Für Contractors

Als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten: Bewilligung G, Steuern, Lohn

Grenzgänger wohnen im Ausland, arbeiten in der Schweiz und kehren regelmässig an den Wohnsitz zurück. Sie brauchen eine Bewilligung G, die der Schweizer Arbeitgeber beantragt, zahlen Schweizer Sozialversicherungen und werden an der Quelle besteuert, mit Tarifen je nach Wohnsitzland.

Grenzgänger in der Schweiz: Wohnen im Ausland, arbeiten hier

Grenzgängerin oder Grenzgänger ist, wer im Ausland wohnt, in der Schweiz arbeitet und regelmässig an den Wohnsitz zurückkehrt. Für IT-Spezialisten, Projektleiterinnen und Berater aus dem Raum Basel, Genf, Schaffhausen oder dem Tessin ist das ein verbreitetes Modell: Schweizer Kunden, Schweizer Lohn, Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich.

Drei Dinge unterscheiden die Situation von der eines Ansässigen. Die Bewilligung ist eine Grenzgängerbewilligung G, nicht eine Aufenthaltsbewilligung. Die Besteuerung läuft an der Quelle mit eigenen Tarifcodes und wird mit dem Wohnsitzland abgestimmt. Und bei einigen Versicherungen, insbesondere der Krankenkasse und der Arbeitslosenversicherung, spielt das Wohnsitzland eine Rolle. Alles andere, von AHV bis Pensionskasse, funktioniert wie bei jedem Angestellten in der Schweiz.

Bewilligung G: Was Sie als Contractor brauchen

Die Bewilligung G beantragt der Schweizer Arbeitgeber; sie ist an eine Anstellung gebunden. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Ausland mit regelmässiger Rückkehr. Für Staatsangehörige der EU/EFTA ist das Verfahren einfacher als für Drittstaatsangehörige, bei denen zusätzliche Bedingungen gelten.

Für Contractors kommt eine Besonderheit dazu: Der Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet (Art. 12 Abs. 2 AVG). Wer als Grenzgänger eingegliedert in ein Schweizer Team arbeitet, kann das weder über die eigene Firma im Wohnsitzland noch über eine ausländische Agentur tun. Es braucht einen Verleiher mit Schweizer Bewilligung als Arbeitgeber. Beim Payrolling stellt dieser Sie an, schliesst den Einsatzvertrag mit dem Kunden, beantragt die Bewilligung und rechnet den Lohn ab. Der Arbeitsvertrag muss nach Art. 19 AVG schriftlich sein und Art der Arbeit, Einsatzort, Arbeitszeit, Lohn, Spesen, Sozialleistungen, Kündigungsfristen sowie Beginn und Dauer enthalten. Was der Verleiher dabei konkret übernimmt, steht unter Grenzgänger beim Payrolling.

Quellensteuer für Grenzgänger: Tarifcodes nach Land

Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz sind quellensteuerpflichtig. Der Arbeitgeber zieht die Steuer monatlich vom Lohn ab und rechnet mit dem zuständigen Kanton ab. Für Grenzgänger gelten eigene Tarifcodes:

WohnsitzlandTarifcodeBemerkung
DeutschlandL, M, N, Pje nach Zivilstand und Einkommenssituation
ItalienFfür Grenzgänger aus Italien
Übrige LänderA, B, C, Hwie für Ansässige ohne Bewilligung C

Jeder Tarif gibt es mit Kirchensteuer (Y) oder ohne (N). Wie viel das Wohnsitzland zusätzlich besteuert und wie die Schweizer Quellensteuer angerechnet wird, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem jeweiligen Land. Die Regeln für Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich unterscheiden sich deutlich; klären Sie Ihre Situation vor dem ersten Mandat mit einer Steuerfachperson im Wohnsitzland.

Die nachträgliche ordentliche Veranlagung ab CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen gilt für Ansässige; für Grenzgänger bleibt die Quellensteuer in der Regel die abschliessende Schweizer Steuer. Was auf der Lohnabrechnung unter Quellensteuer steht und wie der Lohnausweis sie in Ziffer 12 ausweist, erklärt Quellensteuer beim Payrolling.

Sozialversicherungen: Schweizer Lohn, Schweizer Abzüge

Als Angestellte in der Schweiz sind Sie im Schweizer Sozialversicherungssystem, unabhängig vom Wohnsitz. Vom Bruttolohn gehen ab: AHV/IV/EO 5.3 Prozent, ALV 1.1 Prozent bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200, Nichtberufsunfall 0.73 Prozent (Branche Büro) und Ihr Anteil an der Pensionskasse. Der Arbeitgeber zahlt dieselben Sätze für AHV/IV/EO und ALV, dazu Berufsunfall und UVG-Zusatzversicherung, die Familienausgleichskasse, AHV-Verwaltungskosten von 0.303 Prozent, den Berufsbildungsbeitrag von 0.1 Prozent und seinen Anteil an der Pensionskasse. Die FAK-Sätze sind kantonal geregelt und liegen zwischen 1.25 und 2.7 Prozent; bei RM Payroll gilt unabhängig von Einsatz- und Wohnkanton die FAK Zürich mit 1.25 Prozent. Das Krankentaggeld mit 80 oder 90 Prozent Lohnabdeckung während 720 Tagen trägt RM Payroll vollständig.

Die Pensionskasse beginnt ab einem Jahreslohn von CHF 22’680; bei RM Payroll ist das Profond, mit drei Paketen bis zu 20 Prozent Sparbeitrag auf dem ganzen Lohn. Für Grenzgänger ist die zweite Säule häufig der grösste Vermögensposten in der Schweiz. Was mit dem Guthaben beim Wechsel oder Wegzug passiert, steht unter Pensionskasse als Contractor.

Bei der Krankenversicherung haben Grenzgänger je nach Wohnsitzland ein Wahlrecht zwischen einer Schweizer Kasse nach KVG und dem System zu Hause. Diese Wahl ist fristgebunden und schwer rückgängig zu machen; sie ist nicht Teil der Lohnabrechnung. Familienzulagen laufen über die Familienausgleichskasse des Arbeitgebers: Bundesminimum CHF 215 Kinderzulage und CHF 268 Ausbildungszulage pro Monat, Koordination mit Leistungen des Wohnsitzlands vorbehalten.

Rechenbeispiel: CHF 120 pro Stunde als Grenzgänger

Ausgangslage aus dem Lohnrechner: Stundensatz CHF 120, 100 Prozent Pensum mit 182 verrechenbaren Stunden im Monat, Mann, 35 bis 44 Jahre, Branche Büro, 5 Wochen Ferien, Paket Grade 1. Werte gerundet.

PositionCHF pro Monat
Kundensatz (120 × 182 h)21’840
Payrolling-Gebühr (6 × 182 h)−1’092
Arbeitgeberbeiträge (inkl. FAK Zürich 1.25 %)−2’134
Bruttolohn18’614
Arbeitnehmerbeiträge−1’513
Netto vor Quellensteuer17’101

Ob der Einsatz in Basel, Genf oder im Tessin liegt, ändert an diesem Betrag nichts: RM Payroll rechnet die Familienzulagen fix über die Zürcher FAK ab, mit 1.25 Prozent, die der Arbeitgeber aus den All-in-Lohnkosten zahlt. Für das Netto entscheidend ist die Quellensteuer nach Tarif und Wohnsitzland, und sie wiegt deutlich schwerer. Wer den Tagessatz statt des Stundensatzes kennt, findet den Rechenweg unter Tagessatz netto.

Arbeitslosigkeit und Pensionskasse beim Grenzgänger

ALV-Beiträge zahlen Grenzgänger in der Schweiz wie alle Angestellten. Bei vollständiger Arbeitslosigkeit ist jedoch in der Regel das Wohnsitzland für Leistungen und Vermittlung zuständig, nicht das Schweizer RAV. Das ist ein Grund mehr, Lücken zwischen Mandaten zu vermeiden: Bei RM Payroll läuft die Anstellung über RM IT direkt ins nächste Projekt weiter, wie unter Anschluss nach dem Contract beschrieben.

Die Pensionskasse bleibt beim Austritt erhalten: Die Austrittsleistung geht an die Kasse des nächsten Schweizer Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto. Wer die Schweiz als Arbeitsort endgültig verlässt, klärt die Auszahlungsregeln vorab, da sie vom Zielland abhängen.

Den Start als Grenzgänger vorbereiten

Für das erste Mandat als Grenzgänger brauchen Sie einen Kunden, einen Schweizer Arbeitgeber mit Verleihbewilligung und die Bewilligung G. Beim Payrolling über RM Payroll registrieren Sie sich online, signieren Arbeits- und Einsatzvertrag digital und erhalten den Lohn 1 bis 3 Tage nach der freigegebenen Zeiterfassung. Die Leistungen für Contractors und die Registrierung finden Sie unter Payrolling für Contractors.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. SEM, Grenzgängerbewilligung G (sem.admin.ch)
  2. ESTV, Quellensteuer: Tarifcodes und Grenzgänger (estv.admin.ch)
  3. SECO, Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) Art. 12 (seco.admin.ch)

Häufige Fragen

Für Contractors: kurz beantwortet.

Kann ich als Grenzgänger über eine Firma in Deutschland oder Frankreich für Schweizer Kunden arbeiten?

Nicht im Personalverleih: Der Verleih vom Ausland in die Schweiz ist nach Art. 12 Abs. 2 AVG nicht gestattet. Wer in ein Schweizer Team eingegliedert arbeitet, braucht einen bewilligten Verleiher in der Schweiz als Arbeitgeber. Dieser stellt Sie an, beantragt die Bewilligung G und rechnet Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer ab.

Wie werde ich als Grenzgänger besteuert?

An der Quelle: Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer monatlich vom Lohn ab und rechnet mit dem Kanton ab. Für Grenzgänger aus Deutschland gelten die Tarifcodes L, M, N und P, für Grenzgänger aus Italien der Tarifcode F. Wie das Wohnsitzland den Schweizer Lohn zusätzlich besteuert, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.

Welche Sozialversicherungen zahle ich als Grenzgänger in der Schweiz?

Dieselben wie Ansässige: AHV/IV/EO 5.3 Prozent, ALV 1.1 Prozent bis CHF 148'200 Jahreslohn, Nichtberufsunfall 0.73 Prozent (Branche Büro) und die Pensionskasse ab CHF 22'680 Jahreslohn. Das Krankentaggeld trägt bei RM Payroll der Arbeitgeber. Die Krankenversicherung ist je nach Wohnsitzland wahlweise in der Schweiz oder zu Hause möglich.

Was bleibt als Grenzgänger von CHF 120 pro Stunde übrig?

Bei 100 Prozent Pensum (182 verrechenbare Stunden im Monat), 35 bis 44 Jahre und Paket Grade 1 rund CHF 17'101 Netto vor Quellensteuer. Der Einsatzkanton ändert daran nichts, weil RM Payroll fix über die Familienausgleichskasse Zürich abrechnet; die Quellensteuer geht anschliessend je nach Tarif ab.

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