Contractor oder Festanstellung: der Vergleich auf einen Blick
Beide Modelle sind Anstellungen. Der Contractor ist beim Verleiher angestellt und beim Kunden im Einsatz, befristet auf das Projekt, abgerechnet nach Stunden oder Tagen. Der Festangestellte hat einen unbefristeten Vertrag mit Monatslohn direkt beim Unternehmen. Der Vergleich dreht sich um drei Fragen: Was bleibt pro Jahr, wie gut bin ich abgesichert, und wie schnell kann das Verhältnis enden.
| Kriterium | Contractor im Payrolling | Festanstellung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Arbeitgeber | Verleiher, Einsatz beim Kunden | Das Unternehmen selbst | Beide mit Arbeitsvertrag und Sozialversicherungen |
| Lohnbasis | Stunden- oder Tagessatz, nur Einsatzzeit | Monatslohn, 12 oder 13 Mal | Beim Contractor sind Ferien im Satz einzurechnen |
| Ferien | Mindestens 4 Wochen, als Zuschlag 8.33 % ausgewiesen | Mindestens 4 Wochen, bezahlt | 5 Wochen ab 50 nach GAV |
| Kündigungsfrist | GAV: 2 Tage bis 1 Monat | OR: 1 bis 3 Monate nach Dienstjahren | Probezeit 7 Tage nach OR |
| Krankentaggeld | Im GAV vorgeschrieben, bei RM 100 % Arbeitgeber | Betriebsabhängig, oft hälftig | Ohne KTG nur OR Art. 324a |
| Pensionskasse | Anschluss des Verleihers, Paketwahl | Kasse des Arbeitgebers | Verzinsung und Umwandlungssatz vergleichen |
| Zwischen Projekten | Kein Lohn, ALV-Anspruch nach 12 Beitragsmonaten | Lohn läuft weiter | Grösster Unterschied im Jahresvergleich |
Absicherung: beide angestellt, aber unterschiedlich gepolstert
Als Contractor im Payrolling sind Sie beim Verleiher angestellt und damit in allen Sozialversicherungen: AHV/IV/EO, ALV, Berufs- und Nichtberufsunfall, Krankentaggeld und Pensionskasse. Der GAV Personalverleih schreibt das Krankentaggeld vor; bei RM Payroll trägt der Arbeitgeber die Prämie von 1.7 Prozent (Männer) beziehungsweise 2.45 Prozent (Frauen) allein, und die Versicherung zahlt 80 oder 90 Prozent des Lohns während 720 Tagen nach 2 Karenztagen. Mutterschaft ist je nach Paket mit 80 Prozent für 14 Wochen oder 90 Prozent für 16 Wochen gedeckt.
In der Festanstellung hängt die Absicherung vom Betrieb ab. Das Gesetz verlangt kein Krankentaggeld; ohne Versicherung gilt die Lohnfortzahlung nach OR mit drei Wochen im ersten Dienstjahr, danach gestaffelt nach Skala. Die meisten Unternehmen haben eine Kollektivversicherung, überwälzen die Prämie aber häufig zur Hälfte auf die Angestellten. Bei der Pensionskasse entscheiden Verzinsung und Umwandlungssatz: Der BVG-Mindestzins liegt bei 1.25 Prozent, Profond als Kasse von RM Payroll verzinste 2024 mit 8 Prozent. Fragen Sie beim Stellenangebot nach dem Vorsorgereglement, nicht nur nach dem Lohn.
Kosten und Netto: Monatssicht gegen Jahressicht
Ein Beispiel aus dem Lohnrechner, Mann, 35 bis 44 Jahre, Paket Grade 1. Der Contractor mit CHF 120 pro Stunde und 100 Prozent Pensum (182 Stunden) erreicht einen Kundensatz von CHF 21’840. Nach Gebühr von CHF 1’092, Arbeitgeberbeiträgen von CHF 2’134 und Arbeitnehmerbeiträgen von CHF 1’513 bleiben CHF 17’101 Nettolohn vor Steuern. Der Festangestellte mit CHF 10’000 Bruttolohn kommt unter denselben Annahmen auf CHF 8’947 netto; sein Arbeitgeber zahlt zusätzlich rund CHF 1’366 Arbeitgeberbeiträge.
Auf den Monat gesehen liegt der Contractor deutlich vorne. Auf das Jahr gesehen schrumpft der Abstand aus drei Gründen:
- Ferien und Feiertage sind nicht im Kundensatz. Nach GAV-Tabelle bleiben bei 4 Wochen Ferien von 21.7 Arbeitstagen pro Monat 19.41 verrechenbare Einsatztage; über das Jahr sind das gut zehneinhalb verrechenbare Monate. Der Festangestellte erhält in dieser Zeit Lohn.
- Der 13. Monatslohn ist beim Festangestellten meist Teil des Jahreslohns. Beim Contractor im GAV wird er als 8.33 Prozent im Satz ausgewiesen, muss also im Stundensatz bereits enthalten sein.
- Projektpausen. Zwischen zwei Mandaten läuft kein Lohn. Nach 12 Beitragsmonaten besteht Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, aber zu 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes.
Wer die beiden Modelle vergleichen will, rechnet den Stundensatz auf ein Jahr mit realistischen Einsatztagen hoch und stellt ihn dem Jahreslohn inklusive 13. Monatslohn gegenüber. Die Seite Stundensatz verhandeln zeigt, was der Satz alles decken muss.
Aufwand und Risiko
Administration und Alltag
Der Contractor im Payrolling hat wenig Aufwand: Zeiterfassung vom Kunden freigeben lassen, in MyAbacus hochladen, Lohn 1 bis 3 Tage später. Dazu kommt die Akquise des nächsten Projekts, die Zeit und Energie kostet. Der Festangestellte hat keine Akquise, dafür Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche und die Erwartung, über das Projekt hinaus im Unternehmen zu bleiben.
Beschäftigungsrisiko
Das Risiko trägt der Contractor: Der Einsatzvertrag ist auf das Projekt befristet, die Kündigungsfristen nach GAV sind kurz, 2 Tage in den ersten 3 Monaten, 7 Tage im 4. bis 6. Monat, 1 Monat ab dem 7. Monat. Dafür verhandelt er bei jedem Projekt neu und passt den Satz dem Markt an. Der Festangestellte hat nach OR 1 Monat Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr, 2 Monate vom 2. bis 9. Jahr und 3 Monate ab dem 10. Jahr. Beim Verleiher helfen Rahmenverträge mit Contracting-Firmen beim Anschlussprojekt, siehe Anschluss nach dem Contract.
Flexibilität: Markt oder Laufbahn
Der Contractor wählt Projekte, Technologien und Kunden und kann zwischen Mandaten pausieren. Er bleibt am Markt und verhandelt seinen Preis regelmässig neu. Die Festanstellung bietet Laufbahn, Weiterbildung auf Kosten des Arbeitgebers, Führungsverantwortung und Mitsprache. Ein Wechsel ist in beide Richtungen möglich: Wer über einen Verleiher im Einsatz ist, kann vom Kunden übernommen werden; die Vermittlungsentschädigung an den Verleiher entfällt nach 3 Monaten Einsatz, und Konkurrenzverbote, die den Wechsel verhindern, sind nichtig. Mehr dazu unter Vom Contractor zur Festanstellung.
Wann Contractor, wann Festanstellung
Contracting passt, wenn
- Ihre Qualifikation gefragt ist und Stundensätze deutlich über dem Monatslohn Ihrer Festanstellung erzielt,
- Sie Projekte, Kunden und Technologien selbst wählen wollen,
- Sie Reserven für Pausen zwischen Projekten haben und die Akquise nicht scheuen,
- Sie Vorsorge und Versicherung aktiv gestalten wollen, etwa mit einem höheren Pensionskassen-Paket.
Die Festanstellung passt, wenn
- Sie Planbarkeit beim Einkommen brauchen, etwa wegen Familie oder Hypothek,
- Sie eine Laufbahn im Unternehmen, Führung oder Weiterbildung anstreben,
- Ihr Fachgebiet im Projektmarkt wenig nachgefragt ist,
- Sie längere Kündigungsfristen und Lohnfortzahlung zwischen Projekten höher gewichten als den Monatsnetto.
Nächster Schritt
Rechnen Sie beide Varianten im Lohnrechner: Ihren Stundensatz im Contractor-Modus, den angebotenen Bruttolohn im Arbeitgeber-Modus. Hochgerechnet auf ein Jahr mit realistischen Einsatztagen sehen Sie, ob der Satz die fehlenden Ferien, den 13. Monatslohn und die Projektpausen deckt.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.
- GAV Personalverleih (tempservice.ch)
- Obligationenrecht (OR), Art. 335c und Art. 324a (fedlex.admin.ch)
- SECO, Arbeitslosenversicherung (seco.admin.ch)
- Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)