Bewilligungen & Zertifizierungen

GAV-Kontrolle im Personalverleih: Was die PK Personalverleih prüft

Die Paritätische Kommission (PK) Personalverleih kontrolliert, ob Verleihbetriebe den allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih einhalten. Geprüft werden Mindestlöhne, Zuschläge, Krankentaggeld, Vorsorge und die Beiträge an den paritätischen Fonds. Wer sauber abrechnet, hat nichts zu befürchten.

Wer kontrolliert und warum: die PK Personalverleih

Der GAV Personalverleih ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und gilt für alle Verleihbetriebe mit eidgenössischer oder kantonaler Bewilligung. Ein allgemeinverbindlicher Vertrag braucht eine Instanz, die seine Einhaltung durchsetzt: die Paritätische Kommission Personalverleih. Paritätisch heisst, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleichberechtigt vertreten sind. Die PK Personalverleih kontrolliert Verleihbetriebe, zieht die Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge ein und entscheidet bei Verstössen über Nachzahlungen und Sanktionen.

Für Agenturen mit eigener Bewilligung ist die Kontrolle Teil des Geschäfts: Sie kann jeden Betrieb treffen. Für Einsatzbetriebe und Contractors ist sie der Grund, weshalb die GAV-Unterstellung eines Verleihers mehr ist als ein Satz auf der Website. Dahinter steht eine Stelle, die nachrechnet.

Was die Kontrolle prüft

Die Kommission prüft, ob der Betrieb die GAV-Bestimmungen in der Lohnabrechnung umgesetzt hat. Im Zentrum stehen:

PrüfbereichWorum es geht
UnterstellungWelche Einsätze dem GAV unterliegen: Basislohn bis CHF 62.55 pro Stunde, entsprechend CHF 148’200 Jahreslohn
MindestlöhneEinhaltung der Mindestlöhne nach Region und Qualifikation gemäss Tabelle der PK Personalverleih
ZuschlägeFerienzuschlag 8.33 Prozent bei 4 Wochen oder 10.6 Prozent bei 5 Wochen, Feiertagszuschlag 3.2 Prozent, 13. Monatslohn 8.33 Prozent
Versicherungen und VorsorgeKrankentaggeld, das der GAV vorschreibt, und die berufliche Vorsorge
Beiträge an den FondsVollzugs- und Weiterbildungsbeiträge an den paritätischen Fonds (temptraining) für alle GAV-unterstellten Einsätze
Arbeitszeit und KündigungJahresarbeitszeit von 2’187 Stunden bei 42 Stunden pro Woche, Kündigungsfristen nach GAV

Die Unterstellung ist der erste und häufigste Fehlerpunkt. Wer im Basislohn mehr als CHF 62.55 pro Stunde verdient, fällt aus dem GAV heraus und wird anders abgerechnet. Die Grenze leitet sich vom maximal versicherten UVG-Verdienst ab; die Herleitung steht auf der Seite GAV-Schwellenwert. Bei spezialisierten Payrollern für Büroberufe liegt ein grosser Teil der Einsätze über dieser Grenze, der Rest darunter. Beide Gruppen müssen sauber getrennt und unterschiedlich abgerechnet werden.

Wie eine Kontrolle abläuft

Eine Kontrolle folgt einem festen Muster, auch wenn Details je nach Fall variieren:

  1. Ankündigung und Unterlagenanforderung. Die Kommission oder eine von ihr beauftragte Kontrollstelle meldet sich beim Betrieb und nennt den Kontrollzeitraum und die benötigten Dokumente.
  2. Einreichung oder Prüfung vor Ort. Verlangt werden typischerweise Arbeitsverträge, Einsatzverträge, Lohnabrechnungen, Stundenrapporte, Versicherungsnachweise und die Abrechnung der Fondsbeiträge.
  3. Nachrechnung. Die Kontrollstelle prüft Stichproben oder den ganzen Bestand: Stimmen Unterstellung, Mindestlohn, Zuschläge und Beiträge pro Einsatz?
  4. Bericht und Entscheid. Der Betrieb erhält das Ergebnis. Bei Abweichungen folgen Nachzahlungen an die Mitarbeitenden, Kontrollkosten und je nach Schwere eine Konventionalstrafe.

Die Arbeits- und Verleihverträge müssen nach Art. 19 und Art. 22 AVG schriftlich vorliegen und Art der Arbeit, Einsatzort, Arbeitszeit, Lohn, Spesen, Sozialleistungen, Kündigungsfristen sowie Beginn und Dauer enthalten. Fehlende oder unvollständige Verträge fallen bei einer Kontrolle sofort auf. Was in die Verträge gehört, erklärt die Seite Verleihvertrag und Einsatzvertrag.

So bleiben Sie als Verleiher jederzeit prüfbereit

  • Unterstellung pro Einsatz dokumentieren. Halten Sie für jeden Einsatz fest, ob er dem GAV unterliegt, mit dem Basislohn als Grundlage.
  • Zuschläge getrennt ausweisen. Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn als eigene Positionen auf der Lohnabrechnung, nicht in einem All-in-Betrag versteckt.
  • Fondsbeiträge monatlich abrechnen. Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge laufend abführen, nicht erst am Jahresende.
  • Verträge vollständig und unterschrieben ablegen. Arbeitsvertrag und Verleihvertrag mit allen Pflichtinhalten, digital signiert oder auf Papier.
  • Lohnbuchhaltung revisionsfähig führen. Eine Software, die GAV-Lohnarten sauber trennt, macht die Kontrolle zur Formsache.

Wer diese Punkte nicht selbst abdecken will, lagert die Lohnadministration an einen Payroll-Partner aus. Beim White-Label-Payrolling läuft die Buchhaltung auf einem eigenen Mandanten, und der Partner bereitet die Unterlagen für AHV-, SUVA- oder GAV-Kontrollen vor. Verantwortlich bleibt der bewilligte Verleiher.

Wie Sie als Kunde oder Contractor die GAV-Einhaltung prüfen

Sie können nicht die Kommission anrufen, aber Sie können die Lohnabrechnung lesen. Sind Ferien- und Feiertagszuschlag ausgewiesen? Erscheint der 13. Monatslohn? Werden bei GAV-unterstellten Einsätzen Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge abgezogen? Ist das Krankentaggeld versichert und wer zahlt es? Fehlt eine dieser Positionen bei einem Einsatz unter dem Schwellenwert, ist das ein Warnsignal. Fragen Sie den Verleiher nach seiner Unterstellung und nach der letzten Kontrolle; ein sauber arbeitender Betrieb kann beides belegen. Weitere Prüfpunkte finden Sie in der Checkliste zur Anbieterprüfung.

Was RM Payroll erfüllt

RM Payroll ist dem GAV Personalverleih unterstellt und verleiht mit Bewilligung. Für alle GAV-unterstellten Einsätze leistet RM Payroll Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge an den paritätischen Fonds; die Einsatztage werden strikt nach GAV berechnet, mit 2’187 Jahresstunden bei 42 Stunden pro Woche. Das Krankentaggeld, das der GAV vorschreibt, trägt RM Payroll zu 100 Prozent als Arbeitgeber. Für Partneragenturen führt RM Payroll die GAV-Compliance auf deren Mandanten und begleitet Kontrollen. Angaben zu Zertifizierungen finden Sie auf der Seite Über uns.

Nächster Schritt für Agenturen

Wenn Sie als Personaldienstleister Ihre GAV-Compliance absichern wollen, ohne eigene Lohnbuchhaltung aufzubauen, ist White-Label-Payrolling der direkte Weg: eigener Abacus-Mandant, Dokumente mit Ihrem Logo, Kontrollen vorbereitet und begleitet. Details und Ablauf unter White-Label-Payrolling für Agenturen.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.

  1. Paritätische Kommission GAV Personalverleih (PK Personalverleih) (tempservice.ch)
  2. GAV Personalverleih, Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat (seco.admin.ch)
  3. temptraining, Weiterbildungsfonds Personalverleih (temptraining.ch)

Häufige Fragen

Bewilligungen & Zertifizierungen: kurz beantwortet.

Wer wird von der PK Personalverleih kontrolliert?

Alle Verleihbetriebe, die dem GAV Personalverleih unterstellt sind. Der GAV ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und gilt für alle Verleihbetriebe mit eidgenössischer oder kantonaler Bewilligung, mit den im GAV vorgesehenen Ausnahmen. Kontrolliert werden Betriebe, nicht einzelne Mitarbeitende; auch der Einsatzbetrieb ist nicht Adressat der Kontrolle.

Welche Einsätze fallen unter den GAV und damit unter die Kontrolle?

Einsätze, bei denen der Basislohn höchstens CHF 62.55 pro Stunde beträgt, ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Das entspricht einem Jahreslohn von CHF 148'200. Wer im Basislohn mehr verdient, ist dem GAV nicht unterstellt und wird anders abgerechnet; der Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag entfällt. Die korrekte Zuordnung ist selbst Gegenstand der Kontrolle.

Was passiert bei Verstössen?

Die Kommission kann Nachzahlungen an die betroffenen Mitarbeitenden verlangen, Kontrollkosten auferlegen und Konventionalstrafen aussprechen. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstosses und ist im GAV geregelt. Auf dieser Seite werden keine Beträge genannt; massgebend sind die aktuellen GAV-Bestimmungen.

Kann ein Payroll-Partner die Kontrolle für mich begleiten?

Ja. Beim White-Label-Payrolling führt der Partner die Lohnbuchhaltung auf einem eigenen Mandanten und bereitet die Unterlagen für AHV-, SUVA- oder GAV-Kontrollen vor. Verantwortlich gegenüber der Kommission bleibt der bewilligte Verleiher. Wer keine eigene Bewilligung hat, arbeitet über einen bewilligten Verleiher, der die GAV-Pflichten selbst trägt.

Payrolling in Ihrem Namen.

Eigener Abacus-Mandant, Dokumente mit Ihrem Logo, Bewilligung und GAV-Compliance durch RM Payroll.