Für Contractors

Vom Contractor zur Festanstellung: Übertritt beim Kunden

Der Übertritt eines Contractors in die Festanstellung beim Kunden ist erlaubt: Konkurrenzverbote, die den Wechsel verhindern, sind nichtig, und eine Entschädigung an den Verleiher entfällt nach 3 Monaten Einsatz. Offen bleibt die Lohnfrage, denn ein Tagessatz von CHF 1'000 entspricht nicht einem Festlohn von rund CHF 21'700.

Übertritt vom Contractor in die Festanstellung: Was erlaubt ist

Nach einem Jahr im Projekt fragt der Kunde, ob Sie bleiben wollen, fest angestellt. Viele Contractors zögern, weil sie nicht wissen, ob der Vertrag mit dem Verleiher das zulässt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz gibt eine klare Antwort: Konkurrenzverbote, die den Wechsel zum Einsatzbetrieb verhindern, sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Niemand kann Ihnen verbieten, beim Kunden anzufangen.

Was das Gesetz zulässt, ist eine Entschädigung des Einsatzbetriebs an den Verleiher für die Übernahme, sofern der Verleihvertrag sie vorsieht. Sie entfällt nach 3 Monaten Einsatz (Art. 22 Abs. 3 AVG). Diese Entschädigung betrifft das Verhältnis zwischen Kunde und Verleiher, nicht Sie. Nach einem Mandat von mehr als drei Monaten ist der Übertritt für den Kunden kostenlos und für Sie frei.

Nach drei Monaten entfällt die Entschädigung

Die Dreimonatsgrenze ist die wichtigste Zahl beim Übertritt. In den ersten drei Monaten eines Einsatzes darf der Verleihvertrag eine Übernahmeentschädigung vorsehen; danach nicht mehr. Für Sie ergeben sich daraus drei Situationen:

Zeitpunkt des ÜbertrittsEntschädigung an den VerleiherWas Sie tun
In den ersten 3 Monatenmöglich, wenn im Verleihvertrag vereinbartKunde und Verleiher klären die Entschädigung
Nach 3 Monaten EinsatzentfälltArbeitsvertrag beim Verleiher kündigen
Nach Ende des MandatsentfälltDirekt beim Kunden anfangen

Die Kündigung des Arbeitsvertrags beim Verleiher läuft nach den vertraglichen Fristen: nach GAV Personalverleih 1 Monat ab dem 7. Monat, ohne GAV nach OR Art. 335c 1 Monat im ersten Dienstjahr. Planen Sie den Starttermin beim Kunden entsprechend. Was dabei formal gilt, steht unter Kündigung im Contracting. Bei einem Einsatz, der von Anfang an auf Übernahme angelegt ist, gelten dieselben Regeln; den Ablauf beschreibt Try-and-Hire.

Rechenbeispiel: Welcher Festlohn dem Tagessatz entspricht

Der häufigste Fehler beim Übertritt ist der Vergleich des Tagessatzes mit dem Monatslohn. Ein Tagessatz von CHF 1’000 ergibt bei rund 21.7 Einsatztagen rund CHF 21’700 Umsatz, aber kein Festangestellter erhält diesen Betrag als Bruttolohn. Der Lohnrechner zeigt, was dahintersteckt (100 Prozent Pensum mit 182 verrechenbaren Stunden im Monat, Mann, 35 bis 44 Jahre, Branche Büro, 5 Wochen Ferien, Paket Grade 1, gerundet):

PositionCHF pro Monat
Umsatz (1’000 × rund 21.7 Tage, 182 h)21’667
Payrolling-Gebühr (6 × 182 h)−1’092
Arbeitgeberbeiträge−2’120
Bruttolohn18’455
Arbeitnehmerbeiträge−1’504
Netto vor Steuern16’951

Der Vergleichswert für eine Festanstellung ist der Bruttolohn von rund CHF 18’455, denn die Arbeitgeberbeiträge zahlt der Kunde in der Festanstellung ebenfalls, zusätzlich zum Lohn. Auf das Jahr sind das rund CHF 221’500 bei 12 Monatslöhnen oder rund CHF 17’040 pro Monat bei 13 Monatslöhnen.

Der Kunde rechnet umgekehrt. Im Arbeitgeber-Modus des Rechners kostet ein Bruttolohn von CHF 15’000 mit Paket Grade 1 rund CHF 16’807 an Lohn und Arbeitgeberbeiträgen pro Monat; über Payrolling kämen rund CHF 1’092 Gebühr dazu. Für ihn ist der Übertritt also günstiger als das Mandat, solange der Festlohn unter dem bisherigen Bruttolohn liegt. Diese Differenz ist Ihr Verhandlungsspielraum. Wie der Tagessatz zustande kommt, erklärt Tagessatz netto.

Was Sie in der Festanstellung gewinnen und verlieren

Der Lohn ist nur ein Teil des Vergleichs. Was sich sonst ändert:

ThemaContractor im PayrollingFestanstellung beim Kunden
Ferien und Feiertageunbezahlt, im Satz eingerechnetbezahlt, mindestens 4 Wochen
Leerlauf zwischen Projekteneigenes Risikoentfällt
Kündigungsfristnach GAV oder OR, oft 1 Monatnach OR, mit Dienstjahren bis 3 Monate
Krankentaggeld80 oder 90 % während 720 Tagen, Arbeitgeber zahltje nach Arbeitgeber, teils hälftige Prämie
PensionskasseProfond, Paket Grade 1, 4 oder 9Kasse und Plan des Arbeitgebers
Satz und Flexibilitätpro Mandat verhandelbarLohnrunde, Gehaltsband

Die Ferien sind der grösste Posten: Der GAV beziffert sie mit 8.33 Prozent bei 4 Wochen und 10.6 Prozent bei 5 Wochen, die Feiertage mit 3.2 Prozent. In der Festanstellung sind sie bezahlt, im Tagessatz mussten Sie sie selbst einrechnen. Ein Festlohn, der auf 12 Monate gerechnet etwas unter dem Contractor-Bruttolohn liegt, kann deshalb gleichwertig sein. Den vollständigen Vergleich mit Zahlen finden Sie unter Contractor oder Festanstellung.

Pensionskasse und Versicherungen beim Wechsel

Beim Übertritt wechseln Sie die Pensionskasse. Die Austrittsleistung geht an die Kasse des neuen Arbeitgebers; die Zahlungsadresse melden Sie direkt bei Profond. Vergleichen Sie vorher drei Werte: den Sparbeitrag, die Verzinsung und den Umwandlungssatz. Bei RM Payroll spart Grade 9 20 Prozent auf dem ganzen Bruttolohn, vollständig vom Arbeitgeber finanziert, bei CHF 1’000 pro Tag rund CHF 3’110 pro Monat. Profond verzinste 2024 mit 8 Prozent, der BVG-Mindestzins liegt bei 1.25 Prozent. Viele Festanstellungen bieten einen Plan nahe am Obligatorium, bei dem nur der koordinierte Lohn bis CHF 90’720 versichert ist. Für Jahrgänge 1961 bis 1966 kommt ein weiterer Punkt dazu: Der umhüllende Umwandlungssatz von 6.8 Prozent für 2026 setzt ein Payrolling-Mandat von mindestens vier Monaten vor der Pensionierung voraus; wer vorher in die Festanstellung wechselt, verliert diesen Zugang. Die Bedingungen stehen unter Umwandlungssatz 2026.

Beim Krankentaggeld und bei der Unfallversicherung lohnt sich ein Blick auf Lohnabdeckung, Karenzfrist und Prämienteilung des neuen Arbeitgebers. Was Sie beim Payrolling hatten, ist unter Versicherungspakete dokumentiert und dient als Massstab.

Ablauf des Übertritts

  1. Angebot des Kunden prüfen. Bruttolohn auf 12 oder 13 Monate, Ferien, Pensionskassenplan, Kündigungsfrist, Krankentaggeld.
  2. Verleiher informieren. Bei RM Payroll die Payroll-Spezialistin; sie klärt mit dem Kunden, ob der Verleihvertrag eine Entschädigung vorsieht und ob die 3 Monate abgelaufen sind.
  3. Arbeitsvertrag kündigen. Schriftlich, mit der vertraglichen Frist, abgestimmt auf den Starttermin beim Kunden.
  4. Schlussabrechnung. Letzte Zeiterfassung, Restsaldo Ferien als zusätzlicher Lohn, Lohnausweis im Kundenportal MyAbacus.
  5. Pensionskasse übertragen. Zahlungsadresse der neuen Kasse an Profond melden.

Den Vergleich mit eigenen Zahlen führen

Ob sich der Übertritt lohnt, entscheidet nicht der Tagessatz, sondern der Vergleich von Bruttolohn, Nebenleistungen und Vorsorge. Rechnen Sie Ihren Satz im Lohnrechner in Bruttolohn und Netto um und legen Sie das Angebot des Kunden daneben. Wer nach dem Vergleich lieber Contractor bleibt, findet unter Payrolling für Contractors, wie die Anstellung über RM Payroll weiterläuft.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. SECO, Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) Art. 19 Abs. 5 und Art. 22 Abs. 3 (seco.admin.ch)
  2. OR Art. 335c (Kündigungsfristen) (fedlex.admin.ch)
  3. Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)

Häufige Fragen

Für Contractors: kurz beantwortet.

Darf der Kunde mich nach dem Mandat fest anstellen?

Ja. Nach Art. 19 Abs. 5 AVG sind Konkurrenzverbote, die den Wechsel zum Einsatzbetrieb verhindern, nichtig. Der Verleihvertrag darf für die Übernahme eine Entschädigung vorsehen, sie entfällt aber nach 3 Monaten Einsatz (Art. 22 Abs. 3 AVG). Nach einem längeren Mandat steht dem Übertritt also nichts im Weg.

Welcher Festlohn entspricht meinem Tagessatz?

Bei CHF 1'000 pro Tag und 100 Prozent Pensum (rund 21.7 Einsatztage à 8.4 Stunden, 182 Stunden) ergibt der Lohnrechner einen Bruttolohn von rund CHF 18'455 pro Monat. Das ist der Vergleichswert, nicht der Umsatz von rund CHF 21'700. Dazu kommen in der Festanstellung bezahlte Ferien und Feiertage, oft ein 13. Monatslohn und das Ende des Leerlaufrisikos, dafür fallen Verhandlungsspielraum und Flexibilität weg.

Was passiert mit meiner Pensionskasse beim Übertritt?

Die Austrittsleistung geht an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Vergleichen Sie vorher Sparbeitrag, Verzinsung und Umwandlungssatz: Profond verzinste 2024 mit 8 Prozent, der Mindestzins liegt bei 1.25 Prozent. Ein Paket mit 20 Prozent Sparbeitrag vom Arbeitgeber ist in vielen Festanstellungen nicht selbstverständlich.

Ist Try-and-Hire dasselbe wie ein Übertritt?

Try-and-Hire ist ein Einsatz, der von Anfang an auf eine Festanstellung angelegt ist: Der Kunde lernt Sie im Einsatz kennen und übernimmt Sie nach einer vereinbarten Zeit. Der Übertritt nach einem normalen Contracting-Mandat ist dagegen eine Entscheidung, die während oder nach dem Einsatz fällt. Rechtlich gelten dieselben AVG-Regeln.

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