Vergleich

Payrolling vs Employer of Record: Was ausländische Firmen brauchen

Payrolling vs Employer of Record: Für eine Anstellung in der Schweiz ist das derselbe Weg, denn ein Employer of Record in der Schweiz ist rechtlich ein Personalverleiher mit Bewilligung und GAV. Der Unterschied liegt in der Richtung: Payrolling stellt Fachkräfte in der Schweiz an, EOR im Ausland stellt Fachkräfte in ihrem Wohnsitzland über eine lokale Partnerfirma an.

Payrolling vs Employer of Record: der Vergleich auf einen Blick

Employer of Record, kurz EOR, ist der internationale Begriff für einen Dienstleister, der Mitarbeitende im Auftrag eines Unternehmens rechtlich anstellt, damit das Unternehmen im betreffenden Land keine eigene Gesellschaft gründen muss. In der Schweiz hat dieses Modell einen gesetzlichen Namen: Personalverleih. Payrolling ist die Schweizer Form davon, mit kantonaler Bewilligung, Kaution und GAV. Die Frage «Payrolling oder EOR» ist deshalb eine Frage der Richtung: Wo sitzt das Unternehmen, und wo arbeitet die Fachkraft.

KriteriumPayrolling in der SchweizEOR im AuslandHinweis
Typischer FallAusländisches Unternehmen, Fachkraft arbeitet in der SchweizSchweizer Unternehmen, Fachkraft arbeitet im AuslandBeides bei RM Payroll aus einer Hand
RechtsgrundlagePersonalverleih nach AVG, Bewilligung, Kaution, GAVArbeitsrecht des WohnsitzlandesVerleih aus dem Ausland in die Schweiz ist nicht erlaubt
ArbeitgeberRM Payroll AG in ZürichPartnerfirma im WohnsitzlandVertragspartner des Kunden ist in beiden Fällen RM Payroll
ArbeitsvertragSchweizer Recht, GAV bis CHF 148’200 JahreslohnLokales Recht und lokale SozialversicherungenLohn, Steuern, Versicherungen nach dem Land der Arbeit
PreisGebühr offen, CHF 6 pro Einsatzstunde oder 4 %Je nach Land und Anbieter, meist pro Person und MonatRechnung bei RM in beiden Fällen in Franken
BewilligungenVerleiher kümmert sich um Meldeverfahren und QuellensteuerPartnerfirma erfüllt lokale MeldepflichtenKeine Entsendung nötig

Absicherung: welches Recht gilt

Beim Payrolling in der Schweiz ist der Verleiher Arbeitgeber und untersteht dem Arbeitsvermittlungsgesetz. Er braucht eine kantonale Bewilligung, leistet eine Kaution zur Sicherung der Lohnansprüche und schliesst mit der Fachkraft einen schriftlichen Arbeitsvertrag, mit dem Kunden einen schriftlichen Verleihvertrag. Die Fachkraft ist in allen Schweizer Sozialversicherungen: AHV/IV/EO, ALV, Unfall, Krankentaggeld nach GAV, Pensionskasse ab CHF 22’680 Jahreslohn. Bis zum Schwellenwert von CHF 148’200 gilt der GAV Personalverleih. Was ein Anbieter dafür mitbringen muss, steht unter Employer of Record Schweiz.

Beim EOR im Ausland gilt das Recht des Landes, in dem die Fachkraft arbeitet. Die Partnerfirma vor Ort ist Arbeitgeber, mit lokalem Arbeitsvertrag, lokalen Sozialversicherungen und lokaler Steuer. RM Payroll organisiert das über ein Netz von Partnerfirmen in allen EU-Ländern sowie in Serbien, Kosovo und Nordmazedonien; Sie schliessen den Einsatzvertrag mit RM Payroll AG in Zürich. Für die Fachkraft bedeutet das eine reguläre Anstellung nach dem Recht ihres Wohnsitzlandes.

Wichtig für beide Richtungen: Der Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet. Ein ausländischer EOR-Anbieter, der Mitarbeitende in der Schweiz «anstellt», ohne selbst bewilligter Verleiher in der Schweiz zu sein, bewegt sich ausserhalb des Gesetzes. Die Seite Personalverleih aus dem Ausland erklärt die Regel.

Kosten: Gebühr und Arbeitgeberbeiträge gegen Monatspauschale

Beim Payrolling über RM Payroll besteht die Monatsrechnung aus drei Teilen: dem vereinbarten Bruttolohn, den Arbeitgeberbeiträgen und der Gebühr von CHF 6 pro Einsatzstunde oder 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag. Bei einem Bruttolohn von CHF 10’000, 100 Prozent Pensum und Paket Grade 1 betragen die Arbeitgeberbeiträge rund CHF 1’366, die Gebühr bei 182 Stunden CHF 1’092; die Rechnung liegt bei rund CHF 12’458. Setup-Gebühr, Mindestlaufzeit oder Gebühren für Vorfinanzierung gibt es nicht. Die Rechnung für Ihren Lohn zeigt der Lohnrechner im Arbeitgeber-Modus.

EOR-Anbieter im Ausland rechnen meist pro Mitarbeitenden und Monat ab, zusätzlich zu Lohn und lokalen Arbeitgeberbeiträgen, die je nach Land stark unterschiedlich sind. Vergleichen Sie deshalb nicht die Pauschale, sondern die Gesamtkosten pro Person und Monat inklusive aller lokalen Abgaben. Bei RM Payroll erhalten Sie für Auslandseinsätze eine Rechnung in Franken, in der Lohn, lokale Abgaben und Gebühr ausgewiesen sind.

Aufwand und Risiko

Aufwand

In beiden Modellen entfällt die Gründung einer Gesellschaft, die Anmeldung bei lokalen Behörden und Kassen sowie die Lohnbuchhaltung nach fremdem Recht. Beim Payrolling in der Schweiz übernimmt RM Payroll die Anmeldung bei Ausgleichskasse, Unfallversicherer und Pensionskasse, das Meldeverfahren für ausländische Fachkräfte und die Quellensteuer. Sie führen die Person fachlich, geben die Zeiterfassung frei und erhalten eine Rechnung pro Monat.

Risiko

Das grösste Risiko liegt in der falschen Konstruktion. Drei Varianten sind in der Schweiz nicht zulässig: der Verleih aus dem Ausland, die Beschäftigung einer eingegliederten Fachkraft als Freelancer und die sogenannte Lohnträgerschaft, bei der ein Payroller nur den Lohn abrechnet, ohne Verleiher zu sein. Das Bundesamt für Sozialversicherungen lässt diese Form nicht zu. Korrekt ist Personalverleih mit Arbeitsvertrag, Verleihvertrag und GAV. Ob ein Anbieter bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis des SECO; wie Sie das prüfen, steht unter SECO-Verleihbewilligung.

Flexibilität: ein Vertragspartner für beide Richtungen

Payrolling und EOR schliessen sich nicht aus. Ein ausländisches Unternehmen kann über RM Payroll eine Fachkraft in Zürich anstellen und gleichzeitig deren Kollegin in Lissabon über die Partnerfirma; ein Schweizer Unternehmen kann sein Entwicklungsteam in Belgrad lokal anstellen lassen und den Projektleiter in Bern über Payrolling führen. In beiden Fällen gibt es einen Vertragspartner in Zürich, eine Rechnung in Franken und MyAbacus als Portal. Einsätze sind pro Person befristet oder unbefristet, mit Kündigungsfristen nach GAV in der Schweiz und nach lokalem Recht im Ausland.

Wann Payrolling, wann EOR

Payrolling in der Schweiz passt, wenn

  • Ihr Unternehmen im Ausland sitzt und eine Fachkraft in der Schweiz beschäftigen will, ohne Niederlassung,
  • Sie als internationaler Personaldienstleister Kandidaten bei Schweizer Kunden platzieren, aber keine Schweizer Bewilligung haben,
  • die Fachkraft in der Schweiz wohnt oder dorthin zieht und Schweizer Sozialversicherungen braucht,
  • Lohn und Gebühr transparent ausgewiesen sein sollen.

EOR im Ausland passt, wenn

  • Ihr Unternehmen in der Schweiz sitzt und Fachkräfte in ihrem Wohnsitzland in der EU, in Serbien, Kosovo oder Nordmazedonien beschäftigen will,
  • Sie keine Gesellschaft im Ausland gründen und niemanden entsenden wollen,
  • die Fachkraft am Wohnort bleibt und dort versichert und besteuert sein soll,
  • Sie Nearshoring ohne Freelancer-Risiko aufbauen.

Nächster Schritt

Klären Sie zuerst die Richtung: Arbeitet die Fachkraft in der Schweiz, ist Payrolling über einen bewilligten Verleiher der einzige zulässige Weg; die Seite Payrolling für ausländische Unternehmen beschreibt den Ablauf. Arbeitet sie im Ausland, finden Sie das Modell mit Partnerfirmen unter International & Nearshoring. Für die Schweiz liefert der Lohnrechner im Arbeitgeber-Modus die Monatskosten auf den Franken.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), Art. 12 und 22 (fedlex.admin.ch)
  2. SECO, Verzeichnis der bewilligten Verleih- und Vermittlungsbetriebe (avg-seco.admin.ch)
  3. GAV Personalverleih (tempservice.ch)
  4. RM Payroll, International & Nearshoring

Häufige Fragen

Vergleich: kurz beantwortet.

Gibt es in der Schweiz einen Employer of Record?

Ja, aber unter einem anderen Namen. Wer für ein ausländisches Unternehmen Mitarbeitende in der Schweiz anstellt und an dieses Unternehmen überlässt, betreibt Personalverleih. Dafür braucht es eine kantonale Bewilligung, eine Kaution und die Unterstellung unter den GAV Personalverleih. Ein EOR-Anbieter ohne Schweizer Verleihbewilligung darf diese Leistung nicht erbringen.

Kann ein ausländischer EOR-Anbieter Mitarbeitende in der Schweiz anstellen?

Nicht aus dem Ausland heraus. Der Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist nach Arbeitsvermittlungsgesetz nicht gestattet. Ausländische Dienstleister brauchen einen bewilligten Verleiher in der Schweiz als Arbeitgeber. RM Payroll übernimmt diese Rolle für ausländische Unternehmen und für internationale Personaldienstleister ohne Schweizer Bewilligung.

Was kostet Payrolling in der Schweiz im Vergleich zu EOR?

Beim Payrolling über RM Payroll ist die Gebühr offen ausgewiesen: CHF 6 pro Einsatzstunde oder 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag, ohne Setup-Gebühr und ohne Mindestlaufzeit. Dazu kommen Bruttolohn und Arbeitgeberbeiträge, die der Lohnrechner im Arbeitgeber-Modus zeigt. EOR-Anbieter im Ausland rechnen meist pro Mitarbeitenden und Monat ab; die Preise sind je nach Land und Anbieter verschieden.

Wie stellt ein Schweizer Unternehmen jemanden im Ausland an?

Über eine Partnerfirma im Wohnsitzland der Fachkraft, die als lokaler Arbeitgeber auftritt. Bei RM Payroll schliessen Sie den Einsatzvertrag mit RM Payroll AG in Zürich, erhalten eine Rechnung in Franken und führen die Person fachlich wie jede andere Externe. Das funktioniert in allen EU-Ländern sowie in Serbien, Kosovo und Nordmazedonien, ohne eigene Gesellschaft und ohne Entsendung.

Experten anstellen, ohne eigene Lohnadministration.

RM Payroll ist rechtlicher Arbeitgeber, Sie erhalten eine Rechnung pro Monat – GAV-konform, mit Bewilligung.