Für Contractors

Als Expat in der Schweiz arbeiten: Bewilligung, Versicherungen, Lohn

Wer als Expat in der Schweiz arbeiten will, braucht einen Schweizer Arbeitgeber, eine Bewilligung und innerhalb weniger Wochen Krankenkasse, Wohnsitzanmeldung und Bankkonto. Beim Payrolling übernimmt der Verleiher die Anstellung und die Meldungen; die Quellensteuer geht direkt vom Lohn ab.

Expat in der Schweiz: Was in den ersten Wochen zu regeln ist

Der Start als Expat in der Schweiz ist eine Reihenfolge, keine Liste. Einige Schritte setzen andere voraus:

  1. Arbeitgeber und Vertrag. Ohne Schweizer Arbeitgeber gibt es keine Arbeitsbewilligung. Beim Payrolling ist der Verleiher Ihr Arbeitgeber; der schriftliche Arbeitsvertrag nach Art. 19 AVG und der Einsatzvertrag mit dem Kunden bilden die Grundlage für die Bewilligung.
  2. Bewilligung. Der Arbeitgeber meldet Sie an oder beantragt die Bewilligung. Welche Art Sie erhalten, hängt von Staatsangehörigkeit, Vertragsdauer und Kanton ab.
  3. Wohnsitz anmelden. Nach der Einreise melden Sie sich bei der Wohngemeinde an. Dafür brauchen Sie Mietvertrag, Pass und Arbeitsvertrag.
  4. Krankenkasse. Die Grundversicherung nach KVG schliessen Sie selbst ab; sie läuft nicht über den Lohn.
  5. Bankkonto. Für die Lohnzahlung. Bei RM Payroll hinterlegen Sie die Bankverbindung bei der Online-Registrierung, die etwa fünf Minuten dauert.
  6. Timesheet und Lohn. Nach der vom Kunden freigegebenen Zeiterfassung ist der Lohn innerhalb von 1 bis 3 Tagen auf dem Konto.

Die Reihenfolge erklärt, warum ein Payrolling-Arbeitgeber für Expats mehr ist als ein Lohnbüro: Er ist die Voraussetzung für die Bewilligung und meldet Sie bei Ausgleichskasse, Unfallversicherung und Pensionskasse an.

Bewilligung: Der Arbeitgeber meldet an

Eine Besonderheit des Schweizer Rechts betrifft Expats direkt: Der Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet (Art. 12 Abs. 2 AVG). Wer in ein Schweizer Team eingegliedert für einen Schweizer Kunden arbeitet, kann das nicht über eine ausländische Firma oder eine ausländische Agentur tun. Es braucht einen bewilligten Verleiher in der Schweiz als Arbeitgeber, mit kantonaler Bewilligung und, für den Verleih ins Ausland, zusätzlich einer eidgenössischen Bewilligung des SECO. Alle bewilligten Betriebe sind im öffentlichen Verzeichnis des SECO abrufbar.

Für Sie heisst das: Die Bewilligung läuft über den Verleiher. Ob Sie als EU/EFTA-Staatsangehörige im Meldeverfahren oder mit Aufenthaltsbewilligung starten oder als Drittstaatsangehörige eine Bewilligung mit Kontingent brauchen, entscheidet Ihre Situation. Was der Verleiher dabei übernimmt, steht unter Meldeverfahren und Ausländerrecht und aus Sicht des Payrollings unter Expats beim Payrolling.

Sozialversicherungen: Was automatisch läuft

Mit der Anstellung sind Sie im Schweizer System versichert. Die Beiträge gehen vom Bruttolohn ab oder werden vom Arbeitgeber getragen:

VersicherungArbeitnehmerArbeitgeber
AHV/IV/EO5.3 %5.3 %
ALV (bis CHF 148’200 Jahreslohn)1.1 %1.1 %
Unfall (NBU / BU, Branche Büro)0.73 %0.1092 %
UVG-Zusatzversicherung0 %0.4 %
Krankentaggeld0 % bei RM Payroll1.7 % (Männer), 2.45 % (Frauen)
Familienausgleichskasse (FAK Zürich)0 %1.25 %
AHV-Verwaltungskosten0 %0.303 %
Pensionskasseje nach Paketje nach Paket

Die Pensionskasse beginnt ab einem Jahreslohn von CHF 22’680; bei RM Payroll ist das Profond mit drei Paketen, von denen Grade 9 den Sparbeitrag von 20 Prozent vollständig über den Arbeitgeber finanziert. Das Krankentaggeld zahlt bei Krankheit 80 oder 90 Prozent des Lohns während 720 Tagen, nach 2 Karenztagen. Unfälle sind nach UVG versichert, Löhne über CHF 148’200 über eine Überschussversicherung. Die Pakete stehen unter Versicherungspakete.

Nicht über den Lohn läuft die Krankenkasse nach KVG. Sie wählen eine Kasse selbst, zahlen die Prämie direkt und sollten das früh erledigen. Für Expats ist das häufig die grösste Überraschung im ersten Monat.

Quellensteuer statt Steuererklärung

Ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C sind quellensteuerpflichtig. Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer monatlich vom Lohn ab und rechnet mit dem zuständigen Kanton ab. Tarif und Satz richten sich nach Wohnsitzkanton, Zivilstand und Kinderzahl: Tarifcode A für Alleinstehende, B für Verheiratete mit einem Einkommen, C für Doppelverdiener, H für Alleinstehende mit Kindern, je mit Kirchensteuer (Y) oder ohne (N).

Ab CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch: Sie füllen eine Steuererklärung aus, die bezahlte Quellensteuer wird angerechnet. Darunter können Sie sie bis am 31. März des Folgejahres beantragen, was sich bei hohen Abzügen lohnt. Für IT-Contractors mit vollem Pensum ist die Schwelle von CHF 120’000 in der Regel überschritten. Wie der Abzug auf der Abrechnung aussieht, steht unter Quellensteuer beim Payrolling; welche Abzüge in der Veranlagung möglich sind, unter Steuererklärung als Payrolling-Angestellter.

Rechenbeispiel: CHF 1’000 pro Tag als Expat

Ausgangslage aus dem Lohnrechner: Tagessatz CHF 1’000, 100 Prozent Pensum mit 21.7 Einsatztagen à 8.4 Stunden (182 verrechenbare Stunden im Monat), Mann, 35 bis 44 Jahre, Branche Büro, 5 Wochen Ferien, Paket Grade 1. Werte gerundet.

PositionCHF pro Monat
Umsatz (1’000 × rund 21.7 Tage, 182 h)21’667
Payrolling-Gebühr (6 × 182 h)−1’092
Arbeitgeberbeiträge−2’120
Bruttolohn18’455
Arbeitnehmerbeiträge−1’504
Netto vor Quellensteuer16’951

Die Quellensteuer geht von diesem Betrag ab; ihre Höhe hängt vom Tarif ab und ist nicht Teil des Rechners. Wer das Paket Grade 9 wählt, hat rund CHF 14’520 Netto vor Quellensteuer, dafür fliessen rund CHF 3’110 pro Monat vom Arbeitgeber in die Pensionskasse. Für Expats, die nur wenige Jahre bleiben, ist diese Abwägung besonders relevant: Das Guthaben bleibt beim Wegzug erhalten, die Regeln für Auszahlung oder Übertrag hängen vom Zielland ab.

Familie: Zulagen und Mutterschaft

Mit Kindern haben Sie Anspruch auf Familienzulagen, finanziert über die Familienausgleichskasse des Arbeitgebers: Bundesminimum CHF 215 Kinderzulage und CHF 268 Ausbildungszulage pro Monat, viele Kantone zahlen mehr. Den Anspruch machen Sie über den Arbeitgeber geltend. Mutterschaftsentschädigung beträgt nach EO 14 Wochen zu 80 Prozent des Lohns, höchstens CHF 220 pro Tag; die RM-Pakete zahlen 80 Prozent des vollen Salärs für 14 Wochen oder, in Grade 9, 90 Prozent für 16 Wochen. Vaterschaftsurlaub sind 2 Wochen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt, 80 Prozent, höchstens CHF 220 pro Tag.

Nach dem ersten Mandat

Das erste Mandat endet, die Bewilligung hängt am Arbeitgeber. Beim Payrolling bleibt die Anstellung bestehen, wenn direkt ein nächstes Projekt folgt: RM Payroll vermittelt über RM IT in den nächsten Einsatz, Anstellung, Versicherungen und Pensionskasse laufen ohne Lücke weiter. Wie das abläuft, steht unter Anschluss nach dem Contract. Wer sich als Expat in der Schweiz anstellen lassen will, startet mit der Online-Registrierung unter Payrolling für Contractors.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. SECO, Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) Art. 12 (seco.admin.ch)
  2. ESTV, Quellensteuer: Tarife und nachträgliche ordentliche Veranlagung (estv.admin.ch)
  3. BSV, Sozialversicherungen in der Schweiz (bsv.admin.ch)

Häufige Fragen

Für Contractors: kurz beantwortet.

Kann ich als Expat über meine ausländische Firma für einen Schweizer Kunden arbeiten?

Nicht im Personalverleih: Der Verleih vom Ausland in die Schweiz ist nach Art. 12 Abs. 2 AVG nicht gestattet. Wer in ein Schweizer Team eingegliedert arbeitet, braucht einen bewilligten Verleiher in der Schweiz als Arbeitgeber. Beim Payrolling ist das der Verleiher, der Sie anstellt und beim Kunden einsetzt.

Zahle ich als Expat Quellensteuer oder fülle ich eine Steuererklärung aus?

Ohne Niederlassungsbewilligung C zahlen Sie Quellensteuer: Der Arbeitgeber zieht sie monatlich vom Lohn ab. Ab CHF 120'000 Bruttojahreseinkommen ist zusätzlich die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch, darunter können Sie sie bis am 31. März des Folgejahres beantragen.

Welche Versicherungen laufen über den Lohn, welche muss ich selbst abschliessen?

Über den Lohn laufen AHV/IV/EO, ALV, Unfall, Krankentaggeld und die Pensionskasse. Die Krankenkasse nach KVG ist nicht Teil der Lohnabrechnung; sie schliessen Sie selbst ab und zahlen die Prämie direkt. Wer die Frist dafür verpasst, wird einer Kasse zugewiesen.

Was bleibt von CHF 1'000 pro Tag als Expat in Zürich übrig?

Bei 100 Prozent Pensum (21.7 Einsatztage à 8.4 Stunden, 182 verrechenbare Stunden im Monat), 35 bis 44 Jahre und Paket Grade 1 rund CHF 16'950 Netto vor Steuern. Davon geht die Quellensteuer ab, deren Satz von Wohnsitzkanton, Zivilstand und Kinderzahl abhängt. Der Lohnrechner zeigt den Betrag vor Quellensteuer; den Tarif erfragen Sie beim Kanton.

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