Schwellenwert im GAV Personalverleih: die Herleitung
Der GAV Personalverleih gilt nicht für alle Temporärmitarbeitenden. Oberhalb eines bestimmten Lohns geht der GAV davon aus, dass die Person keinen besonderen Schutz durch Mindestvorschriften braucht. Diese Grenze ist der Schwellenwert.
Er ist an den maximal versicherten UVG-Verdienst gekoppelt, der 2026 bei CHF 148’200 pro Jahr liegt. Die Umrechnung auf eine Stunde läuft in drei Schritten:
- CHF 148’200 werden als 13 Basislöhne verstanden. Geteilt durch 13 und mit 12 multipliziert, bleiben CHF 136’800 Jahresbasislohn ohne 13. Monatslohn.
- Der GAV rechnet mit 2’187 Jahresstunden (42 Stunden pro Woche bei 52.07 Wochen).
- CHF 136’800 geteilt durch 2’187 Stunden ergibt CHF 62.55 Basislohn pro Stunde.
Wer im Basislohn mehr als CHF 62.55 pro Stunde verdient, ist dem GAV nicht unterstellt. Derselbe Wert in Jahresbetrachtung: CHF 148’200.
Basislohn: Was mitzählt und was nicht
Entscheidend ist der Basislohn, nicht der Stundensatz, den der Einsatzbetrieb bezahlt, und nicht der Lohn inklusive Zuschläge. Nicht mitgerechnet werden:
- der Ferienzuschlag (8.33 Prozent bei vier Wochen, 10.6 Prozent bei fünf Wochen),
- der Feiertagszuschlag von 3.2 Prozent,
- der 13. Monatslohn mit 8.33 Prozent.
Ein Beispiel ohne Rechnerbezug: Ein Mitarbeitender mit CHF 60 Basislohn erhält mit vier Wochen Ferien, Feiertagszuschlag und 13. Monatslohn einen Stundenlohn deutlich über CHF 60, bleibt aber unter der Schwelle, weil nur die 60 Franken zählen. Umgekehrt liegt ein Basislohn von CHF 65 darüber, auch wenn der Verleiher keine Zuschläge separat ausweist.
Für Einsatzbetriebe ist der Zusammenhang zum Verrechnungstarif wichtig: Vom Kundensatz gehen zuerst die Gebühr des Verleihers, dann die Arbeitgeberbeiträge und die Zuschläge ab. Erst der Rest ist der Basislohn. Der Lohnrechner zeigt diese Kette für jeden Stundensatz.
Was oberhalb des Schwellenwerts entfällt
| Regelung | Unter der Schwelle (GAV) | Über der Schwelle |
|---|---|---|
| Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag | Pflicht für den Verleiher | Entfällt |
| Kündigungsfristen | 2 Tage, 7 Tage, 1 Monat je nach Einsatzdauer | OR Art. 335c: 7 Tage Probezeit, 1 bis 3 Monate nach Dienstjahren |
| Ferien | Mindestens 4 Wochen, 5 Wochen ab 50 | Gesetzliches Minimum und Arbeitsvertrag |
| Krankentaggeld | Vom GAV vorgeschrieben | Gesetzlich nicht obligatorisch, nach Arbeitsvertrag |
Mit dem Austritt aus dem GAV entfällt zuerst der Beitrag an den paritätischen Fonds und damit das subventionierte Weiterbildungsangebot von temptraining. Die Kündigungsfristen richten sich nach OR Art. 335c: 7 Tage in der Probezeit, 1 Monat im ersten Dienstjahr, 2 Monate im zweiten bis neunten Jahr, 3 Monate ab dem zehnten Jahr. Für Mitarbeitende mit laufenden Projekten ist das meist ein Vorteil, weil die GAV-Fristen in den ersten Monaten sehr kurz sind.
Unverändert bleiben alle gesetzlichen Sozialversicherungen: AHV/IV/EO mit je 5.3 Prozent, ALV mit je 1.1 Prozent bis CHF 148’200, Unfallversicherung und BVG. Auch die Quellensteuer und die Lohnfortzahlungspflicht nach OR gelten unabhängig vom GAV.
Was ein Verleiher oberhalb der Schwelle freiwillig leisten kann
Dass der GAV nicht mehr gilt, heisst nicht, dass die Leistungen schlechter sein müssen. Viele Punkte entscheidet der Arbeitsvertrag des Verleihers. Bei RM Payroll gilt für alle Mitarbeitenden, ob unter oder über der Schwelle, dasselbe Paket: Krankentaggeld zu 1.7 Prozent für Männer beziehungsweise 2.45 Prozent für Frauen vollständig vom Arbeitgeber bezahlt mit 80 oder 90 Prozent Leistung während 720 Tagen und 2 Karenztagen, Pensionskasse bei Profond mit den drei Paketen Grade 1, 4 und 9, und eine Überschussversicherung, die Löhne über CHF 148’200 im Unfallfall vollständig deckt.
Gerade die Unfalldeckung ist oberhalb der Schwelle ein Thema: Die obligatorische Unfallversicherung deckt Löhne nur bis CHF 148’200. Wer mehr verdient, hat ohne Zusatzversicherung bei einem Unfall eine Lücke beim Taggeld. Welche Pakete das abdecken, steht unter Versicherungspakete.
Wer typischerweise über der Schwelle liegt
Bei einem Vollzeitpensum entspricht die Schwelle einem Jahresbasislohn von CHF 136’800 plus 13. Monatslohn. IT-Spezialisten, Projektleiter, Berater und andere Expertinnen und Experten, die über einen Verleiher im Einsatz sind, liegen oft darüber. Bei RM Payroll verdient rund die Hälfte der verliehenen Mitarbeitenden mehr als den Schwellenwert und braucht deshalb mehr als eine Standardabrechnung: eine Überschussversicherung, ein passendes Pensionskassenpaket und eine Lohnabrechnung, die korrekt ohne Fondsbeitrag und mit OR-Fristen läuft.
Für Einsatzbetriebe hat die Schwelle eine praktische Folge im Tarif. Unterhalb davon enthält der Verleihtarif die Beiträge an den paritätischen Fonds, oberhalb nicht. Wer zwei Offerten für dieselbe Fachkraft vergleicht, sollte deshalb prüfen, ob beide Anbieter von derselben Unterstellung ausgehen. Ein Verleiher, der einen Einsatz über der Schwelle trotzdem mit Fondsbeiträgen rechnet, verteuert den Tarif; einer, der unter der Schwelle darauf verzichtet, verstösst gegen den GAV.
Bei Teilzeit ist Vorsicht geboten: Massgebend ist der Basislohn pro Stunde, nicht das Jahreseinkommen. Wer mit CHF 70 Basislohn drei Tage pro Woche arbeitet, liegt über der Schwelle, obwohl das Jahreseinkommen unter CHF 148’200 bleibt. Wie der Verleiher diesen Fall abrechnet, sollte im Arbeitsvertrag stehen.
Schwellenwert prüfen: so gehen Sie vor
- Lassen Sie sich vom Verleiher den Basislohn pro Stunde nennen, nicht den Lohn inklusive Zuschläge.
- Vergleichen Sie ihn mit CHF 62.55 (Stand 2026).
- Liegt er darunter, prüfen Sie, ob Ferien-, Feiertags- und 13.-Monatslohn-Zuschlag, Krankentaggeld und Fondsbeitrag auf der Abrechnung erscheinen.
- Liegt er darüber, prüfen Sie Kündigungsfristen, Krankentaggeld und Unfalldeckung im Arbeitsvertrag.
Den Basislohn für Ihren Stundensatz zeigt der Lohnrechner, inklusive aller Abzüge und des Nettolohns; Einsatzbetriebe sehen im Arbeitgeber-Modus, was der Einsatz pro Monat kostet. Weitere Grundlagen des GAV stehen unter GAV Personalverleih.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.
- GAV Personalverleih (tempservice.ch) (tempservice.ch)
- BSV, maximal versicherter Verdienst UVG (bsv.admin.ch)
- Fragen und Antworten RM Payroll