Payrolling-Wissen

Payrolling Schweiz für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung

Payrolling in der Schweiz erlaubt ausländischen Unternehmen, eine Fachkraft in der Schweiz anzustellen, ohne eine Gesellschaft zu gründen. Ein bewilligter Schweizer Verleiher wird Arbeitgeber, Sie führen die Person fachlich und erhalten eine Rechnung in Franken.

Payrolling in der Schweiz für ausländische Unternehmen: so funktioniert es

Ein Unternehmen aus Deutschland, den USA oder Singapur will eine Entwicklerin in Zürich oder einen Projektleiter in Basel beschäftigen. Es hat keine Schweizer Gesellschaft und will keine gründen. Payrolling löst das: Ein bewilligter Schweizer Verleiher stellt die Person nach Schweizer Arbeitsrecht an, meldet sie bei allen Sozialversicherungen an, zahlt den Lohn und stellt dem ausländischen Unternehmen eine Rechnung in Franken. Das Unternehmen führt die Fachkraft fachlich, wie jede andere Mitarbeiterin.

Juristisch ist das Personalverleih: Der Verleiher ist Arbeitgeber, das ausländische Unternehmen ist Einsatzbetrieb. Die Definition und die beiden Verträge erklärt die Grundlagenseite Was ist Payrolling. Diese Seite behandelt, was für Unternehmen ohne Schweizer Niederlassung speziell gilt.

Warum es einen Schweizer Verleiher braucht

Das Arbeitsvermittlungsgesetz setzt zwei Hürden, die ausländische Unternehmen kennen müssen:

  1. Personalverleih ist bewilligungspflichtig (Art. 12 AVG). Wer in der Schweiz Mitarbeitende an Dritte verleiht, braucht eine kantonale Bewilligung, für den Verleih ins Ausland zusätzlich die eidgenössische Bewilligung des SECO.
  2. Verleih vom Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet (Art. 12 Abs. 2 AVG). Ein ausländischer Payroll- oder EOR-Anbieter darf keine Person an einen Schweizer Einsatzbetrieb verleihen. Auch ein ausländisches Unternehmen, das jemanden über seine Heimatgesellschaft anstellt und in der Schweiz arbeiten lässt, bewegt sich ausserhalb dieses Rahmens.

Daraus folgt: Der Arbeitgeber muss ein in der Schweiz bewilligter Verleiher sein. Ob ein Anbieter die Bewilligung hat, lässt sich im öffentlichen Verzeichnis des SECO nachschlagen. Zusätzlich muss ein Verleiher zur Sicherung der Lohnansprüche eine Kaution leisten (Art. 14 AVG), was für Sie als Kunde bedeutet, dass die Löhne Ihrer Fachkraft auch bei einem Ausfall des Verleihers gesichert sind.

Was der Verleiher für Sie übernimmt

AufgabeWerBemerkung
Arbeitsvertrag nach Schweizer RechtVerleiherSchriftlich, Art. 19 AVG
Einsatzvertrag mit Ihrem UnternehmenVerleiherSchriftlich, Art. 22 AVG, in der Regel auf Englisch oder Deutsch
Anmeldung AHV/IV/EO, ALV, UVG, KTG, BVGVerleiherSwissdec-zertifizierte Lohnmeldung
Arbeitsbewilligung, MeldeverfahrenVerleiherAls Arbeitgeber zuständig
QuellensteuerVerleiherMonatlicher Abzug, Abrechnung mit dem Kanton
LohnzahlungVerleiherBei RM Payroll 1 bis 3 Tage nach freigegebener Zeiterfassung
Fachliche Führung, Weisungen, ArbeitsplatzIhr UnternehmenVerantwortung für Arbeitssicherheit am Einsatzort

Sie schliessen einen Vertrag, erhalten eine Rechnung pro Monat und geben die Stunden Ihrer Fachkraft frei. Alles andere läuft beim Verleiher. Bei RM Payroll stehen Verträge, Abrechnungen und Timesheets im Portal MyAbacus bereit.

Was die Monatsrechnung enthält

Die Rechnung an ein ausländisches Unternehmen setzt sich aus drei Posten zusammen: dem vereinbarten Bruttolohn, den Arbeitgeberbeiträgen und der Payrolling-Gebühr. Die Arbeitgeberbeiträge sind gesetzlich oder im GAV vorgeschrieben und bei jedem Verleiher ähnlich: AHV/IV/EO 5.3 Prozent, ALV 1.1 Prozent bis CHF 148’200 Jahreslohn, Familienausgleichskasse (kantonal zwischen 1.25 Prozent in Zürich und 2.7 Prozent im Jura; bei RM Payroll gilt die Zürcher FAK von 1.25 Prozent), AHV-Verwaltungskosten 0.303 Prozent, Berufsunfall, UVG-Zusatzversicherung, Krankentaggeld, Berufsbildungsbeitrag 0.1 Prozent, bei GAV-unterstellten Löhnen der GAV-Berufsbeitrag von 0.4 Prozent und der Arbeitgeberanteil der Pensionskasse.

Beispiel: Bruttolohn CHF 10’000 pro Monat, 100 % Pensum (182 verrechenbare Stunden: 42 Stunden × 52 Wochen ÷ 12), Pensionskassen-Paket Grade 1, Alter 35 bis 44, Bürotätigkeit. Werte gerundet, Sätze 2026 aus dem Lohnrechner.

PositionCHF pro Monat
Bruttolohn10’000
Arbeitgeberbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, FAK, VK, BU, UVG-Zusatz, KTG, Berufsbildung, GAV, BVG)1’366
Payrolling-Gebühr (6 × 182 h)1’092
Monatsrechnung12’458

Die Gebühr beträgt bei RM Payroll CHF 6 pro Einsatzstunde oder alternativ 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag; Setup-Gebühr oder Mindestlaufzeit gibt es nicht. Wie sich die Beiträge im Detail zusammensetzen, steht auf der Seite zu den Payrolling-Kosten. Ihre Gesamtkosten pro Monat und Stunde zeigt der Lohnrechner im Arbeitgeber-Modus.

Arbeitsbewilligung und Quellensteuer

Für Fachkräfte aus dem Ausland ist der Verleiher als Arbeitgeber für das Meldeverfahren oder den Bewilligungsantrag zuständig. Welche Bewilligung nötig ist, hängt von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Dauer des Einsatzes ab; die Seite zu Bewilligungen und Meldeverfahren im Personalverleih geht darauf ein.

Bei der Quellensteuer gilt: Ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, etwa Grenzgänger oder Wochenaufenthalter, werden an der Quelle besteuert. Der Verleiher zieht die Steuer monatlich vom Lohn ab und rechnet mit dem zuständigen Kanton ab. Tarif und Satz richten sich nach Wohnsitzkanton, Zivilstand und Kinderzahl. Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120’000 folgt für Ansässige obligatorisch die nachträgliche ordentliche Veranlagung. Für Sie als Unternehmen bedeutet das: Die Steuer ist im Lohnprozess erledigt, Sie haben damit nichts zu tun. Details unter Quellensteuer in der Schweiz.

Der umgekehrte Fall: Ihre Fachkraft lebt im Ausland

Nicht jede Fachkraft, die für ein Schweizer Projekt arbeitet, lebt in der Schweiz. Lebt die Person in einem EU-Land, in Serbien, Kosovo oder Nordmazedonien, stellt RM Payroll sie über eine Partnerfirma im Wohnsitzland an, mit lokalem Arbeitsvertrag und Sozialversicherungen nach dortigem Recht. Der Einsatzvertrag und die Rechnung in Franken kommen trotzdem aus Zürich. Dieses Modell ist für ausländische Unternehmen interessant, die ein gemischtes Team mit Schweizer und europäischen Fachkräften über einen einzigen Vertragspartner führen wollen. Mehr dazu unter International und Nearshoring.

Der nächste Schritt

Wenn Sie wissen, wen Sie anstellen wollen, mit welchem Pensum und ab wann, reicht eine kurze Anfrage. RM Payroll klärt Bewilligung, Kanton und Paket, erstellt den Einsatzvertrag und meldet die Fachkraft an. Die Leistungen für Unternehmen und das Offertformular finden Sie unter Für Unternehmen.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG), Art. 12 und 22 (fedlex.admin.ch)
  2. SECO, Verzeichnis der bewilligten Verleih- und Vermittlungsbetriebe (avg-seco.admin.ch)
  3. Eidgenössische Steuerverwaltung, Quellensteuer (estv.admin.ch)
  4. Lohnrechner RM Payroll, Arbeitgeber-Modus (Sätze 2026)

Häufige Fragen

Payrolling-Wissen: kurz beantwortet.

Dürfen wir als ausländisches Unternehmen direkt jemanden in der Schweiz anstellen?

Eine Anstellung ohne Schweizer Gesellschaft ist rechtlich und administrativ anspruchsvoll: Sie müssten sich bei Ausgleichskasse, Unfallversicherung und Pensionskasse als Arbeitgeber registrieren und Schweizer Arbeitsrecht anwenden. Payrolling über einen bewilligten Verleiher umgeht das, weil der Verleiher der Arbeitgeber ist. Ob eine Direktanstellung in Ihrem Fall möglich ist, klärt eine Steuer- oder Rechtsberatung.

Können wir unseren eigenen Payroll-Dienstleister aus dem Ausland einsetzen?

Nein. Der Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist nach Art. 12 Abs. 2 AVG nicht gestattet. Ein ausländischer Anbieter darf keine Mitarbeitenden an Schweizer Einsatzbetriebe verleihen. Er kann aber mit einem bewilligten Schweizer Verleiher zusammenarbeiten, der die Anstellung übernimmt. RM Payroll tut das für internationale Personaldienstleister im White-Label-Modell.

Was kostet Payrolling in der Schweiz für ein ausländisches Unternehmen?

Die Monatsrechnung besteht aus dem Bruttolohn, den Arbeitgeberbeiträgen und der Payrolling-Gebühr. Bei einem Bruttolohn von CHF 10'000 mit Paket Grade 1 betragen die Arbeitgeberbeiträge rund CHF 1'366, die Gebühr CHF 1'092 bei 182 Stunden; die Rechnung liegt bei rund CHF 12'458. Es gibt keine Setup-Gebühr und keine Mindestlaufzeit.

Wer kümmert sich um Arbeitsbewilligung und Quellensteuer?

Der Verleiher als Arbeitgeber. Er führt das Meldeverfahren beziehungsweise den Bewilligungsantrag, zieht die Quellensteuer monatlich vom Lohn ab und rechnet sie mit dem zuständigen Kanton ab. Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz.

Experten anstellen, ohne eigene Lohnadministration.

RM Payroll ist rechtlicher Arbeitgeber, Sie erhalten eine Rechnung pro Monat – GAV-konform, mit Bewilligung.