlichen Verzeichnis des SECO stehen, mit kantonaler Bewilligung für den Verleih im Inland und eidgenössischer Bewilligung für den Verleih ins Ausland. Fehlt der Eintrag, ist das Gespräch beendet. Was Verleih ohne Bewilligung bedeutet, steht unter Personalverleih ohne Bewilligung.

2. GAV Personalverleih. Der GAV ist für alle bewilligten Verleihbetriebe allgemeinverbindlich. Er sichert Krankentaggeld, Ferienregelung, Feiertagszuschlag von 3.2 Prozent und Beiträge an den Weiterbildungsfonds temptraining für Löhne bis CHF 62.55 Basislohn pro Stunde. Ein Anbieter, der den GAV nicht nennt, ist ein Warnsignal.

3. Kaution und Finanzstärke. Verleiher müssen zur Sicherung der Lohnansprüche eine Kaution leisten (Art. 14 AVG). Darüber hinaus zählt, ob der Anbieter Löhne aus eigener Kraft vorfinanzieren kann, ohne dafür eine Gebühr zu verlangen. Ein Anbieter, der erst zahlt, wenn der Kunde bezahlt hat, verschiebt das Inkassorisiko auf Sie.

4. Spezialisierung. Versicherungssätze und Risikoklassen hängen von der Branche ab. Ein Anbieter, der Bau, Gastronomie und IT in einem Vertrag abdeckt, hat andere Prämien als ein Anbieter, der nur Büroberufe anstellt. RM Payroll stellt ausschliesslich Fachkräfte aus Büroberufen an; rund die Hälfte verdient mehr als den GAV-Schwellenwert von CHF 148’200 und braucht entsprechende Versicherungslösungen.

Kriterien 5 bis 8: was den Nettolohn bestimmt

5. Gebührenmodell. Drei Modelle sind üblich: ein fixer Betrag pro Einsatzstunde, ein Prozentsatz vom Verrechnungsbetrag oder ein Faktor auf den Bruttolohn. Bei RM Payroll sind es CHF 6 pro Einsatzstunde oder alternativ 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag. Vergleichbar wird die Gebühr nur, wenn Sie sie für Ihren Satz in Franken pro Monat umrechnen. Fragen Sie ausdrücklich nach Setup-Gebühr, Mindestlaufzeit und Gebühren für Vorfinanzierung oder Ausfallrisiko.

6. Krankentaggeld. Das Krankentaggeld ist gesetzlich nicht obligatorisch, im GAV aber vorgeschrieben. Die Unterschiede sind gross: Prämienhöhe, Verteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Karenztage, Leistungshöhe und Dauer. Bei RM Payroll beträgt die Prämie 1.7 Prozent für Männer und 2.45 Prozent für Frauen, zu 100 Prozent vom Arbeitgeber getragen, mit 80 oder 90 Prozent Lohnabdeckung während 720 Tagen und 2 Karenztagen pro Fall. Wird die Prämie hälftig dem Arbeitnehmer belastet, sinkt der Nettolohn bei jedem Satz.

7. Pensionskasse. Hier entsteht die grösste Differenz, und sie ist auf der Lohnabrechnung am schwersten zu sehen. Drei Fragen: Welcher Lohn ist versichert, nur der koordinierte Lohn bis CHF 90’720 oder der ganze Bruttolohn? Wie hoch ist der Sparbeitrag, und wer zahlt ihn? Wie verzinst die Kasse? Der gesetzliche Mindestzins liegt bei 1.25 Prozent; Profond, die Pensionskasse von RM Payroll, verzinste 2024 mit 8 Prozent. RM Payroll bietet drei Pakete von Grade 1 bis Grade 9, bei dem der Arbeitgeber 20 Prozent Sparbeitrag auf den ganzen Bruttolohn allein finanziert. Verlangen Sie den Sparbeitrag separat vom Risiko- und Verwaltungsbeitrag ausgewiesen.

8. Lohnzahlung. Wann kommt der Lohn, und wovon hängt das ab? Bei RM Payroll ist er 1 bis 3 Tage nach Eingang der vom Kunden freigegebenen Zeiterfassung auf dem Konto, unabhängig davon, wann der Kunde zahlt, ohne Gebühr für Vorfinanzierung oder Ausfallrisiko. Andere Modelle koppeln die Lohnzahlung an den Zahlungseingang oder verrechnen die Vorfinanzierung.

Kriterien 9 und 10: Vertrag und Prozess

9. Vertrag und Kündigung. Der Arbeitsvertrag muss schriftlich sein und Art der Arbeit, Einsatzort, Arbeitszeit, Lohn, Spesen, Sozialleistungen, Kündigungsfristen sowie Beginn und Dauer regeln (Art. 19 AVG). Prüfen Sie die Kündigungsfristen: Nach GAV gelten in den ersten 3 Monaten 2 Tage, im 4. bis 6. Monat 7 Tage, ab dem 7. Monat 1 Monat. Prüfen Sie ausserdem, ob der Anbieter eine Mindestlaufzeit verlangt und ob Konkurrenzverbote enthalten sind; solche, die den Wechsel zum Kunden verhindern, sind nach Art. 19 Abs. 5 AVG nichtig.

10. Prozess und Anschluss. Wie lange dauert es von der Registrierung bis zum signierten Vertrag, und läuft das digital? Gibt es ein Portal für Timesheets, Abrechnungen und Lohnausweise? Bei RM Payroll dauert die Registrierung rund 5 Minuten, Verträge werden mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet, und alle Dokumente liegen in MyAbacus. Dazu kommt ein Kriterium, das nur wenige Anbieter erfüllen: die Vermittlung ins nächste Projekt nach Ende des Mandats, bei RM Payroll über RM IT.

So gehen Sie beim Vergleich vor

  1. Streichen Sie Anbieter ohne SECO-Eintrag und ohne GAV-Unterstellung.
  2. Fordern Sie von den verbleibenden Anbietern eine Musterabrechnung für denselben Satz, dasselbe Alter, denselben Kanton und ein vergleichbares Pensionskassen-Paket an.
  3. Vergleichen Sie den Nettolohn vor Steuern und den Sparbeitrag an die Pensionskasse.
  4. Klären Sie Krankentaggeld-Verteilung, Lohnzahlungszeitpunkt und versteckte Gebühren schriftlich.
  5. Lesen Sie den Arbeitsvertrag auf Kündigungsfristen, Mindestlaufzeit und Konkurrenzverbot.

Für die formale Prüfung eines Anbieters mit SECO-Register, GAV-Kontrolle und Kaution gibt es eine eigene Checkliste unter Payroller prüfen. Eine Musterabrechnung für RM Payroll erstellen Sie selbst im Lohnrechner: Satz, Alter, Paket und Geschlecht eingeben, dann sehen Sie jede Abzugszeile und können sie mit anderen Offerten vergleichen.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG), Art. 12, 14 und 19 (fedlex.admin.ch)
  2. SECO, Verzeichnis der bewilligten Verleih- und Vermittlungsbetriebe (avg-seco.admin.ch)
  3. GAV Personalverleih (tempservice.ch)
  4. RM Payroll, Fragen und Antworten: Kostenvergleich pro CHF 100 Kundenpreis

Häufige Fragen

Payrolling-Wissen: kurz beantwortet.

Wie vergleiche ich zwei Payrolling-Anbieter am schnellsten?

Lassen Sie sich von beiden für denselben Kundensatz, dasselbe Alter und denselben Kanton eine Musterabrechnung erstellen, mit vergleichbarem Pensionskassen-Paket. Vergleichen Sie den Nettolohn vor Steuern und den Sparbeitrag an die Pensionskasse. Prüfen Sie danach, ob der Anbieter im SECO-Verzeichnis steht und dem GAV Personalverleih untersteht. Die Gebühr allein sagt wenig.

Warum ist der Nettolohn bei gleichem Kundensatz unterschiedlich?

Weil die Anbieter unterschiedliche Versicherungsverträge und Verteilungen haben. AHV/IV/EO und ALV sind überall gleich. Krankentaggeld, BVG-Risikoprämie und Familienausgleichskasse unterscheiden sich, ebenso die Frage, ob der Arbeitnehmer die Hälfte des Krankentaggelds trägt. Im Beispiel aus den RM-Fragen und Antworten bleiben pro CHF 100 Kundensatz bei RM Payroll 81.20 netto, beim Mitbewerber 79.66.

Muss ein Payrolling-Anbieter eine Bewilligung haben?

Ja. Payrolling ist Personalverleih und damit bewilligungspflichtig nach Art. 12 AVG. Für den Verleih im Inland braucht es die kantonale Bewilligung, für den Verleih ins Ausland zusätzlich die eidgenössische des SECO. Alle bewilligten Betriebe stehen im öffentlichen SECO-Verzeichnis. Ein Anbieter ohne Eintrag ist kein zulässiger Payrolling-Anbieter.

Ist ein Anbieter mit tieferer Gebühr automatisch günstiger?

Nein. Eine um einen Franken tiefere Stundengebühr macht bei 182 Stunden im Monat CHF 182 aus. Ein Krankentaggeld, das hälftig dem Arbeitnehmer belastet wird, oder eine Pensionskasse mit tieferem Sparbeitrag und Mindestzins kostet schnell mehr. Vergleichen Sie Nettolohn und Vorsorgeleistung, nicht die Gebühr.

Was bleibt Ihnen netto?

Stundensatz, Alter und Paket eingeben – der Lohnrechner zeigt Abzüge und Nettolohn live.