Personalverleih

temptraining: Weiterbildung für Temporärarbeitende über den GAV-Fonds

temptraining ist der paritätische Weiterbildungsfonds des GAV Personalverleih. Verleiher zahlen für jeden GAV-unterstellten Einsatz Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge; im Gegenzug können alle GAV-unterstellten Mitarbeitenden das subventionierte Weiterbildungsangebot nutzen.

temptraining: der Weiterbildungsfonds des GAV Personalverleih

Der GAV Personalverleih verpflichtet alle unterstellten Verleiher, für jeden GAV-unterstellten Einsatz Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge an einen paritätischen Fonds zu zahlen. Paritätisch heisst: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften führen den Fonds gemeinsam. Aus den Weiterbildungsbeiträgen finanziert temptraining ein Angebot, das Temporärarbeitende bei Kursen, Lehrgängen und Abschlüssen finanziell unterstützt. Aus den Vollzugsbeiträgen werden die Kontrollen und die Verwaltung des GAV bezahlt.

Der Gedanke dahinter: Temporärarbeitende wechseln häufig den Einsatz und haben keinen Arbeitgeber, der ihre Weiterbildung langfristig plant und bezahlt. Der Fonds gleicht das aus, indem er die Beiträge aller Verleiher bündelt und daraus Gesuche einzelner Mitarbeitender unterstützt. Grundlage ist der GAV Personalverleih, der vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt ist und für alle Verleihbetriebe mit Bewilligung gilt.

Wer Beiträge zahlt und wer profitiert

RolleBeitragNutzen
VerleiherVollzugs- und Weiterbildungsbeiträge für jeden GAV-unterstellten EinsatzGAV-Konformität, besser qualifizierte Mitarbeitende
MitarbeitendeAllfälliger Anteil gemäss GAV, auf der Lohnabrechnung ausgewiesenSubventionierte Weiterbildung, Lohnausfall teilweise gedeckt
EinsatzbetriebKeine direkte Zahlung; Beiträge sind im Verleihtarif enthaltenFachkräfte mit aktuellen Qualifikationen

Die Beiträge werden in Prozent des Lohns erhoben und vom Verleiher abgerechnet. Die genauen Sätze und die Verteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen im GAV und werden hier bewusst nicht beziffert. Wer wissen will, was auf seiner Lohnabrechnung unter Weiterbildungs- oder Vollzugsbeitrag steht, findet die Erklärung unter Lohnabrechnung verstehen.

Bei RM Payroll werden die Beiträge für jeden Einsatz bis CHF 62.55 Basislohn pro Stunde geleistet. Das gilt unabhängig davon, ob die Person als Contractor den Kunden selbst mitgebracht hat oder klassisch verliehen wird.

Warum das Angebot an den GAV-Schwellenwert gebunden ist

temptraining steht nur Mitarbeitenden offen, deren Einsatz dem GAV untersteht. Der GAV gilt bis zu einem Basislohn von CHF 62.55 pro Stunde beziehungsweise CHF 148’200 pro Jahr. Wer im Basislohn mehr verdient, ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn gerechnet, fällt aus dem GAV heraus und wird anders abgerechnet; der Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag entfällt, und damit auch der Zugang zum Fonds.

Für viele Expertinnen und Experten im Büroumfeld ist das der Normalfall: Bei RM Payroll verdient rund die Hälfte der verliehenen Mitarbeitenden mehr als den Schwellenwert. Sie finanzieren ihre Weiterbildung selbst oder verhandeln sie mit dem Einsatzbetrieb. Für die andere Hälfte ist temptraining ein konkreter Vorteil der GAV-Unterstellung, zusammen mit dem vorgeschriebenen Krankentaggeld und den Ferien- und Feiertagszuschlägen. Wie der Schwellenwert hergeleitet wird, erklärt die Seite GAV-Schwellenwert.

Was unterstützt wird

temptraining unterstützt Weiterbildungen, die die berufliche Qualifikation verbessern: Fachkurse, Sprachkurse, Lehrgänge mit Abschluss, Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen. Die Unterstützung besteht in der Regel aus einem Beitrag an die Kurskosten und unter bestimmten Voraussetzungen aus einer Entschädigung für den Lohnausfall während der Kurszeit. Welche Kurse anerkannt sind, welche Höchstbeiträge gelten und wie viele Einsatzstunden vor einem Gesuch nachgewiesen werden müssen, legt das Reglement des Fonds fest. Diese Werte ändern sich; verbindlich ist immer die aktuelle Angabe von temptraining.

Nicht unterstützt werden Kurse, die der Einsatzbetrieb für den konkreten Einsatz ohnehin finanzieren müsste, etwa Einführungen in betriebsinterne Systeme. Der Fonds fördert die Person, nicht den Einsatz.

So läuft ein Gesuch ab

  1. Unterstellung prüfen. Liegt der Basislohn unter CHF 62.55 pro Stunde, ist der Einsatz GAV-unterstellt. Die Lohnabrechnung zeigt es am ausgewiesenen Weiterbildungsbeitrag.
  2. Kurs auswählen. Der Kurs muss den Kriterien des Reglements entsprechen; im Zweifel vorab bei temptraining nachfragen.
  3. Gesuch einreichen. Das Gesuch wird bei temptraining gestellt, in der Regel vor Kursbeginn, mit Angaben zum Verleiher und zu den geleisteten Einsätzen.
  4. Bestätigung des Verleihers. Der Verleiher bestätigt die GAV-Unterstellung und die Einsatzdauer. Bei RM Payroll übernimmt das die zuständige Payroll-Spezialistin.
  5. Kurs besuchen und abrechnen. Nach dem Kurs werden Rechnung und Teilnahmebestätigung eingereicht; der Fonds zahlt den bewilligten Beitrag aus.

Der Verleiher ist in diesem Ablauf Bestätigungsstelle, nicht Entscheider. Ob ein Gesuch bewilligt wird, entscheidet der Fonds nach seinem Reglement.

Planen Sie Zeit ein. Weil das Gesuch in der Regel vor Kursbeginn vorliegen muss und der Fonds es prüft, lohnt es sich, Kurse während eines laufenden Einsatzes vorzubereiten und nicht erst, wenn der Einsatz endet. Wer mehrere kürzere Einsätze bei verschiedenen Verleihern hatte, sollte die Lohnabrechnungen aufbewahren: Sie belegen die GAV-Unterstellung und die geleisteten Stunden, auf die sich ein Gesuch stützt.

Was Verleiher und Einsatzbetriebe beachten sollten

Für Verleiher ist der Fondsbeitrag Teil der GAV-Compliance. Die Paritätische Kommission Personalverleih kontrolliert, ob Beiträge für alle unterstellten Einsätze korrekt abgerechnet wurden; fehlende Beiträge werden nachgefordert. Wer Einsätze fälschlich als nicht unterstellt deklariert, um Beiträge zu sparen, riskiert bei einer Kontrolle Nachzahlungen. Mehr dazu unter GAV-Kontrolle im Personalverleih.

Für Einsatzbetriebe ist der Beitrag ein Bestandteil des Verleihtarifs, den sie nicht separat sehen. Er gehört zu den Posten, die einen korrekt gerechneten Tarif von einem zu tiefen unterscheiden. Wer eine Offerte prüft, kann nachfragen, ob die Fondsbeiträge für GAV-unterstellte Einsätze eingerechnet sind.

Für Mitarbeitende gilt: Wer in GAV-unterstellten Einsätzen arbeitet, hat mit temptraining ein Instrument, das die Weiterbildung zwischen zwei Projekten finanzierbar macht. Ob der eigene Stundensatz unter oder über der Schwelle liegt, zeigt der Lohnrechner; alles Weitere zur Anstellung steht unter Payrolling für Contractors.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.

  1. temptraining, Weiterbildungsfonds Personalverleih (temptraining.ch)
  2. GAV Personalverleih (tempservice.ch) (tempservice.ch)
  3. Paritätische Kommission Personalverleih (tempservice.ch)

Häufige Fragen

Personalverleih: kurz beantwortet.

Was ist temptraining?

temptraining ist der Weiterbildungsfonds, den die Sozialpartner des GAV Personalverleih paritätisch führen. Er wird aus den Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträgen finanziert, die Verleiher für alle GAV-unterstellten Einsätze abliefern, und unterstützt Temporärarbeitende finanziell bei Weiterbildungen. Das Angebot richtet sich an Mitarbeitende, die dem GAV unterstellt sind.

Wer darf das Angebot von temptraining nutzen?

Mitarbeitende, deren Einsatz dem GAV Personalverleih untersteht, also mit einem Basislohn bis CHF 62.55 pro Stunde beziehungsweise CHF 148'200 pro Jahr. Für sie leistet der Verleiher Beiträge an den Fonds. Welche Mindesteinsatzdauer oder weitere Voraussetzungen gelten, legt das Reglement von temptraining fest.

Warum entfällt temptraining bei hohen Stundenlöhnen?

Weil der GAV Personalverleih nur bis zum Schwellenwert gilt. Wer im Basislohn mehr als CHF 62.55 pro Stunde verdient, fällt aus dem GAV heraus; damit entfallen der Weiterbildungs- und der Vollzugsbeitrag und mit ihnen der Zugang zum Fonds. Bei RM Payroll betrifft das rund die Hälfte der verliehenen Mitarbeitenden.

Zahlt RM Payroll Beiträge an temptraining?

Ja. Als GAV-unterstellter Verleiher leistet RM Payroll bei jedem Einsatz bis CHF 62.55 Basislohn pro Stunde Beiträge an den paritätischen Weiterbildungsfonds. Jede und jeder GAV-unterstellte Mitarbeitende kann das Weiterbildungsangebot nutzen; die Beiträge sind auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

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