Payrolling-Wissen

Payrolling für Freelancer: Angestellt arbeiten, frei bleiben

Payrolling für Freelancer verbindet zwei Dinge, die sich sonst ausschliessen: Sie suchen Ihre Mandate selbst und verhandeln Ihren Satz, sind aber angestellt, mit Arbeitslosenversicherung, Krankentaggeld und Pensionskasse. Eine eigene Firma brauchen Sie dafür nicht.

Was Payrolling für Freelancer anders macht

Als Freelancer tragen Sie alles selbst: Akquise, Rechnungstellung, Mehrwertsteuer, Versicherungen, Vorsorge und das Risiko, dass ein Kunde spät oder gar nicht zahlt. Payrolling nimmt Ihnen den administrativen und den versicherungstechnischen Teil ab und lässt den unternehmerischen Teil bei Ihnen. Sie finden das Mandat, Sie verhandeln den Satz, Sie bestimmen Ihr Pensum. Der Payrolling-Anbieter stellt Sie an, schliesst mit Ihrem Kunden den Einsatzvertrag, verrechnet Ihre Stunden und zahlt Ihnen den Lohn.

Was Payrolling juristisch ist und wie der Ablauf aussieht, erklärt die Grundlagenseite Was ist Payrolling. Diese Seite konzentriert sich auf die Frage, was sich für Sie als Freelancer konkret ändert, was gleich bleibt und wann sich der Wechsel lohnt.

Was bleibt, was sich ändert

BereichAls Freelancer mit EinzelfirmaMit Payrolling
Kunden und SatzSie verhandeln selbstSie verhandeln selbst
Rechnung an den KundenAus Ihrer Firma, mit MWSTVom Verleiher, in Franken
StatusSelbstständigAngestellt beim Verleiher
ArbeitslosenversicherungKeineALV-Beiträge, Anspruch nach 12 Beitragsmonaten
KrankentaggeldPrivat abzuschliessenBei RM Payroll vom Arbeitgeber bezahlt
PensionskasseFreiwilligObligatorisch ab CHF 22’680 Jahreslohn, Paket wählbar
Lohnausweis und SteuererklärungBuchhaltung, JahresabschlussLohnausweis wie bei jeder Anstellung

Die Tabelle zeigt den Kern: Der unternehmerische Teil bleibt bei Ihnen, der administrative Teil wandert zum Verleiher. Für den Kunden hat das einen Nebeneffekt, der oft den Ausschlag gibt: Er bekommt eine Rechnung von einem bewilligten Verleiher und muss sich nicht fragen, ob er mit einem Freelancer ein Anstellungsverhältnis eingeht, das die Ausgleichskasse später anders beurteilt. Mehr dazu auf der Seite zur Scheinselbständigkeit.

Die drei Lücken, die Payrolling schliesst

Viele Freelancer unterschätzen, was sie als Selbstständige nicht haben. Drei Punkte wiegen am schwersten:

  1. Arbeitslosenversicherung. Angestellte zahlen ALV-Beiträge von 1.1 Prozent, der Arbeitgeber ebenso viel. Dafür besteht nach mindestens 12 Beitragsmonaten in den letzten 2 Jahren ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung: 70 Prozent des versicherten Verdienstes, 80 Prozent mit Unterhaltspflicht. Wer nach einem Mandat ohne Anschluss dasteht, meldet sich am ersten Tag beim RAV.
  2. Krankentaggeld. Eine Krankentaggeldversicherung ist gesetzlich nicht obligatorisch, im GAV Personalverleih aber vorgeschrieben. Bei RM Payroll kostet sie 1.7 Prozent für Männer und 2.45 Prozent für Frauen und wird vollständig vom Arbeitgeber getragen. Sie deckt 80 oder 90 Prozent des Lohns während 720 Tagen, mit 2 Karenztagen pro Fall. Als Freelancer müssten Sie eine vergleichbare Deckung selbst abschliessen und bezahlen.
  3. Pensionskasse. Ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 sind Sie obligatorisch versichert. Bei RM Payroll wählen Sie zwischen drei Paketen: Grade 1 mit dem obligatorischen Minimum auf dem koordinierten Lohn, Grade 4 mit Sparen auf dem ganzen Bruttolohn und Grade 9, bei dem der Arbeitgeber den Sparbeitrag von 20 Prozent allein finanziert. Die Pensionskasse Profond verzinste 2024 mit 8 Prozent, der gesetzliche Mindestzins liegt bei 1.25 Prozent.

Dazu kommen Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung nach UVG und die Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung über die EO.

Rechenbeispiel: CHF 100 pro Stunde

Was vom Kundensatz netto bleibt, hängt von Satz, Alter, Geschlecht und Pensionskassen-Paket ab. Ausgangslage: CHF 100 pro Stunde, 100 % Pensum mit 182 verrechenbaren Stunden im Monat (42 Stunden × 52 Wochen ÷ 12, Ferien und Feiertage als Zuschläge im Bruttolohn), Mann, 35 bis 44 Jahre, Bürotätigkeit, Paket Grade 1, Gebühr CHF 6 pro Einsatzstunde. Werte gerundet, Sätze 2026 aus dem Lohnrechner.

PositionCHF pro Monat
Kundensatz (100 × 182 h)18’200
Payrolling-Gebühr (6 × 182 h)−1’092
Arbeitgeberbeiträge−1’832
Bruttolohn15’276
Arbeitnehmerbeiträge−1’336
Nettolohn vor Steuern13’940

Rund 77 Prozent des Kundensatzes kommen als Nettolohn an. In der Differenz stecken keine Kosten des Anbieters ausser der Gebühr, sondern Ihre eigenen Sozialversicherungen und die Pensionskasse. Als Freelancer müssten Sie die meisten davon ebenfalls bezahlen, nur ohne Arbeitgeberanteil. Wie die Posten im Detail zusammenkommen, zeigt die Seite zu den Payrolling-Kosten; mit eigenen Werten rechnen Sie im Lohnrechner.

Was im Arbeitsvertrag für Freelancer wichtig ist

Beim Payrolling haben Sie zwei Dokumente: den Arbeitsvertrag mit dem Verleiher und den Einsatzvertrag, der Kunde, Einsatzort, Dauer und Satz regelt. Für Freelancer sind drei Punkte relevant:

  • Kündigungsfristen. Nach GAV Personalverleih gelten in den ersten 3 Monaten 2 Tage, im 4. bis 6. Monat 7 Tage, ab dem 7. Monat 1 Monat. Liegt Ihr Basislohn über dem GAV-Schwellenwert, gelten die Fristen nach OR Art. 335c, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die kurzen GAV-Fristen sind für Freelancer ein Vorteil: Sie bleiben beweglich.
  • Ferien. Der Ferienanspruch wird als Zuschlag auf den Basislohn ausgewiesen: 8.33 Prozent bei 4 Wochen, 10.6 Prozent bei 5 Wochen ab dem 50. Altersjahr. Ferien werden beim Bezug ausbezahlt, ein Restsaldo am Ende der Anstellung als zusätzlicher Lohn.
  • Wechsel zum Kunden. Will Ihr Kunde Sie fest anstellen, darf ihn der Verleihvertrag nach 3 Monaten Einsatz nicht mehr mit einer Entschädigung belasten. Konkurrenzverbote, die den Wechsel verhindern, sind nichtig.

Wann sich Payrolling für Freelancer lohnt und wann nicht

Payrolling rechnet sich, wenn Sie längere Mandate mit hohem Pensum bei wenigen Kunden haben, also typischerweise Projekteinsätze von mehreren Monaten im Team des Kunden. Genau dort ist die Einzelfirma rechtlich am heikelsten, und genau dort fallen Krankentaggeld und Arbeitslosenversicherung am meisten ins Gewicht.

Weniger geeignet ist Payrolling für Freelancer mit vielen kleinen Aufträgen, eigenen Produkten, Lizenzeinnahmen oder Angestellten. Für sie ist die eigene Firma oft die bessere Form, mit allen Pflichten, die dazugehören. Den Vergleich mit Zahlen finden Sie unter Payrolling oder GmbH. RM Payroll stellt zudem nur Fachkräfte aus Büroberufen an; für Handwerk, Gastronomie oder Produktion sind andere Anbieter zuständig.

Der Start: Mandat mitbringen, Rest läuft digital

Wenn Sie ein Mandat haben, reicht die Online-Registrierung mit Ausweis und Bankverbindung. Arbeitsvertrag und Einsatzvertrag werden digital signiert, Ihr Kunde unterschreibt den Einsatzvertrag ebenfalls elektronisch. Danach laden Sie monatlich das freigegebene Timesheet im Portal hoch, und der Lohn ist 1 bis 3 Tage später auf dem Konto, unabhängig davon, wann Ihr Kunde bezahlt. Die Leistungen im Überblick und die Registrierung finden Sie unter Für Contractors.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG), Art. 19 und 22 (fedlex.admin.ch)
  2. Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), Beitragszeit und Taggeld (fedlex.admin.ch)
  3. GAV Personalverleih, Kündigungsfristen und Ferien (tempservice.ch)
  4. Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)

Häufige Fragen

Payrolling-Wissen: kurz beantwortet.

Verliere ich als Freelancer durch Payrolling meine Unabhängigkeit?

Nicht in den Punkten, die zählen. Sie akquirieren Ihre Kunden selbst, verhandeln den Stundensatz und entscheiden, welche Mandate Sie annehmen. Was sich ändert, ist die rechtliche Form: Statt einer Rechnung aus Ihrer Einzelfirma gibt es einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher und einen Einsatzvertrag mit dem Kunden. Mehrere Mandate nacheinander oder parallel sind möglich.

Was passiert nach dem Mandat mit meiner Arbeitslosenversicherung?

Als Angestellte zahlen Sie ALV-Beiträge und bauen damit einen Anspruch auf. Voraussetzung für Arbeitslosenentschädigung sind mindestens 12 Beitragsmonate in den letzten 2 Jahren. Das Taggeld beträgt 70 Prozent des versicherten Verdienstes, 80 Prozent mit Unterhaltspflicht. Selbstständige mit Einzelfirma sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Kann ich beim Payrolling mehrere Kunden gleichzeitig haben?

Ja. Für jeden Kunden wird ein eigener Einsatzvertrag abgeschlossen, der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher bleibt derselbe. Die Stunden werden pro Kunde erfasst und verrechnet, der Lohn kommt aus einer Abrechnung. Die Payrolling-Gebühr fällt pro verrechneter Einsatzstunde an, unabhängig davon, wie viele Kunden Sie haben.

Brauche ich als Freelancer noch eine MWST-Nummer?

Nein. Die Rechnung an den Kunden stellt der Verleiher, er rechnet die Mehrwertsteuer ab. Sie erhalten einen Lohn mit Lohnausweis und deklarieren ihn in der Steuererklärung wie jede angestellte Person. Buchhaltung, Jahresabschluss und MWST-Abrechnung Ihrer Einzelfirma entfallen.

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