Bewilligungen & Zertifizierungen

swissstaffing-Mitglied: Was das über einen Verleiher sagt

swissstaffing ist der Branchenverband der Schweizer Personaldienstleister. Wer swissstaffing-Mitglied ist, bekennt sich zu den Branchenstandards des Verbands. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und ersetzt weder die Bewilligung noch die GAV-Unterstellung, sondern ergänzt sie.

Was ein swissstaffing-Mitglied ist

swissstaffing ist der Branchenverband der Personaldienstleister in der Schweiz. Mitglieder sind Betriebe, die Personal verleihen oder vermitteln und sich den Regeln des Verbands unterstellen. Wer sich als swissstaffing-Mitglied bezeichnet, sagt damit: Wir gehören zur organisierten Branche und bekennen uns zu ihren Standards. Für Sie als Contractor, Einsatzbetrieb oder Partneragentur ist das ein Hinweis auf Seriosität, aber kein gesetzlicher Nachweis.

Der Unterschied ist zentral. Die Verleihbewilligung nach Art. 12 AVG, die Kaution nach Art. 14 AVG und die Unterstellung unter den allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih sind Pflicht für jeden Verleiher, Mitglied oder nicht. Die Verbandsmitgliedschaft ist freiwillig. Sie ergänzt die gesetzlichen Nachweise um ein Bekenntnis zur Branche, ersetzt sie aber nicht.

Verband, Gesetz und GAV: drei Ebenen

EbeneWer legt die Regeln festVerbindlich für
Gesetz (AVG, AVV)Bund und KantoneAlle Verleih- und Vermittlungsbetriebe
GAV PersonalverleihSozialpartner, vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärtAlle Verleihbetriebe mit Bewilligung
Verband (swissstaffing)Der Verband selbstNur seine Mitglieder

Der GAV Personalverleih wird von Sozialpartnern ausgehandelt und ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt deshalb für alle Verleihbetriebe mit eidgenössischer oder kantonaler Bewilligung, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Der Verband ist auf Arbeitgeberseite an der Branche beteiligt und vertritt die Interessen der Personaldienstleister gegenüber Politik, Behörden und Sozialpartnern. Was der GAV im Alltag bedeutet, etwa für Krankentaggeld, Ferien oder Kündigungsfristen, erklärt die Seite GAV Personalverleih.

Was die Mitgliedschaft aussagt und was nicht

Die Mitgliedschaft sagt etwas über die Haltung eines Betriebs aus:

  • Er bewegt sich in einem Umfeld, in dem Branchenregeln, GAV-Fragen und Weiterbildung Thema sind.
  • Er bekennt sich zu den Verhaltensregeln des Verbands gegenüber Kunden, Mitarbeitenden und Mitbewerbern.
  • Er hat die Aufnahmebedingungen des Verbands erfüllt, die in der Regel die Bewilligung voraussetzen.

Sie sagt nichts über die Punkte aus, die für Ihren Nettolohn oder Ihre Monatsrechnung entscheidend sind:

  • Ob das Krankentaggeld vom Arbeitgeber oder zur Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt wird.
  • Welche Pensionskasse mit welchem Sparbeitrag und welcher Verzinsung angeschlossen ist.
  • Wie hoch die Gebühr ist und ob es Setup-Gebühren, Mindestlaufzeiten oder Gebühren für Vorfinanzierung gibt.
  • Wann der Lohn ausbezahlt wird und ob er von der Zahlung des Kunden abhängt.

Diese Fragen beantwortet nur der Vertrag. Wie Sie sie stellen, zeigt die Seite Payrolling-Anbieter vergleichen.

So prüfen Sie die Mitgliedschaft

  1. Mitgliederliste des Verbands aufrufen. swissstaffing führt eine Übersicht seiner Mitglieder. Suchen Sie dort nach der Gesellschaft, die auf Ihrem Vertrag steht.
  2. Firmenname abgleichen. Eine Gruppe kann mehrere Gesellschaften haben; Mitglied ist eine konkrete Firma, nicht die Marke.
  3. Behauptung auf der Website gegenprüfen. Logos lassen sich kopieren. Massgebend ist die Liste des Verbands, nicht das Logo auf der Anbieterseite.
  4. Mit dem SECO-Verzeichnis kombinieren. Die Mitgliedschaft ist das Zusatzsignal, der Eintrag unter avg-seco.admin.ch der gesetzliche Nachweis. Beide Prüfungen zusammen dauern wenige Minuten. Zur Bewilligung mehr unter SECO-Bewilligung.

Findet sich ein Anbieter nicht in der Mitgliederliste, ist das kein Ausschlusskriterium. Viele seriöse Verleiher, gerade spezialisierte Payroller für Büroberufe, sind gesetzlich vollständig im Rahmen, ohne Verbandsmitglied zu sein. Ein Ausschlusskriterium ist dagegen ein fehlender Eintrag im SECO-Verzeichnis.

Mitgliedschaft im Vergleich mit anderen Nachweisen

Die Verbandsmitgliedschaft ist einer von mehreren freiwilligen Nachweisen, mit denen Payroller ihre Seriosität belegen. Daneben stehen Zertifikate wie ISO 9001 für das Qualitätsmanagement oder die Swissdec-Zertifizierung der Lohnsoftware. Alle drei haben gemeinsam: Sie werden von einer Organisation vergeben, die nicht der Staat ist, sie sind freiwillig, und sie belegen jeweils einen bestimmten Aspekt. Keiner davon ersetzt die Prüfung der Bewilligung, der Kaution und des Vertrags. Wer alle Nachweise in einer Reihenfolge prüfen will, nutzt die Checkliste zur Anbieterprüfung.

Was RM Payroll erfüllt

RM Payroll verleiht mit Bewilligung und ist dem GAV Personalverleih unterstellt. Damit sind die gesetzlichen Pflichten erfüllt, die für jeden Verleiher gelten, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Als GAV-unterstellter Arbeitgeber leistet RM Payroll für alle GAV-unterstellten Einsätze Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge an den paritätischen Fonds, und Mitarbeitende können das Weiterbildungsangebot nutzen. Angaben zu Verbandsmitgliedschaften und Zertifizierungen finden Sie auf der Seite Über uns.

Nächster Schritt

Wenn Bewilligung und GAV-Unterstellung geklärt sind, geht es um die Konditionen: Gebühr, Krankentaggeld, Pensionskasse, Zahlungstermin. Für Unternehmen zeigt der Lohnrechner für Unternehmen, was eine Anstellung über RM Payroll pro Monat kostet; die Leistungen für Firmen stehen unter Payrolling für Unternehmen.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.

  1. swissstaffing, Verband der Personaldienstleister der Schweiz (swissstaffing.ch)
  2. GAV Personalverleih, Paritätische Kommission (PK Personalverleih) (tempservice.ch)
  3. SECO, Verzeichnis der bewilligten Betriebe (avg-seco.admin.ch)

Häufige Fragen

Bewilligungen & Zertifizierungen: kurz beantwortet.

Ist ein swissstaffing-Mitglied automatisch ein bewilligter Verleiher?

Nein. Die Bewilligung erteilt der Kanton, für den Verleih ins Ausland zusätzlich das SECO; sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Verbandsmitgliedschaft ist freiwillig und wird vom Verband vergeben. Mitglieder sind in der Praxis bewilligte Betriebe, aber der verbindliche Nachweis ist immer der Eintrag im SECO-Verzeichnis, nicht die Mitgliederliste.

Muss ein Payroller swissstaffing-Mitglied sein?

Nein. Es gibt keine Pflicht, einem Verband beizutreten. Gesetzlich zwingend sind die Bewilligung nach Art. 12 AVG, die Kaution nach Art. 14 AVG und die Einhaltung des allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih. Ein Verleiher ohne Mitgliedschaft kann diese Pflichten genauso erfüllen wie ein Mitglied. Die Mitgliedschaft ist ein Zusatzsignal, kein Pflichtnachweis.

Wie prüfe ich, ob ein Anbieter swissstaffing-Mitglied ist?

Über die Mitgliederliste auf der Website des Verbands oder direkt beim Anbieter. Achten Sie darauf, dass die eingetragene Gesellschaft mit Ihrer Vertragspartei übereinstimmt. Behauptet ein Anbieter die Mitgliedschaft auf seiner Website, sollte sie sich in der Liste des Verbands wiederfinden lassen.

Was bringt mir die Mitgliedschaft als Contractor oder Kunde?

Ein Mitglied bekennt sich zu Verhaltensregeln des Verbands und bewegt sich in einem Umfeld, in dem Branchenstandards, GAV-Fragen und Weiterbildung diskutiert werden. Für Ihre konkreten Konditionen, etwa Krankentaggeld, Pensionskasse oder Zahlungstermin, sagt die Mitgliedschaft nichts aus. Diese Punkte prüfen Sie im Vertrag.

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RM Payroll ist rechtlicher Arbeitgeber, Sie erhalten eine Rechnung pro Monat – GAV-konform, mit Bewilligung.