Lohnausweis erklärt: Die Ziffern im Überblick
Der Lohnausweis ist das amtliche Formular, mit dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und der Steuerbehörde den Jahreslohn bescheinigt. Beim Payrolling stellt ihn der Verleiher aus, denn er ist Ihr Arbeitgeber; bei RM Payroll liegt er im Januar in MyAbacus bereit. Die Ziffern sind schweizweit gleich:
| Ziffer | Inhalt | Beim Payrolling |
|---|---|---|
| 1 | Lohn | Stundenlohn inklusive Zuschläge, summiert über das Jahr |
| 2 | Gehaltsnebenleistungen | Selten, etwa Verpflegung oder Fahrzeug |
| 3 | Unregelmässige Leistungen | Boni, Prämien, Abgangsentschädigungen |
| 4 | Kapitalleistungen | Selten |
| 8 | Bruttolohn total | Summe der Lohnbestandteile |
| 9 | AHV/IV/EO/ALV/NBU-Beiträge | Ihr Arbeitnehmeranteil |
| 10 | BVG-Beiträge | Ihr Anteil an der Pensionskasse |
| 11 | Nettolohn | Ziffer 8 minus 9 und 10 |
| 12 | Quellensteuer | Nur bei Quellenbesteuerung |
| 13 | Spesen | Effektiv und pauschal, getrennt |
| 15 | Bemerkungen | Hinweise des Arbeitgebers |
Die übrigen Ziffern betreffen Sonderfälle und bleiben bei den meisten Contractors leer. Die folgenden Abschnitte erklären, was beim Payrolling in die wichtigsten Ziffern fliesst und wie Sie die Zahlen gegen Ihre Lohnabrechnungen prüfen.
Ziffer 1 und 8: Vom Lohn zum Bruttolohn total
Ziffer 1 enthält den Lohn, der Ihnen im Kalenderjahr ausbezahlt wurde. Beim Payrolling im Stundenlohn sind das die verrechneten Stunden mal Stundenlohn plus die Zuschläge, die auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sind: Ferienentschädigung von 8.33 oder 10.6 Prozent, Feiertagsentschädigung von 3.2 Prozent nach GAV und der 13. Monatslohn mit 8.33 Prozent. Massgebend ist der Zeitpunkt der Auszahlung, nicht der Einsatzmonat: Der Dezemberlohn, der im Januar ausbezahlt wird, gehört ins neue Jahr.
Ziffer 8 ist der Bruttolohn total, die Summe aus Lohn und allfälligen Nebenleistungen. Das ist die Zahl, die Sie in die Steuererklärung übertragen. Sie ist nicht identisch mit dem Kundensatz: Payrolling-Gebühr und Arbeitgeberbeiträge sind vorher abgegangen. Wie aus CHF 120 pro Stunde ein Bruttolohn von CHF 18’614 im Monat wird, zeigt das Beispiel unter Payrolling-Kosten.
Ziffer 9 und 10: Sozialversicherungen und Pensionskasse
Ziffer 9 fasst Ihre Arbeitnehmerbeiträge an AHV/IV/EO, ALV und Nichtberufsunfallversicherung zusammen: 5.3 Prozent AHV/IV/EO, 1.1 Prozent ALV bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200 und bei RM Payroll für Bürotätigkeiten 0.73 Prozent NBU. Die Arbeitgeberbeiträge stehen nicht auf dem Lohnausweis; sie sind kein Teil Ihres Lohns.
Ziffer 10 enthält Ihre Beiträge an die Pensionskasse. Wie hoch sie sind, hängt vom Paket ab: Bei Grade 1 zahlen Sie je nach Alter 3.5 bis 9 Prozent Sparbeitrag auf dem koordinierten Lohn plus 0.6 Prozent Risikobeitrag, bei Grade 4 3 bis 10 Prozent auf dem ganzen Bruttolohn plus 0.9 Prozent Risikobeitrag, bei Grade 9 weder Spar- noch Risikobeitrag, weil der Arbeitgeber beides allein trägt (bis 20 Prozent Sparbeitrag und 1.8 Prozent Risiko). Freiwillige Einkäufe werden ebenfalls in Ziffer 10 ausgewiesen, getrennt von den ordentlichen Beiträgen. Ein Wechsel des Pakets während des Jahres zeigt sich in dieser Ziffer. Was die Pakete leisten, steht unter Pensionskasse.
Ziffer 11 und 12: Nettolohn und Quellensteuer
Ziffer 11 ist der Nettolohn: Bruttolohn total minus Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge. Es ist der Betrag vor Steuern, nicht das, was auf dem Konto ankommt, wenn Quellensteuer abgezogen wurde.
Ziffer 12 enthält die abgezogene Quellensteuer. Sie ist nur ausgefüllt, wenn Sie quellensteuerpflichtig sind: als ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C oder als Grenzgänger beziehungsweise Wochenaufenthalter ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz. Der Verleiher hat diese Steuer monatlich abgezogen und mit dem Kanton abgerechnet. Wer ab CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen nachträglich ordentlich veranlagt wird, braucht diese Ziffer, damit die bezahlte Quellensteuer angerechnet wird. Die Grundlagen stehen unter Quellensteuer in der Schweiz.
Ziffer 13 und 15: Spesen und Bemerkungen
Ziffer 13 weist die Spesen aus, getrennt nach effektiven Spesen gegen Beleg und Pauschalspesen. Spesen sind Auslagenersatz, kein Lohn, und deshalb nicht in Ziffer 8 enthalten. Pauschalspesen sind nur mit einem vom Kanton genehmigten Spesenreglement zulässig. Was beim Payrolling als Spesen gilt und wer sie trägt, steht unter Spesen beim Payrolling.
Ziffer 15 enthält Bemerkungen des Arbeitgebers: zum Beispiel den Hinweis auf ein genehmigtes Spesenreglement, auf Teilzeit, auf unbezahlten Urlaub oder darauf, dass der Lohnausweis nur einen Teil des Jahres abdeckt. Beim Payrolling mit mehreren Einsätzen im Jahr erhalten Sie trotzdem nur einen Lohnausweis, weil der Arbeitgeber derselbe bleibt.
Lohnausweis prüfen: Vier Abgleiche
- Ziffer 8 gegen die Lohnabrechnungen. Die Summe der im Jahr ausbezahlten Bruttolöhne muss mit Ziffer 8 übereinstimmen; Auszahlungen im Januar für den Dezember gehören ins Folgejahr.
- Ziffer 9 und 10 gegen die Abzugszeilen. Jede Lohnabrechnung zeigt AHV, ALV, NBU und BVG separat. Die Jahressummen stehen im Lohnausweis.
- Ziffer 12 gegen die Quellensteuerzeile. Nur bei Quellenbesteuerung; Tarifcode und Kanton müssen zu Ihrer Situation passen.
- Ziffer 13 gegen die Spesenabrechnungen. Was Sie eingereicht haben, muss hier stehen, und zwar ausserhalb des Bruttolohns.
Die Abzugszeilen der Monatsabrechnung erklärt die Seite Lohnabrechnung verstehen.
Wo Sie den Lohnausweis finden und wofür Sie ihn brauchen
Bei RM Payroll liegt der Lohnausweis in MyAbacus, zusammen mit Lohnabrechnungen, Verträgen und Timesheets. Die Lohnbuchhaltung läuft auf Abacus mit Swissdec-zertifizierter Lohnmeldung; die Daten, die an Ausgleichskasse, Unfallversicherung und Pensionskasse gemeldet werden, stammen aus derselben Quelle wie der Lohnausweis.
Sie brauchen den Lohnausweis für die Steuererklärung, für die nachträgliche ordentliche Veranlagung bei Quellensteuer, für die Arbeitslosenkasse, wenn ein Einsatz endet, und für Banken oder Vermieter, etwa bei einer Hypothek oder einem Mietvertrag. Für die Steuererklärung reichen die Ziffern 8 bis 13; was Sie darüber hinaus abziehen können, steht unter Steuererklärung als Payrolling-Angestellter. Wer wissen will, wie die Jahreszahlen zustande kommen, rechnet den eigenen Stundensatz im Lohnrechner nach.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.
- ESTV, Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises (estv.admin.ch)
- Schweizerische Steuerkonferenz, Lohnausweis-Formular 11 (steuerkonferenz.ch)
- Swissdec, Lohnstandard-CH (swissdec.ch)