Personalverleih

Personalverleih-Kosten: Wie sich der Verleihtarif zusammensetzt

Die Kosten im Personalverleih bestehen aus vier Schichten: Bruttolohn, Zuschläge nach GAV, Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und die Gebühr oder Marge des Verleihers. Bei RM Payroll ist die Gebühr offen ausgewiesen: CHF 6 pro Einsatzstunde oder 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag.

Personalverleih-Kosten: vier Schichten im Tarif

Wer eine Fachkraft über einen Verleiher einsetzt, bezahlt einen Tarif pro Stunde, pro Tag oder pro Monat. Dieser Tarif ist kein Lohn, sondern ein Gesamtpreis, in dem vier Schichten stecken:

  1. Bruttolohn der Fachkraft, also der Basislohn, der im Arbeitsvertrag mit dem Verleiher steht.
  2. Zuschläge nach GAV Personalverleih: Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn, die im Stundenlohn als Prozentzuschläge ausgewiesen werden.
  3. Arbeitgeberbeiträge: AHV/IV/EO, ALV, Familienausgleichskasse, Berufsunfall und UVG-Zusatzversicherung, Krankentaggeld, AHV-Verwaltungskosten, Berufsbildungsbeitrag und der Arbeitgeberanteil der Pensionskasse.
  4. Gebühr oder Marge des Verleihers, aus der er Rekrutierung, Administration, Vorfinanzierung des Lohns, Kaution und sein Risiko bezahlt.

Die ersten drei Schichten sind durch Gesetz und GAV weitgehend vorgegeben. Nur die vierte unterscheidet sich frei zwischen Anbietern. Deshalb lohnt es sich, Offerten nicht am Gesamttarif, sondern an der Aufschlüsselung zu vergleichen.

Schicht 2: Was der GAV auf den Lohn aufschlägt

Im Personalverleih wird meist im Stundenlohn abgerechnet. Der GAV verlangt, dass Ferien, Feiertage und der 13. Monatslohn separat ausgewiesen werden:

ZuschlagSatz auf den BasislohnGrundlage
Ferien, 4 Wochen8.33 %GAV, mindestens 4 Wochen für alle
Ferien, 5 Wochen10.6 %GAV, ab dem 50. Altersjahr
Feiertage3.2 %GAV, dem Sonntag gleichgestellte Feiertage
13. Monatslohn8.33 %GAV

Diese Zuschläge fallen bei einer Festanstellung ebenfalls an, nur unsichtbar: Der Monatslohn läuft während der Ferien weiter. Im Verleihtarif werden sie sichtbar, was den Tarif auf den ersten Blick teurer wirken lässt. Dazu kommen für GAV-unterstellte Einsätze bis CHF 62.55 Basislohn pro Stunde die Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge an den paritätischen Fonds, aus dem temptraining finanziert wird. Oberhalb des GAV-Schwellenwerts entfallen diese Beiträge.

Schicht 3: Die Arbeitgeberbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers sind gesetzlich fixiert oder vom Versicherer vorgegeben:

  • AHV/IV/EO: 5.3 Prozent, ohne Obergrenze.
  • ALV: 1.1 Prozent bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200.
  • Familienausgleichskasse (FAK): nur Arbeitgeber, kantonal zwischen 1.25 Prozent (Zürich) und 2.7 Prozent (Jura). Bei RM Payroll gilt unabhängig vom Einsatz- oder Wohnkanton die Zürcher FAK von 1.25 Prozent, weil die RM Payroll AG ihren Sitz in Zürich hat.
  • Berufsunfall (BU): nach SUVA-Branche, bei RM Payroll für Bürotätigkeiten 0.1092 Prozent; dazu kommt die UVG-Zusatzversicherung von 0.4 Prozent (Paket Grade 9: 0.6 Prozent).
  • Krankentaggeld (KTG): vom GAV vorgeschrieben; bei RM Payroll 1.7 Prozent für Männer und 2.45 Prozent für Frauen, vollständig vom Arbeitgeber getragen.
  • AHV-Verwaltungskosten: bei RM Payroll 0.303 Prozent.
  • Berufsbildungsbeitrag: 0.1 Prozent; bei GAV-unterstellten Einsätzen zusätzlich der GAV-Berufsbeitrag von 0.4 Prozent.
  • Pensionskasse: Risiko- und Sparbeitrag je nach Paket und Alter des Mitarbeitenden.

Zusammen ergeben diese Posten bei RM Payroll im Paket Grade 1 rund 11 bis 14 Prozent des Bruttolohns, mit umfassenden Pensionskassenpaketen deutlich mehr. Der grösste Unterschied zwischen Verleihern liegt beim Krankentaggeld und bei der Pensionskasse: Wer die KTG-Prämie zur Hälfte dem Mitarbeitenden belastet oder nur das BVG-Minimum versichert, hat einen tieferen Tarif, aber schlechter abgesicherte Mitarbeitende. Details zu den einzelnen Versicherungen stehen unter Sozialversicherungen.

Schicht 4: Gebühr oder Marge des Verleihers

Hier unterscheiden sich die Modelle grundlegend. Klassische Verleiher, die selbst rekrutieren, rechnen mit einer Marge, die im Tarif enthalten und für den Einsatzbetrieb oft nicht sichtbar ist. Payrolling-Anbieter, bei denen die Fachkraft den Einsatz mitbringt, weisen stattdessen eine Gebühr aus. Bei RM Payroll sind das CHF 6 pro Einsatzstunde, alternativ 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag, ohne Setup-Gebühr, ohne Mindestlaufzeit und ohne Gebühr für Vorfinanzierung oder Ausfallrisiko.

Für Einsatzbetriebe ist entscheidend, dass die Gebühr alles abdeckt, was der Verleiher leistet: Verträge, Lohnabrechnung, Anmeldungen, Quellensteuer, Meldeverfahren, Lohnausweis, Kaution nach Art. 14 AVG und die Lohnzahlung unabhängig vom Zahlungseingang. Was mit der Gebühr abgegolten ist, steht bei RM Payroll unter Preise.

Rechenbeispiel: Bruttolohn CHF 10’000

Ausgangslage: vereinbarter Bruttolohn CHF 10’000 pro Monat (GAV-unterstellt, inklusive 13. Monatslohn), Mann, 35 bis 44 Jahre, Pensionskassenpaket Grade 1, 100 Prozent Pensum mit 182 Stunden im Monat, Gebühr CHF 6 pro Stunde. Werte gerundet, Sätze 2026 aus dem Lohnrechner.

PositionCHF pro Monat
Bruttolohn10’000
Arbeitgeberbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, FAK, BU, UVG-Zusatz, KTG, VK, Berufsbildung, GAV, BVG)rund 1’366
Gebühr RM Payroll (6 × 182 h)1’092
Monatsrechnungrund 12’458

Der Einsatzbetrieb bezahlt also rund 25 Prozent mehr als den Bruttolohn. Davon sind rund 14 Prozent Sozialversicherungen und Beiträge, die er bei einer Festanstellung ebenso tragen würde, und rund 11 Prozent die Gebühr. Mit einem Pensionskassenpaket, bei dem der Arbeitgeber den ganzen Sparbeitrag trägt, steigt die Rechnung entsprechend. Die Rechnung mit Ihren Werten zeigt der Lohnrechner im Arbeitgeber-Modus.

Was der Einsatzbetrieb im Gegenzug nicht trägt

Der Vergleich mit einer Festanstellung ist nur fair, wenn auf beiden Seiten die vollen Kosten stehen. Beim Personalverleih entfallen für den Einsatzbetrieb:

  • Anmeldungen bei Ausgleichskasse, Unfallversicherung und Pensionskasse sowie die Lohnbuchhaltung;
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall, weil Krankentaggeld und Unfallversicherung beim Verleiher laufen;
  • Lohnausweis, Quellensteuerabrechnung und Meldeverfahren bei ausländischen Fachkräften;
  • Trennungskosten, weil der Einsatz mit den Fristen des Einsatzvertrags endet.

Auch das Risiko von Fehlern bei Quellensteuer oder GAV-Zuschlägen liegt beim Verleiher. Wer stattdessen eine Fachkraft als Freelancer beauftragt, spart zwar Beiträge, riskiert aber bei Vollzeiteinsätzen im Team die Qualifikation als Scheinselbstständigkeit mit Nachzahlungen.

Offerten vergleichen: fünf Prüfpunkte

  1. Aufschlüsselung verlangen. Bruttolohn, Zuschläge, Arbeitgeberbeiträge und Gebühr müssen einzeln erkennbar sein.
  2. GAV-Zuschläge prüfen. Fehlen Ferien-, Feiertags- oder 13.-Monatslohn-Zuschlag, ist der Tarif zu tief gerechnet oder der Mitarbeitende wird benachteiligt.
  3. Krankentaggeld und Pensionskasse vergleichen. Wer zahlt die KTG-Prämie, welches BVG-Paket gilt?
  4. Versteckte Positionen ausschliessen. Setup-Gebühr, Mindestlaufzeit, Vorfinanzierung, Ausfallrisiko, Spesenbearbeitung.
  5. Übernahmeklausel prüfen. Eine Entschädigung ist nur in den ersten drei Monaten zulässig (Art. 22 Abs. 3 AVG).

Mit diesen fünf Punkten lassen sich zwei Offerten auf denselben Nenner bringen. Was ein konkreter Einsatz bei RM Payroll kostet, zeigt der Lohnrechner im Arbeitgeber-Modus auf den Franken; den Ablauf beschreibt Payrolling für Unternehmen.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)
  2. GAV Personalverleih (tempservice.ch) (tempservice.ch)
  3. BSV, Beiträge an AHV/IV/EO 2026 (bsv.admin.ch)

Häufige Fragen

Personalverleih: kurz beantwortet.

Was kostet Personalverleih pro Stunde?

Das hängt vom Lohn der Fachkraft ab, nicht von einem fixen Tarif. Auf den Bruttolohn kommen die GAV-Zuschläge für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn, die Arbeitgeberbeiträge an AHV/IV/EO, ALV, FAK, Unfall, Krankentaggeld und Pensionskasse sowie die Gebühr des Verleihers. Bei RM Payroll sind das CHF 6 pro Einsatzstunde oder 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag.

Wie hoch sind die Arbeitgeberbeiträge im Personalverleih?

Die gesetzlichen Beiträge sind überall gleich: AHV/IV/EO 5.3 Prozent, ALV 1.1 Prozent bis CHF 148'200 Jahreslohn, Familienausgleichskasse je nach Kanton zwischen 1.25 und 2.7 Prozent (bei RM Payroll gilt die Zürcher FAK von 1.25 Prozent). Dazu kommen Berufsunfall, UVG-Zusatzversicherung, Krankentaggeld, AHV-Verwaltungskosten, Berufsbildungsbeitrag und der Arbeitgeberanteil der Pensionskasse, die vom Versicherer und vom Paket abhängen. Zusammen sind das bei RM Payroll im Paket Grade 1 rund 11 bis 14 Prozent, mit umfassenden Paketen mehr.

Warum ist ein Verleihtarif höher als der Lohn einer Festanstellung?

Weil im Tarif alles enthalten ist, was bei einer Festanstellung an anderer Stelle anfällt: Ferien und Feiertage als Zuschlag, Arbeitgeberbeiträge, Krankentaggeld, Lohnfortzahlung, Lohnbuchhaltung und das Risiko des Verleihers. Ein fairer Vergleich stellt dem Tarif die vollen Arbeitgeberkosten einer Festanstellung gegenüber, nicht nur den Bruttolohn.

Gibt es versteckte Kosten im Personalverleih?

Bei manchen Anbietern ja: Setup-Gebühren, Mindestlaufzeiten, Zuschläge für Vorfinanzierung oder Ausfallrisiko, Gebühren für Spesenbearbeitung oder Übernahmeklauseln über die gesetzlichen drei Monate hinaus. Verlangen Sie eine Aufschlüsselung des Tarifs und prüfen Sie, ob die GAV-Zuschläge vollständig enthalten sind.

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