Payrolling-Wissen

Payrolling für Grenzgänger: Anstellung, Abzüge, Quellensteuer

Payrolling für Grenzgänger heisst: Ein bewilligter Verleiher in der Schweiz ist Ihr Arbeitgeber, rechnet Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer nach Schweizer Recht ab und zahlt in Franken. Der Kunde bleibt Einsatzbetrieb und führt Sie fachlich.

Payrolling für Grenzgänger: Der Verleiher ist der Schweizer Arbeitgeber

Grenzgänger wohnen im Nachbarland und arbeiten in der Schweiz. Wer das als Contractor tut, braucht einen Arbeitgeber in der Schweiz, denn der Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet (Art. 12 Abs. 2 AVG). Ein ausländischer Payroller oder eine Agentur ohne Schweizer Bewilligung kann Sie deshalb nicht in einen Schweizer Einsatzbetrieb verleihen. Es braucht einen Verleiher mit Bewilligung in der Schweiz als Arbeitgeber.

Beim Payrolling übernimmt diese Rolle der Verleiher: Er schliesst mit Ihnen einen schriftlichen Arbeitsvertrag (Art. 19 AVG) und mit dem Kunden einen Verleihvertrag (Art. 22 AVG). Der Kunde führt Sie fachlich, der Verleiher zahlt den Lohn, meldet die Sozialversicherungen an und rechnet die Quellensteuer ab. Was Payrolling grundsätzlich ist, steht unter Was ist Payrolling.

Die Grenzgängerbewilligung G, der Wohnsitz im Grenzgebiet und die regelmässige Rückkehr sind Thema der Seite Als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten. Hier geht es um das, was sich durch die Anstellung über einen Verleiher konkret ändert.

Sozialversicherungen: Abgerechnet wie bei jeder Schweizer Anstellung

Als angestellte Person in der Schweiz unterstehen Grenzgänger im Grundsatz dem Schweizer Sozialversicherungssystem. Welche Ausnahmen bei Tätigkeit in mehreren Staaten oder bei Telearbeit vom Wohnsitz aus gelten, richtet sich nach den Abkommen mit dem jeweiligen Nachbarland und muss im Einzelfall geklärt werden. Im Normalfall eines Einsatzes beim Schweizer Kunden zieht der Verleiher dieselben Beiträge ab wie bei einem in der Schweiz wohnhaften Mitarbeitenden:

VersicherungArbeitnehmerArbeitgeber
AHV/IV/EO5.3 %5.3 %
ALV (bis CHF 148’200 Jahreslohn)1.1 %1.1 %
AHV-Verwaltungskosten0 %0.303 %
Berufsunfall (BU)0 %0.1092 %
Nichtberufsunfall (NBU)0.73 %0 %
UVG-Zusatzversicherung0 %0.4 %
Krankentaggeld (KTG)0 %1.7 % (Männer), 2.45 % (Frauen)
Familienausgleichskasse (FAK)0 %1.25 %
Berufsbildungsbeitrag0 %0.1 %

Die Sätze stammen aus dem Lohnrechner von RM Payroll und gelten für 2026. NBU und BU hängen von der SUVA-Branche ab; die Werte oben gelten für Bürotätigkeiten. Die FAK-Sätze der Kantone reichen von 1.25 % (ZH) bis 2.7 % (JU); bei RM Payroll gilt unabhängig vom Einsatzkanton die Zürcher FAK von 1.25 %. Dazu kommt die Pensionskasse. Alle Positionen erklärt die Seite Sozialversicherungen Schweiz.

Für Grenzgänger wichtig: Die Arbeitgeberbeiträge werden beim Payrolling aus dem Kundensatz bezahlt. Vergleichen Sie Angebote deshalb über den Nettolohn, nicht über die Gebühr. Der Lohnrechner zeigt beide Seiten für Ihren Stundensatz.

Quellensteuer: Der Verleiher rechnet mit dem Kanton ab

Grenzgänger haben keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz und sind deshalb quellensteuerpflichtig. Der Arbeitgeber, beim Payrolling also der Verleiher, zieht die Quellensteuer monatlich vom Lohn ab und rechnet sie mit dem zuständigen Kanton ab. Sie müssen dafür nichts einreichen; der Abzug steht auf der Lohnabrechnung und am Jahresende in Ziffer 12 des Lohnausweises.

Die Tarifcodes unterscheiden nach Nachbarland: L, M, N und P gelten für Grenzgänger aus Deutschland, F für Grenzgänger aus Italien. Für Grenzgänger aus Frankreich und Österreich gelten eigene Regelungen aus den jeweiligen Abkommen. Wie hoch der Abzug ist und ob die Schweiz oder der Wohnsitzstaat den Hauptteil der Steuer erhält, hängt vom Abkommen mit dem Nachbarland ab. Was Sie dort zusätzlich deklarieren müssen, klären Sie mit einer Steuerberatung im Wohnsitzland.

Für den Verleiher heisst das: Er braucht beim Start Ihren Wohnsitz, Zivilstand, Kinderzahl und das Nachbarland, um den richtigen Tarifcode zu setzen. Falsch gesetzte Codes fallen bei der Abrechnung mit dem Kanton auf und führen zu Korrekturen. Die Grundlagen erklärt die Seite Quellensteuer in der Schweiz.

Pensionskasse und Krankentaggeld

Die berufliche Vorsorge gilt für Grenzgänger wie für alle Angestellten: BVG-Pflicht ab einem Jahreslohn von CHF 22’680, Koordinationsabzug CHF 26’460, obligatorisch versichert bis CHF 90’720. Bei RM Payroll sind Sie bei der Pensionskasse Profond versichert und wählen zwischen drei Paketen: Grade 1 mit dem obligatorischen Minimum auf dem koordinierten Lohn, Grade 4 mit Sparen auf dem ganzen Bruttolohn und Grade 9, bei dem der Arbeitgeber den Sparbeitrag vollständig finanziert. Was mit dem Guthaben geschieht, wenn Sie die Schweiz später endgültig verlassen, hängt von Ihrem Zielland ab und gehört vor der Paketwahl in ein Beratungsgespräch.

Das Krankentaggeld ist gesetzlich nicht obligatorisch, im GAV Personalverleih aber vorgeschrieben. Bei RM Payroll beträgt der Beitrag 1.7 Prozent für Männer und 2.45 Prozent für Frauen (Grade 9: 1.8 und 2.8 Prozent) und wird vollständig vom Arbeitgeber getragen: 80 oder 90 Prozent des Lohns während 720 Tagen, mit 2 Karenztagen pro Fall. Für Grenzgänger ist das oft die einzige Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit, die nach Schweizer Lohnniveau bezahlt wird.

Der Monat im Ablauf

  1. Timesheet. Sie erfassen die Stunden, der Kunde gibt sie frei, Sie laden das Timesheet in MyAbacus hoch.
  2. Lohn. RM Payroll zahlt den Lohn 1 bis 3 Tage nach Eingang der freigegebenen Zeiterfassung, unabhängig davon, wann der Kunde zahlt. Die Zahlung erfolgt in Franken; ein Konto, das Franken ohne Umrechnung annimmt, vermeidet Wechselkursverluste.
  3. Abrechnung. Die Lohnabrechnung zeigt Bruttolohn, Sozialversicherungsabzüge, Quellensteuer und Nettolohn. Im Januar folgt der Lohnausweis für das Vorjahr.

Was Grenzgänger vor dem ersten Einsatz klären

  • Krankenversicherung. Grenzgänger aus EU-Staaten haben je nach Wohnsitzland ein Wahlrecht zwischen der Schweizer Grundversicherung und der Versicherung im Wohnsitzland. Die Frist dafür ist kurz; klären Sie das vor dem ersten Arbeitstag.
  • Familienzulagen. Die Zulagen laufen über die Familienausgleichskasse des Arbeitgebers; das Bundesminimum beträgt CHF 215 Kinderzulage und CHF 268 Ausbildungszulage pro Monat. Ob und wie sie bei Wohnsitz im Ausland ausgerichtet werden, hängt von Abkommen und Familiensituation ab.
  • Stundensatz. Rechnen Sie den Nettolohn in Franken vor Steuern mit dem Lohnrechner aus, bevor Sie den Satz mit dem Kunden fixieren. Die Quellensteuer kommt danach als Abzug dazu.

Nächster Schritt

Wenn Ihr Kunde in der Schweiz sitzt und Sie als Grenzgänger arbeiten, braucht es einen bewilligten Verleiher als Arbeitgeber. Die Registrierung bei RM Payroll dauert etwa fünf Minuten; Arbeitsvertrag und Einsatzvertrag werden danach digital signiert. Für die Frage, welches Paket und welcher Tarifcode für Sie passen, steht Ihre Payroll-Spezialistin bereit. Weitere Antworten finden Sie unter Fragen und Antworten.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. SECO, Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), Art. 12 (seco.admin.ch)
  2. ESTV, Quellensteuer-Tarifcodes (estv.admin.ch)
  3. BSV, Sozialversicherungsunterstellung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit (bsv.admin.ch)

Häufige Fragen

Payrolling-Wissen: kurz beantwortet.

Kann mich ein Payroller aus Deutschland oder Frankreich an einen Schweizer Kunden verleihen?

Nein. Der Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist nach Art. 12 Abs. 2 AVG nicht gestattet. Grenzgänger, die über Payrolling bei einem Schweizer Kunden arbeiten, brauchen einen Verleiher mit Schweizer Bewilligung als Arbeitgeber. Ob ein Anbieter die Bewilligung hat, zeigt das öffentliche Verzeichnis des SECO.

Welche Sozialversicherungsbeiträge werden Grenzgängern beim Payrolling abgezogen?

Im Normalfall dieselben wie allen Angestellten in der Schweiz: 5.3 Prozent AHV/IV/EO, 1.1 Prozent ALV bis CHF 148'200 Jahreslohn, Nichtberufsunfall und der Arbeitnehmeranteil an der Pensionskasse. Ob bei Tätigkeit in mehreren Staaten oder bei Telearbeit vom Wohnsitz aus eine andere Unterstellung gilt, ist im Einzelfall nach den Abkommen zu klären.

Wie wird die Quellensteuer bei Grenzgängern im Payrolling abgerechnet?

Der Verleiher zieht sie als Arbeitgeber monatlich vom Lohn ab und rechnet mit dem zuständigen Kanton ab. Die Tarifcodes unterscheiden nach Nachbarland, etwa L, M, N und P für Deutschland und F für Italien. Wie hoch der Abzug ist und was im Wohnsitzland zusätzlich zu deklarieren ist, hängt vom jeweiligen Abkommen ab.

Wann und in welcher Währung erhalte ich als Grenzgänger den Lohn?

Bei RM Payroll 1 bis 3 Tage nach Eingang der vom Kunden freigegebenen Zeiterfassung, unabhängig davon, wann der Kunde bezahlt. Der Lohn wird in Schweizer Franken ausbezahlt. Die Lohnabrechnung mit Bruttolohn, Abzügen, Quellensteuer und Nettolohn liegt im Portal MyAbacus, ebenso der Lohnausweis für das Vorjahr.

In zehn Minuten angestellt. Heute noch.

Kostenlos registrieren, Nettolohn sehen, Vertrag signieren. Keine Mindestlaufzeit, keine Setup-Gebühr.