Vergleich

Contractor oder Festanstellung: Der Vergleich mit Zahlen

Contractor oder Festanstellung: Als Contractor verdienen Sie bei gleicher Qualifikation pro Monat mehr, müssen daraus aber Ferien, Feiertage, Projektpausen und einen Teil der Vorsorge selbst finanzieren. Die Festanstellung zahlt weniger pro Monat, dafür zwölfmal plus 13. Monatslohn, mit bezahlten Ferien und längeren Kündigungsfristen.

Contractor oder Festanstellung: der Vergleich auf einen Blick

Beide Modelle sind Anstellungen. Der Contractor ist beim Verleiher angestellt und beim Kunden im Einsatz, befristet auf das Projekt, abgerechnet nach Stunden oder Tagen. Der Festangestellte hat einen unbefristeten Vertrag mit Monatslohn direkt beim Unternehmen. Der Vergleich dreht sich um drei Fragen: Was bleibt pro Jahr, wie gut bin ich abgesichert, und wie schnell kann das Verhältnis enden.

KriteriumContractor im PayrollingFestanstellungHinweis
ArbeitgeberVerleiher, Einsatz beim KundenDas Unternehmen selbstBeide mit Arbeitsvertrag und Sozialversicherungen
LohnbasisStunden- oder Tagessatz, nur EinsatzzeitMonatslohn, 12 oder 13 MalBeim Contractor sind Ferien im Satz einzurechnen
FerienMindestens 4 Wochen, als Zuschlag 8.33 % ausgewiesenMindestens 4 Wochen, bezahlt5 Wochen ab 50 nach GAV
KündigungsfristGAV: 2 Tage bis 1 MonatOR: 1 bis 3 Monate nach DienstjahrenProbezeit 7 Tage nach OR
KrankentaggeldIm GAV vorgeschrieben, bei RM 100 % ArbeitgeberBetriebsabhängig, oft hälftigOhne KTG nur OR Art. 324a
PensionskasseAnschluss des Verleihers, PaketwahlKasse des ArbeitgebersVerzinsung und Umwandlungssatz vergleichen
Zwischen ProjektenKein Lohn, ALV-Anspruch nach 12 BeitragsmonatenLohn läuft weiterGrösster Unterschied im Jahresvergleich

Absicherung: beide angestellt, aber unterschiedlich gepolstert

Als Contractor im Payrolling sind Sie beim Verleiher angestellt und damit in allen Sozialversicherungen: AHV/IV/EO, ALV, Berufs- und Nichtberufsunfall, Krankentaggeld und Pensionskasse. Der GAV Personalverleih schreibt das Krankentaggeld vor; bei RM Payroll trägt der Arbeitgeber die Prämie von 1.7 Prozent (Männer) beziehungsweise 2.45 Prozent (Frauen) allein, und die Versicherung zahlt 80 oder 90 Prozent des Lohns während 720 Tagen nach 2 Karenztagen. Mutterschaft ist je nach Paket mit 80 Prozent für 14 Wochen oder 90 Prozent für 16 Wochen gedeckt.

In der Festanstellung hängt die Absicherung vom Betrieb ab. Das Gesetz verlangt kein Krankentaggeld; ohne Versicherung gilt die Lohnfortzahlung nach OR mit drei Wochen im ersten Dienstjahr, danach gestaffelt nach Skala. Die meisten Unternehmen haben eine Kollektivversicherung, überwälzen die Prämie aber häufig zur Hälfte auf die Angestellten. Bei der Pensionskasse entscheiden Verzinsung und Umwandlungssatz: Der BVG-Mindestzins liegt bei 1.25 Prozent, Profond als Kasse von RM Payroll verzinste 2024 mit 8 Prozent. Fragen Sie beim Stellenangebot nach dem Vorsorgereglement, nicht nur nach dem Lohn.

Kosten und Netto: Monatssicht gegen Jahressicht

Ein Beispiel aus dem Lohnrechner, Mann, 35 bis 44 Jahre, Paket Grade 1. Der Contractor mit CHF 120 pro Stunde und 100 Prozent Pensum (182 Stunden) erreicht einen Kundensatz von CHF 21’840. Nach Gebühr von CHF 1’092, Arbeitgeberbeiträgen von CHF 2’134 und Arbeitnehmerbeiträgen von CHF 1’513 bleiben CHF 17’101 Nettolohn vor Steuern. Der Festangestellte mit CHF 10’000 Bruttolohn kommt unter denselben Annahmen auf CHF 8’947 netto; sein Arbeitgeber zahlt zusätzlich rund CHF 1’366 Arbeitgeberbeiträge.

Auf den Monat gesehen liegt der Contractor deutlich vorne. Auf das Jahr gesehen schrumpft der Abstand aus drei Gründen:

  1. Ferien und Feiertage sind nicht im Kundensatz. Nach GAV-Tabelle bleiben bei 4 Wochen Ferien von 21.7 Arbeitstagen pro Monat 19.41 verrechenbare Einsatztage; über das Jahr sind das gut zehneinhalb verrechenbare Monate. Der Festangestellte erhält in dieser Zeit Lohn.
  2. Der 13. Monatslohn ist beim Festangestellten meist Teil des Jahreslohns. Beim Contractor im GAV wird er als 8.33 Prozent im Satz ausgewiesen, muss also im Stundensatz bereits enthalten sein.
  3. Projektpausen. Zwischen zwei Mandaten läuft kein Lohn. Nach 12 Beitragsmonaten besteht Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, aber zu 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes.

Wer die beiden Modelle vergleichen will, rechnet den Stundensatz auf ein Jahr mit realistischen Einsatztagen hoch und stellt ihn dem Jahreslohn inklusive 13. Monatslohn gegenüber. Die Seite Stundensatz verhandeln zeigt, was der Satz alles decken muss.

Aufwand und Risiko

Administration und Alltag

Der Contractor im Payrolling hat wenig Aufwand: Zeiterfassung vom Kunden freigeben lassen, in MyAbacus hochladen, Lohn 1 bis 3 Tage später. Dazu kommt die Akquise des nächsten Projekts, die Zeit und Energie kostet. Der Festangestellte hat keine Akquise, dafür Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche und die Erwartung, über das Projekt hinaus im Unternehmen zu bleiben.

Beschäftigungsrisiko

Das Risiko trägt der Contractor: Der Einsatzvertrag ist auf das Projekt befristet, die Kündigungsfristen nach GAV sind kurz, 2 Tage in den ersten 3 Monaten, 7 Tage im 4. bis 6. Monat, 1 Monat ab dem 7. Monat. Dafür verhandelt er bei jedem Projekt neu und passt den Satz dem Markt an. Der Festangestellte hat nach OR 1 Monat Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr, 2 Monate vom 2. bis 9. Jahr und 3 Monate ab dem 10. Jahr. Beim Verleiher helfen Rahmenverträge mit Contracting-Firmen beim Anschlussprojekt, siehe Anschluss nach dem Contract.

Flexibilität: Markt oder Laufbahn

Der Contractor wählt Projekte, Technologien und Kunden und kann zwischen Mandaten pausieren. Er bleibt am Markt und verhandelt seinen Preis regelmässig neu. Die Festanstellung bietet Laufbahn, Weiterbildung auf Kosten des Arbeitgebers, Führungsverantwortung und Mitsprache. Ein Wechsel ist in beide Richtungen möglich: Wer über einen Verleiher im Einsatz ist, kann vom Kunden übernommen werden; die Vermittlungsentschädigung an den Verleiher entfällt nach 3 Monaten Einsatz, und Konkurrenzverbote, die den Wechsel verhindern, sind nichtig. Mehr dazu unter Vom Contractor zur Festanstellung.

Wann Contractor, wann Festanstellung

Contracting passt, wenn

  • Ihre Qualifikation gefragt ist und Stundensätze deutlich über dem Monatslohn Ihrer Festanstellung erzielt,
  • Sie Projekte, Kunden und Technologien selbst wählen wollen,
  • Sie Reserven für Pausen zwischen Projekten haben und die Akquise nicht scheuen,
  • Sie Vorsorge und Versicherung aktiv gestalten wollen, etwa mit einem höheren Pensionskassen-Paket.

Die Festanstellung passt, wenn

  • Sie Planbarkeit beim Einkommen brauchen, etwa wegen Familie oder Hypothek,
  • Sie eine Laufbahn im Unternehmen, Führung oder Weiterbildung anstreben,
  • Ihr Fachgebiet im Projektmarkt wenig nachgefragt ist,
  • Sie längere Kündigungsfristen und Lohnfortzahlung zwischen Projekten höher gewichten als den Monatsnetto.

Nächster Schritt

Rechnen Sie beide Varianten im Lohnrechner: Ihren Stundensatz im Contractor-Modus, den angebotenen Bruttolohn im Arbeitgeber-Modus. Hochgerechnet auf ein Jahr mit realistischen Einsatztagen sehen Sie, ob der Satz die fehlenden Ferien, den 13. Monatslohn und die Projektpausen deckt.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. GAV Personalverleih (tempservice.ch)
  2. Obligationenrecht (OR), Art. 335c und Art. 324a (fedlex.admin.ch)
  3. SECO, Arbeitslosenversicherung (seco.admin.ch)
  4. Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)

Häufige Fragen

Vergleich: kurz beantwortet.

Wie viel mehr muss ein Contractor verdienen als ein Festangestellter?

Der Stundensatz muss Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Projektpausen und Weiterbildung decken, die der Festangestellte bezahlt bekommt. Nach GAV-Tabelle bleiben bei 4 Wochen Ferien von 21.7 Tagen pro Monat 19.41 verrechenbare Einsatztage. Dazu kommt das Risiko, zwischen zwei Projekten ohne Einkommen zu sein. Rechnen Sie Ihren Satz deshalb auf ein Jahr hoch, nicht auf einen Monat.

Ist ein Contractor im Payrolling fest angestellt?

Ja, rechtlich. Beim Payrolling sind Sie beim Verleiher angestellt, mit Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, AHV, ALV, Unfall, Krankentaggeld und Pensionskasse. Der Unterschied zur klassischen Festanstellung liegt im Einsatzvertrag mit dem Kunden, der auf das Projekt befristet ist, in der Abrechnung nach Stunden oder Tagen und in den kürzeren Kündigungsfristen nach GAV Personalverleih.

Habe ich als Contractor Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?

Als Angestellter beim Payrolling ja: Nach mindestens 12 Beitragsmonaten in den letzten 2 Jahren erhalten Sie 70 Prozent des versicherten Verdienstes, 80 Prozent mit Unterhaltspflicht. Die Anmeldung beim RAV erfolgt am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Wer als Selbstständiger mit Einzelfirma arbeitet, ist nicht versichert.

Was passiert mit der Pensionskasse beim Wechsel zwischen Contracting und Festanstellung?

Das Guthaben wird als Freizügigkeitsleistung in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Beim Payrolling über RM Payroll wählen Sie bei Profond eines von drei Paketen; Grade 4 und Grade 9 versichern den ganzen Bruttolohn, nicht nur den koordinierten Lohn bis CHF 90'720. Prüfen Sie beim Wechsel Verzinsung, Umwandlungssatz und Sparbeitrag.

Was bleibt Ihnen netto?

Stundensatz, Alter und Paket eingeben – der Lohnrechner zeigt Abzüge und Nettolohn live.