Personalverleih-Anbieter prüfen: die Reihenfolge
Wer einen Personalverleih-Anbieter prüfen will, braucht keine juristische Ausbildung, sondern eine Reihenfolge. Zuerst kommen die gesetzlichen Pflichten, die jeder Verleiher erfüllen muss: Bewilligung, Kaution, GAV. Dann folgen die vertraglichen Punkte, bei denen sich Anbieter unterscheiden dürfen: Verträge, Gebühr, Zahlungstermin. Zum Schluss die freiwilligen Nachweise: Zertifikate, Verband, Datenschutz. Die Prüfung der ersten drei Punkte dauert wenige Minuten und entscheidet, ob sich die übrigen überhaupt lohnen.
| Schritt | Nachweis | Wo prüfen |
|---|---|---|
| 1 | Verleihbewilligung | SECO-Verzeichnis avg-seco.admin.ch |
| 2 | Kaution | Folgt aus dem Verzeichniseintrag, Nachweis beim Anbieter |
| 3 | GAV-Unterstellung | Lohnabrechnung, Auskunft des Anbieters |
| 4 | Schriftliche Verträge | Arbeitsvertrag und Verleihvertrag |
| 5 | Gebühr und Lohntermin | Offerte, Musterabrechnung |
| 6 | Zertifikate und Verband | Zertifikat, Verzeichnis der Zertifizierungsstelle, Mitgliederliste |
| 7 | Datenschutz | Vertrag, Datenschutzerklärung, Nachfrage |
Schritt 1 bis 3: die gesetzlichen Pflichten
Bewilligung. Personalverleih ist bewilligungspflichtig (Art. 12 AVG): kantonale Bewilligung für den Verleih im Inland, zusätzlich eidgenössische Bewilligung des SECO für den Verleih ins Ausland. Alle bewilligten Betriebe stehen im öffentlichen Verzeichnis des SECO. Suchen Sie nach der exakten Gesellschaft, die auf Ihrem Vertrag steht, und prüfen Sie, ob «Personalverleih» eingetragen ist. Die Details stehen auf der Seite SECO-Bewilligung.
Kaution. Verleihbetriebe müssen zur Sicherung der Lohnansprüche eine Kaution leisten (Art. 14 AVG). Sie ist Voraussetzung der Bewilligung; ein eingetragener Betrieb hat sie geleistet. Den Nachweis des Garantiegebers können Sie zusätzlich verlangen. Was die Kaution absichert, erklärt die Seite Kaution im Personalverleih.
GAV-Unterstellung. Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für alle Verleihbetriebe mit Bewilligung. Ob er umgesetzt wird, sehen Sie auf der Lohnabrechnung eines Einsatzes mit Basislohn bis CHF 62.55 pro Stunde: Ferienzuschlag, Feiertagszuschlag, 13. Monatslohn und Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge müssen ausgewiesen sein. Die Kontrolle übernimmt die Paritätische Kommission, siehe GAV-Kontrolle.
Schritt 4 und 5: Verträge, Gebühr, Lohntermin
Schriftliche Verträge. Das Gesetz verlangt zwei schriftliche Verträge: den Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Mitarbeitendem (Art. 19 AVG) und den Verleihvertrag zwischen Verleiher und Einsatzbetrieb (Art. 22 AVG). Pflichtinhalte sind Art der Arbeit, Einsatzort, Arbeitszeit, Lohn, Spesen, Sozialleistungen, Kündigungsfristen sowie Beginn und Dauer. Ein Anbieter, der nur eine Bestätigung per E-Mail liefert, erfüllt das nicht. Auch der Verleihvertrag darf keine Klauseln enthalten, die einen späteren Wechsel zum Einsatzbetrieb verhindern: Eine Entschädigung für die Übernahme entfällt nach 3 Monaten Einsatz (Art. 22 Abs. 3 AVG), und Konkurrenzverbote, die den Wechsel verhindern, sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Gebühr. Verlangen Sie eine Offerte, in der die Gebühr als eigene Position steht: pro Einsatzstunde oder in Prozent vom Verrechnungsbetrag. Fragen Sie ausdrücklich nach Setup-Gebühr, Mindestlaufzeit, Gebühren für Vorfinanzierung, Ausfallrisiko oder Spesenbearbeitung. Diese Positionen fehlen in manchen Offerten und tauchen erst auf der Rechnung auf. Wie Sie Angebote über den Nettolohn statt über die Gebühr vergleichen, zeigt die Seite Payrolling-Kosten.
Lohntermin. Fragen Sie, wann der Lohn kommt und ob er von der Zahlung des Kunden abhängt. Ein Verleiher ist Arbeitgeber und schuldet den Lohn unabhängig vom Zahlungseingang. Wer den Lohn erst nach Kundenzahlung überweist, verschiebt das Ausfallrisiko auf die Fachkraft.
Schritt 6 und 7: freiwillige Nachweise und Datenschutz
Zertifikate. ISO 9001 belegt ein geprüftes Qualitätsmanagementsystem, Swissdec die zertifizierte Lohnsoftware für Meldungen an Versicherungen und Behörden. Beide sind freiwillig. Lassen Sie sich das Dokument zeigen und prüfen Sie Gesellschaft, Geltungsbereich und Gültigkeit. Ein Logo ohne Dokument ist kein Nachweis. Mehr unter ISO 9001 und Swissdec.
Verband. Die Mitgliedschaft bei swissstaffing ist ein Bekenntnis zu Branchenstandards, aber keine Bewilligung. Prüfen Sie sie in der Mitgliederliste des Verbands, nicht über das Logo auf der Website.
Datenschutz. Lohndaten enthalten AHV-Nummer, Zivilstand, Kinderzahl, Konfession für die Kirchensteuer und Krankheitsabsenzen. Fragen Sie, wo die Daten gespeichert werden, wer Zugriff hat und wie lange sie aufbewahrt werden. Die Antworten gehören in den Vertrag oder die Datenschutzerklärung. Was das Datenschutzgesetz von Payrollern verlangt, steht auf der Seite Datenschutz bei Lohndaten.
Warnsignale auf einen Blick
- Kein Eintrag im SECO-Verzeichnis oder ein Eintrag unter einer anderen Gesellschaft als der Vertragspartei.
- Keine schriftlichen Verträge oder Verträge ohne die gesetzlichen Pflichtinhalte.
- GAV-Positionen fehlen auf der Lohnabrechnung, obwohl der Basislohn unter dem Schwellenwert liegt.
- Gebühr wird nicht offen ausgewiesen oder es gibt Zusatzgebühren für Vorfinanzierung und Ausfallrisiko.
- Lohn kommt erst, wenn der Kunde bezahlt hat.
- Zertifikats- oder Verbandslogos ohne vorzeigbares Dokument.
- Payrolling als blosser Auftrag ohne Einsatzvertrag: Lohnträgerschaft ohne Eingliederung ist gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen in der Schweiz nicht zulässig.
Was RM Payroll erfüllt
RM Payroll verleiht mit Bewilligung, ist dem GAV Personalverleih unterstellt und ISO-zertifiziert. Die Gebühr ist offen ausgewiesen: Standard CHF 6 pro Einsatzstunde, alternativ 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag, ohne Setup-Gebühr, ohne Mindestlaufzeit, ohne Gebühr für Vorfinanzierung oder Ausfallrisiko. Der Lohn wird 1 bis 3 Tage nach Eingang der vom Kunden freigegebenen Zeiterfassung ausbezahlt, unabhängig davon, wann der Kunde zahlt. Verträge werden digital mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet; die Lohnbuchhaltung läuft auf Abacus mit Swissdec-zertifizierter Lohnmeldung. Angaben zu ISO-Normen, Zertifizierungsstelle und Verbandsmitgliedschaften finden Sie auf der Seite Über uns.
Nächster Schritt
Wenn alle sieben Punkte geprüft sind, bleibt die Frage nach dem Preis. Der Lohnrechner für Unternehmen zeigt die Monatsrechnung für einen Bruttolohn oder Stundensatz; die Leistungen für Firmen stehen unter Payrolling für Unternehmen.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.
- SECO, Verzeichnis der bewilligten Verleih- und Vermittlungsbetriebe (avg-seco.admin.ch)
- Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) (fedlex.admin.ch)
- Paritätische Kommission GAV Personalverleih (tempservice.ch)
- Swissdec (swissdec.ch)