Vergleich

Payrolling oder Einzelfirma: Absicherung, Steuern, Aufwand

Payrolling oder Einzelfirma: Die Einzelfirma ist schnell gegründet und spart die Payrolling-Gebühr, lässt Sie aber ohne Arbeitslosenversicherung, ohne obligatorische Pensionskasse und ohne Krankentaggeld dastehen. Wer ein Vollzeitmandat im Team eines Kunden hat, wird von der Ausgleichskasse oft gar nicht als selbstständig anerkannt; dann ist Payrolling der saubere Weg.

Payrolling oder Einzelfirma: der Vergleich auf einen Blick

Die Einzelfirma ist die einfachste Rechtsform: keine Gründungskosten im eigentlichen Sinn, kein Stammkapital, bis zu einer Umsatzgrenze nicht einmal ein Handelsregistereintrag. Sie sind selbstständigerwerbend, stellen Rechnungen und tragen das Risiko selbst. Beim Payrolling sind Sie angestellt, der Verleiher stellt dem Kunden Rechnung und zahlt Ihnen Lohn. Der Unterschied liegt weniger im Aufwand als in der Absicherung und in der Frage, ob die Ausgleichskasse Ihr Mandat überhaupt als selbstständig akzeptiert.

KriteriumPayrollingEinzelfirmaHinweis
StatusArbeitnehmer des VerleihersSelbstständigerwerbendStatus entscheidet die Ausgleichskasse, nicht Sie
AHV/IV/EOJe 5.3 % Arbeitnehmer und ArbeitgeberEigener Beitragssatz auf dem EinkommenSelbstständige zahlen den ganzen Beitrag selbst
ArbeitslosenversicherungJe 1.1 % bis CHF 148’200, Anspruch nach 12 BeitragsmonatenKeine Versicherung möglichGrösste Lücke der Einzelfirma
PensionskasseObligatorisch ab CHF 22’680, ArbeitgeberanteilFreiwilligSäule 3a allein ersetzt keine Pensionskasse
KrankentaggeldNach GAV, bei RM 100 % vom ArbeitgeberFreiwillig, Prämie selbstOhne KTG kein Einkommen bei Krankheit
UnfallBU und NBU über den ArbeitgeberSelbst versichernPflicht liegt beim Selbstständigen
Lohn1 bis 3 Tage nach freigegebener ZeiterfassungWenn der Kunde zahltInkassorisiko bei der Einzelfirma
Laufende KostenCHF 6 pro EinsatzstundeBuchhaltung, Steuererklärung, VersicherungsprämienKeine Gebühr, dafür eigener Aufwand

Absicherung: was die Einzelfirma nicht hat

Als Angestellter beim Payrolling sind Sie in allen Sozialversicherungen, die das Gesetz und der GAV Personalverleih vorsehen: AHV/IV/EO, ALV, Berufs- und Nichtberufsunfall, Krankentaggeld und Pensionskasse. Bei RM Payroll ist das Krankentaggeld mit 1.7 Prozent für Männer und 2.45 Prozent für Frauen vollständig vom Arbeitgeber getragen und zahlt bei Krankheit 80 oder 90 Prozent des Lohns während 720 Tagen, nach 2 Karenztagen. Unfall ist über den Arbeitgeber versichert, Löhne über CHF 148’200 zusätzlich über eine Überschussversicherung. Werden Sie arbeitslos, haben Sie nach 12 Beitragsmonaten in den letzten 2 Jahren Anspruch auf 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes.

Als Inhaber einer Einzelfirma zahlen Sie AHV/IV/EO auf dem Einkommen selbst, nach einem eigenen Beitragssatz. Gegen Arbeitslosigkeit können Sie sich nicht versichern. Eine Pensionskasse ist freiwillig, ebenso Krankentaggeld und Unfalldeckung über die Berufsunfallversicherung; alles muss einzeln abgeschlossen und aus dem Umsatz bezahlt werden. Wer das nicht tut, hat bei Krankheit, Unfall oder Auftragsflaute kein Einkommen. Die Seite Krankentaggeld für Contractors zeigt, wie gross diese Lücke in Franken ist.

Kosten und Netto: Gebühr gegen Eigenleistung

Die Payrolling-Gebühr beträgt bei RM Payroll CHF 6 pro Einsatzstunde, bei 182 Stunden (100 Prozent Pensum) CHF 1’092 im Monat. Die Einzelfirma spart diesen Betrag und die ALV-Beiträge, weil Selbstständige nicht versichert sind. Dafür bezahlt sie Buchhaltung oder Treuhänder, die eigene Steuererklärung mit Geschäftsabschluss und jede Versicherungsprämie einzeln.

Das Beispiel aus dem Lohnrechner: Kundensatz CHF 120 pro Stunde, 182 Stunden, Mann, 35 bis 44 Jahre, Paket Grade 1. Vom Kundensatz von CHF 21’840 gehen CHF 1’092 Gebühr, CHF 2’134 Arbeitgeberbeiträge und CHF 1’513 Arbeitnehmerbeiträge ab. Nettolohn vor Steuern: CHF 17’101, und darin sind Pensionskasse, Krankentaggeld, Unfall und Arbeitslosenversicherung bereits bezahlt. Vergleichen Sie diesen Betrag nicht mit dem Umsatz der Einzelfirma, sondern mit dem, was nach AHV, freiwilliger Vorsorge, Krankentaggeld, Unfall und Buchhaltung übrig bleibt. Bei gleichwertiger Absicherung liegen die Modelle näher beieinander, als die Gebühr vermuten lässt.

Steuerlich versteuern Sie in beiden Fällen Ihr Einkommen privat. Die Einzelfirma kann Geschäftsaufwand abziehen, der Angestellte Berufsauslagen und Einkäufe in die Pensionskasse. Welche Abzüge beim Payrolling möglich sind, steht unter Steuern beim Payrolling.

Aufwand und Risiko

Administration

Die Einzelfirma braucht eine Buchhaltung, Rechnungen mit Mahnwesen, die jährliche Abrechnung mit der Ausgleichskasse, ab einer Umsatzschwelle die MWST und eine Steuererklärung mit Geschäftsabschluss. Beim Payrolling beschränkt sich Ihr Aufwand auf die Zeiterfassung: vom Kunden freigeben lassen, in MyAbacus hochladen. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Lohnausweis erledigt der Verleiher.

Inkasso und Status

Zwei Risiken trägt die Einzelfirma allein. Das erste ist der Zahlungsausfall: Ihr Einkommen hängt davon ab, dass der Kunde pünktlich zahlt. Beim Payrolling zahlt RM Payroll 1 bis 3 Tage nach Eingang der freigegebenen Zeiterfassung, ohne Gebühr für Vorfinanzierung oder Ausfallrisiko.

Das zweite ist der Status. Die Ausgleichskasse anerkennt Selbstständigkeit nur, wenn Sie auf eigenes Risiko arbeiten, mehrere Auftraggeber haben und Ihre Arbeit selbst organisieren. Ein Vollzeitmandat im Team eines Kunden, mit dessen Weisungen, Arbeitszeiten und Stundenabrechnung, erfüllt das nicht. Das Bundesamt für Sozialversicherungen lässt reine Lohnträgerschaft ohne Eingliederung nicht zu. Die Folgen treffen vor allem den Auftraggeber, der nachträglich Arbeitgeberbeiträge schuldet; deshalb lehnen viele Unternehmen Einzelfirmen für solche Mandate ab. Mehr dazu unter Scheinselbstständigkeit.

Flexibilität: viele kleine Aufträge oder ein grosses Mandat

Die Einzelfirma ist ideal für viele kurze Aufträge bei verschiedenen Kunden, für Festpreise, Workshops, Gutachten oder Produkte. Sie entscheiden frei über Arbeitsort, Arbeitszeit und Mittel, und genau das ist die Grundlage für die Anerkennung als selbstständig.

Payrolling ist für das Gegenteil gebaut: ein Mandat, ein Team, Stunden- oder Tagessatz, mehrere Monate. Pro Kunde gibt es einen Einsatzvertrag mit den Kündigungsfristen nach GAV, 2 Tage in den ersten 3 Monaten, 7 Tage im 4. bis 6. Monat, 1 Monat ab dem 7. Monat. Zwischen zwei Mandaten laufen keine Kosten, und beim Anschlussprojekt hilft RM IT über Rahmenverträge mit Contracting-Firmen.

Wann Payrolling, wann Einzelfirma

Payrolling passt, wenn

  • Sie ein Vollzeitmandat bei einem Kunden haben und im Team eingegliedert arbeiten,
  • Ihr Kunde keine Einzelfirmen akzeptiert oder einen bewilligten Verleiher verlangt,
  • Sie Krankentaggeld, Unfall, Pensionskasse und Arbeitslosenversicherung geregelt haben wollen,
  • Sie aus dem Ausland kommen und eine Anstellung für Bewilligung oder Wohnungssuche brauchen,
  • Sie den Lohn unabhängig von der Zahlungsmoral des Kunden erhalten wollen.

Die Einzelfirma passt, wenn

  • Sie mehrere Auftraggeber haben und keiner davon den grössten Teil Ihrer Zeit beansprucht,
  • Sie Ort, Zeit und Mittel Ihrer Arbeit selbst bestimmen,
  • Sie Festpreise oder Werke liefern statt Stunden,
  • Sie die Vorsorge- und Versicherungslücken bewusst selbst schliessen und die Prämien einkalkulieren.

Auch hier ist die Kombination möglich: Einzelfirma für das Nebengeschäft mit mehreren Kunden, Payrolling für das Hauptmandat.

Nächster Schritt

Prüfen Sie zuerst den Status: Wenn Ihr Mandat Vollzeit, eingegliedert und nach Stunden abgerechnet ist, entscheidet nicht die Kostenfrage, sondern die Ausgleichskasse. Danach rechnen Sie im Lohnrechner durch, was beim Payrolling netto bleibt, und stellen die Prämien gegenüber, die Sie in der Einzelfirma für gleichwertige Absicherung zahlen würden. Für die Variante mit Kapitalgesellschaft lesen Sie Payrolling oder GmbH.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. BSV, Beiträge an AHV/IV/EO 2026 (bsv.admin.ch)
  2. Bundesamt für Sozialversicherungen, Abgrenzung selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit (bsv.admin.ch)
  3. GAV Personalverleih (tempservice.ch)
  4. Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)

Häufige Fragen

Vergleich: kurz beantwortet.

Werde ich mit einem einzigen Kunden als selbstständig anerkannt?

Häufig nicht. Die Ausgleichskasse prüft, ob Sie auf eigene Rechnung und eigenes Risiko arbeiten, mehrere Auftraggeber haben und Ihre Arbeit selbst organisieren. Wer Vollzeit im Team eines Kunden eingegliedert ist und nach Stunden abrechnet, gilt als Arbeitnehmer. Das Bundesamt für Sozialversicherungen lässt reine Lohnträgerschaft ohne Eingliederung nicht zu. Für solche Mandate ist Payrolling als Personalverleih das vorgesehene Modell.

Wie viel Netto bleibt beim Payrolling im Vergleich zur Einzelfirma?

Beim Payrolling mit CHF 120 pro Stunde, 100 Prozent Pensum (182 Stunden), 35 bis 44 Jahren und Paket Grade 1 bleiben CHF 17'101 Nettolohn vor Steuern pro Monat; darin sind Krankentaggeld, Unfall, Pensionskasse und Arbeitslosenversicherung bereits bezahlt. In der Einzelfirma bleibt vom gleichen Umsatz zunächst mehr, weil Gebühr und ALV entfallen. Sobald Sie Vorsorge und Krankentaggeld freiwillig gleichwertig absichern, schmilzt der Unterschied.

Kann ich als Einzelfirma eine Pensionskasse haben?

Ja, freiwillig. Selbstständigerwerbende können sich der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufsverbands oder der Auffangeinrichtung anschliessen oder über die Säule 3a vorsorgen. Beim Payrolling ist die Pensionskasse ab CHF 22'680 Jahreslohn obligatorisch und der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte des Sparbeitrags, bei RM Payroll im Paket Grade 9 den ganzen Beitrag.

Was passiert mit meiner Einzelfirma, wenn ich ins Payrolling wechsle?

Sie können sie behalten. Für das Vollzeitmandat sind Sie beim Verleiher angestellt und stellen dafür keine Rechnung. Nebenaufträge mit mehreren Kunden, Produkte oder Kurse laufen weiter über die Einzelfirma, solange die Ausgleichskasse diese Tätigkeit als selbstständig anerkennt. Melden Sie der Ausgleichskasse die Änderung, damit die Beiträge korrekt zugeordnet werden.

Was bleibt Ihnen netto?

Stundensatz, Alter und Paket eingeben – der Lohnrechner zeigt Abzüge und Nettolohn live.