Payrolling für Expats: Festanstellung statt eigener Firma
Wer als ausländische Fachkraft für ein Projekt in die Schweiz kommt, steht vor einer Entscheidung: eigene Firma gründen, als Selbstständiger auftreten oder sich anstellen lassen. Eine eigene Firma braucht Zeit, Kapital, Buchhaltung und eine Mehrwertsteuerabrechnung. Selbstständig im Team eines Kunden zu arbeiten, Vollzeit und weisungsgebunden, gilt in der Schweiz oft als Scheinselbstständigkeit. Payrolling löst das: Ein Verleiher mit Bewilligung stellt Sie an, verleiht Sie an den Kunden und führt alle Abgaben ab.
Was Payrolling in der Schweiz rechtlich ist, lesen Sie unter Was ist Payrolling. Was Sie als Expat beim Start sonst regeln müssen, Wohnung, Krankenkasse, Bewilligung, steht im Expat-Guide. Diese Seite erklärt, was die Anstellung über einen Verleiher für Expats konkret ändert.
Was die Anstellung über einen Verleiher regelt
Mit dem Arbeitsvertrag beim Verleiher haben Sie einen Schweizer Arbeitgeber. Das ist für viele Expats der Schlüssel, denn Bewilligung, Sozialversicherungen, Pensionskasse und Steuern setzen in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis voraus. Konkret:
- Arbeitgeber. Der Verleiher ist Arbeitgeber und Vertragspartner; der Kunde ist Einsatzbetrieb mit Weisungsbefugnis und Verantwortung für die Arbeitssicherheit vor Ort.
- Bewilligung. Welche Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung Sie brauchen, hängt von Nationalität, Dauer und Lohn ab. Der Verleiher stellt dafür die nötigen Arbeitgeberunterlagen aus; die Bewilligung selbst erteilt der Kanton.
- Verträge. Arbeitsvertrag mit Ihnen und Verleihvertrag mit dem Kunden, beide schriftlich und mit Pflichtinhalten wie Einsatzort, Arbeitszeit, Lohn, Spesen und Kündigungsfristen. Details unter Payrolling-Vertrag.
- Lohn. Bei RM Payroll 1 bis 3 Tage nach Eingang der vom Kunden freigegebenen Zeiterfassung, unabhängig davon, wann der Kunde zahlt.
Quellensteuer: Tarif, Abzug, nachträgliche Veranlagung
Ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz, aber ohne Niederlassungsbewilligung C, sind quellensteuerpflichtig. Der Verleiher zieht die Steuer monatlich vom Lohn ab und rechnet sie mit dem Wohnsitzkanton ab. Tarif und Satz richten sich nach Kanton, Zivilstand und Kinderzahl: Tarifcode A für Alleinstehende, B für Verheiratete mit einem Einkommen, C für Doppelverdiener, H für Alleinstehende mit Kindern, jeweils mit oder ohne Kirchensteuer.
Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120’000 wird eine nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch: Sie füllen eine Steuererklärung aus, die bezahlte Quellensteuer wird angerechnet. Darunter können Sie die ordentliche Veranlagung bis zum 31. März des Folgejahres beantragen, was sich bei hohen Abzügen lohnen kann. Für IT-Spezialisten und Berater mit Tagessätzen ist die Schwelle von CHF 120’000 schnell erreicht. Die Grundlagen stehen unter Quellensteuer in der Schweiz.
Sozialversicherungen und Pensionskasse auf einen Blick
Als angestellte Person sind Sie im Schweizer System versichert. Der Verleiher meldet Sie an und zieht die Arbeitnehmerbeiträge ab; die Arbeitgeberbeiträge werden aus dem Kundensatz bezahlt.
| Bereich | Was gilt | Beim Payrolling über RM Payroll |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO, ALV | 5.3 % und 1.1 % je Seite | Automatisch mit jedem Lohn |
| Unfall (UVG) | Taggeld 80 % ab dem 3. Tag | 80 oder 90 % je Paket, Löhne über CHF 148’200 über Überschussversicherung |
| Krankentaggeld | Im GAV vorgeschrieben | 1.7 % (Männer) bzw. 2.45 % (Frauen), zu 100 % vom Arbeitgeber bezahlt, 720 Tage |
| Pensionskasse | BVG-Pflicht ab CHF 22’680 Jahreslohn | Profond, drei Pakete Grade 1, 4 und 9 |
Die Pensionskasse ist für Expats ein eigenes Thema. Bei Grade 1 ist nur der koordinierte Lohn bis CHF 90’720 versichert, bei Grade 4 und 9 der ganze Bruttolohn. Grade 9 finanziert der Arbeitgeber mit 20 Prozent Sparbeitrag vollständig, was den Nettolohn senkt, aber das Vorsorgekapital deutlich erhöht. Was mit dem Guthaben beim Wegzug aus der Schweiz geschieht, hängt vom Zielland ab und gehört vor der Paketwahl geklärt. Die drei Pakete im Detail stehen auf der Seite Versicherungspakete.
Über dem GAV-Schwellenwert: Was für hohe Löhne gilt
Der GAV Personalverleih gilt bis zu einem Basislohn von CHF 62.55 pro Stunde, was CHF 148’200 im Jahr entspricht. Rund die Hälfte der bei RM Payroll angestellten Fachkräfte verdient mehr und wird ausserhalb des GAV abgerechnet. Für Expats mit hohen Tagessätzen heisst das: Der Weiterbildungsbeitrag an den paritätischen Fonds entfällt, Kündigungsfristen und Ferienregelung folgen dem Arbeitsvertrag und dem Obligationenrecht, und die Lohnfortzahlung bei Krankheit läuft über das Krankentaggeld des Verleihers.
Die Sozialversicherungen bleiben gleich, mit zwei Besonderheiten: Auf dem Lohnteil über CHF 148’200 fallen keine ALV-Beiträge mehr an, und der Unfallschutz über dieser Grenze ist bei RM Payroll über eine Überschussversicherung gedeckt. Beides sollte im Arbeitsvertrag erkennbar sein.
So läuft der Start
- Online registrieren. Persönliche Daten, Ausweis, Bankverbindung. Dauer etwa 5 Minuten.
- Verträge signieren. Arbeitsvertrag und Einsatzvertrag werden automatisch erstellt und von Ihnen und dem Kunden digital mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschrieben.
- Paket wählen. Grade 1, 4 oder 9. Der Lohnrechner zeigt für Ihren Stundensatz, Ihr Alter und Ihr Geschlecht, was netto bleibt.
- Timesheet hochladen und Lohn erhalten. Monatlich in MyAbacus; dort liegen auch Abrechnungen, Verträge und später der Lohnausweis.
Wenn Ihr Arbeitgeber im Ausland sitzt und Sie für ihn in der Schweiz arbeiten, ist die Lage anders. Dann geht es um Payrolling für ausländische Unternehmen.
Nächster Schritt
Expats, die für ein Mandat in die Schweiz kommen, brauchen vor allem eines: einen Arbeitgeber, der die Schweizer Pflichten kennt und den Lohn pünktlich zahlt. Bei RM Payroll ist die Gebühr offen ausgewiesen, CHF 6 pro Einsatzstunde, ohne Setup-Gebühr und ohne Mindestlaufzeit. Nach dem Projekt vermittelt RM IT in den nächsten Einsatz, damit die Anstellung nicht an einem einzelnen Kunden hängt. Wenn Sie ein Mandat in Aussicht haben, registrieren Sie sich online; Ihre Payroll-Spezialistin begleitet die ersten Schritte.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.
- SEM, Arbeiten in der Schweiz als ausländische Staatsangehörige (sem.admin.ch)
- ESTV, Quellensteuer (estv.admin.ch)
- BSV, Berufliche Vorsorge (BVG) (bsv.admin.ch)
- GAV Personalverleih (tempservice.ch)