Definition
Der Einsatzbetrieb ist im Personalverleih der Betrieb, dem ein Verleiher Mitarbeitende überlässt. Er schliesst mit dem Verleiher einen schriftlichen Verleihvertrag (Art. 22 AVG), in dem Art der Arbeit, Einsatzort, Arbeitszeit, Lohn, Spesen, Sozialleistungen, Kündigungsfristen sowie Beginn und Dauer des Einsatzes festgehalten sind. Arbeitgeber bleibt der Verleiher; der Einsatzbetrieb trägt die Weisungsbefugnis und die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Einsatzort. Beim Payrolling ist der Einsatzbetrieb der Kunde, den die Fachkraft meist selbst gefunden hat.
So funktioniert es in der Praxis
Der Einsatzbetrieb führt den Mitarbeitenden fachlich wie jede andere externe Person: Er legt Aufgaben, Arbeitsort und Arbeitszeiten im Rahmen des Vertrags fest und zeichnet die Zeiterfassung ab. Der Verleiher zahlt den Lohn, bei RM Payroll 1 bis 3 Tage nach Eingang der freigegebenen Zeiterfassung, und stellt dem Einsatzbetrieb eine Monatsrechnung.
Beispiel: Ein Unternehmen stellt eine Beraterin mit einem Bruttolohn von CHF 10’000 pro Monat über Payrolling an (Paket Grade 1, 100 Prozent Pensum mit 182 Stunden). Die Arbeitgeberbeiträge betragen rund CHF 1’366, die Gebühr CHF 1’092; die Monatsrechnung liegt bei rund CHF 12’458. Dafür entfallen im Einsatzbetrieb die Anmeldungen bei Ausgleichskasse, Unfallversicherung und Pensionskasse, die Lohnbuchhaltung, der Lohnausweis und das Fehlerrisiko bei Quellensteuer und Meldeverfahren.
Wichtig für Einsatzbetriebe und Contractors
Einsatzbetriebe sollten die Bewilligung des Verleihers im öffentlichen Verzeichnis des SECO prüfen, denn Personalverleih ist bewilligungspflichtig und der Verleih vom Ausland in die Schweiz nicht gestattet. Will der Einsatzbetrieb den Mitarbeitenden später fest anstellen, darf der Verleihvertrag eine Entschädigung vorsehen; sie entfällt nach drei Monaten Einsatz (Art. 22 Abs. 3 AVG).
Für Contractors bedeutet die Aufteilung: Fachliche Fragen klären Sie mit dem Einsatzbetrieb, alles zu Lohn, Versicherungen, Ferien und Kündigung mit dem Verleiher. Konkurrenzverbote, die den Wechsel zum Einsatzbetrieb verhindern, sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Verwandte Begriffe
- Personalverleih: die gesetzliche Grundlage der Dreiecksbeziehung
- Verleihvertrag: der Vertrag zwischen Verleiher und Einsatzbetrieb
- Einsatzvertrag: regelt den konkreten Einsatz
- Try and Hire: Übernahme in die Festanstellung
- Payrolling: Anstellung über einen Verleiher
- Wissensseite: Personalverleih-Kosten
Die Gesamtkosten für Ihren Fall zeigt der Lohnrechner im Arbeitgeber-Modus.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.