Payrolling-Wissen

Payrolling für Interim Manager und Berater: Tagessatz, Vertrag, Netto

Payrolling für Interim Manager heisst: Sie übernehmen ein Mandat auf Zeit, angestellt sind Sie beim Verleiher, verrechnet wird Ihr Tagessatz. Weil die Löhne meist über dem GAV-Schwellenwert liegen, gelten andere Regeln als bei klassischer Temporärarbeit, und die Pensionskasse wird zum wichtigsten Gestaltungselement.

Payrolling für Interim Manager: was anders ist als bei Contractors

Interim Manager und Berater übernehmen Mandate auf Zeit: eine vakante Führungsposition, eine Restrukturierung, ein Programm. Sie verrechnen Tagessätze, nicht Stundensätze, arbeiten mit Entscheidungsbefugnis im Unternehmen und verdienen meist deutlich mehr als den Schwellenwert des GAV Personalverleih. Payrolling funktioniert für sie wie für jeden Contractor, aber an drei Stellen gelten andere Regeln. Die Grundlagen, also was Payrolling ist und welche zwei Verträge dazugehören, erklärt die Seite Was ist Payrolling. Diese Seite behandelt die Besonderheiten von Interim-Mandaten.

Warum Interim Manager überhaupt Payrolling nutzen: Ein Interim-Mandat ist fast immer eine Eingliederung in die Organisation des Kunden, mit Weisungen, Führungsverantwortung und fixer Präsenz. Genau das macht ein Mandat über die eigene Einzelfirma rechtlich heikel. Über einen bewilligten Verleiher ist die Eingliederung dagegen der vorgesehene Normalfall, und der Kunde trägt kein Nachzahlungsrisiko. Die Hintergründe stehen unter Scheinselbständigkeit in der Schweiz.

Tagessatz statt Stundensatz

Beim Payrolling wird der Einsatzvertrag mit dem Kunden so abgeschlossen, wie das Mandat verhandelt wurde: mit einem Tagessatz pro Einsatztag. Für die Lohnabrechnung rechnet der Verleiher auf Stunden um. Der Lohnrechner von RM Payroll setzt dafür 8.4 Stunden pro Tag an. Ein volles Pensum sind 182 verrechenbare Stunden im Monat (42 Stunden × 52 Wochen ÷ 12), also 21.7 Tage; Ferien und Feiertage sind als Zuschläge im Bruttolohn enthalten.

Für die Gebühr hat das eine praktische Folge: CHF 6 pro Einsatzstunde sind CHF 50.40 pro Tag. Bei einem Tagessatz von CHF 1’600 entspricht das rund 3.2 Prozent, bei CHF 2’000 rund 2.5 Prozent. Je höher der Satz, desto kleiner der Anteil der Gebühr. Das alternative Modell mit 4 Prozent vom Verrechnungsbetrag ist für Interim-Sätze deshalb in der Regel teurer.

Drei Punkte gehören in den Einsatzvertrag, wenn ein Tagessatz vereinbart ist:

  1. Definition eines Einsatztags. Ob ein Tag mit 8.4 Stunden gilt oder ob halbe Tage verrechnet werden können.
  2. Spesen. Ob Reise- und Übernachtungskosten zusätzlich zum Tagessatz vergütet werden. Spesen sind Auslagenersatz und kein Lohn: effektive Spesen gegen Beleg, Pauschalspesen nur mit vom Kanton genehmigtem Spesenreglement.
  3. Dauer und Verlängerung. Beginn, Ende und Kündigungsfristen des Einsatzes, weil über dem GAV-Schwellenwert nicht die kurzen GAV-Fristen gelten.

Rechenbeispiel: CHF 1’600 pro Tag

Ausgangslage: Tagessatz CHF 1’600, 100 % Pensum mit 21.7 Tagen à 8.4 Stunden (182 verrechenbare Stunden), Mann, 45 bis 49 Jahre, Bürotätigkeit, Gebühr CHF 6 pro Einsatzstunde. Werte gerundet, Sätze 2026 aus dem Lohnrechner, einmal mit Paket Grade 1 und einmal mit Grade 9.

PositionGrade 1Grade 9
Verrechnung (1’600 × 21.7 Tage)34’66734’667
Payrolling-Gebühr (6 × 182 h)−1’092−1’092
Arbeitgeberbeiträge inkl. Pensionskasse−3’244−8’089
Bruttolohn30’33125’486
Arbeitnehmerbeiträge−2’267−1’577
Nettolohn vor Steuern28’06423’909

Mit Grade 1 kommen rund 81 Prozent des Tagessatzes als Nettolohn an. Mit Grade 9 sind es rund 69 Prozent, dafür fliessen monatlich rund CHF 5’600 in die Pensionskasse, finanziert vom Arbeitgeber aus dem Verrechnungsbetrag, und die Lohnabdeckung bei Krankheit und Unfall steigt auf 90 Prozent. Wie die Beiträge im Detail entstehen, zeigt die Seite Payrolling-Kosten; mit Ihrem eigenen Tagessatz rechnen Sie im Lohnrechner.

Über dem GAV-Schwellenwert: was nach OR gilt

Der GAV Personalverleih gilt bis zu einem Basislohn von CHF 62.55 pro Stunde, ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn, was CHF 148’200 pro Jahr entspricht. Interim-Mandate liegen fast immer darüber. Dann wird nach Obligationenrecht abgerechnet:

  • Kündigungsfristen richten sich nach OR Art. 335c, also 7 Tage in der Probezeit und 1 Monat im ersten Dienstjahr, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Für Interim-Mandate ist eine vertragliche Regelung üblich, die zur Dauer des Mandats passt.
  • Weiterbildungsbeitrag an den paritätischen Fonds entfällt.
  • Ferien bleiben ein Anspruch; die Abgeltung wird im Vertrag geregelt.

Was gleich bleibt: AHV/IV/EO mit je 5.3 Prozent ohne Obergrenze, ALV mit je 1.1 Prozent bis CHF 148’200 Jahreslohn, Unfallversicherung, Krankentaggeld mit 1.7 Prozent für Männer und 2.45 Prozent für Frauen (Grade 9: 1.8 und 2.8 Prozent), vollständig vom Arbeitgeber getragen, und die Pensionskasse. Bei RM Payroll verdient rund die Hälfte der verliehenen Mitarbeitenden mehr als den Schwellenwert; die Abrechnung über dem GAV ist dort Alltag. Mehr zur Grenze unter GAV-Schwellenwert.

Ein Detail für hohe Löhne: Der obligatorisch versicherte UVG-Verdienst ist auf CHF 148’200 pro Jahr begrenzt. Löhne darüber deckt RM Payroll über eine Überschussversicherung, so dass die Lohnabdeckung bei Unfall auch für den Teil über der Grenze gilt.

Pensionskasse: der Hebel bei Interim-Löhnen

Bei einem Jahreslohn weit über CHF 90’720 ist der obligatorisch versicherte BVG-Lohn nur ein Bruchteil des Einkommens. Im Paket Grade 1 wird nur der koordinierte Lohn versichert, also der Teil zwischen dem Koordinationsabzug von CHF 26’460 und CHF 90’720. Der grössere Teil eines Interim-Lohns bleibt dort unversichert.

Die Pakete Grade 4 und Grade 9 versichern den gesamten Bruttolohn. Bei Grade 4 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Sparbeitrag von je 10 Prozent. Bei Grade 9 zahlt der Arbeitgeber 20 Prozent allein, dazu kommen höhere Risikoleistungen: Invalidenrente 60 statt 40 Prozent, Ehepartnerrente 40 statt 24 Prozent und eine Pauschale im Todesfall von 200 Prozent des versicherten Lohns. Die Pensionskasse Profond verzinste 2024 mit 8 Prozent, der gesetzliche Mindestzins liegt bei 1.25 Prozent.

Für Interim Manager zwischen 55 und 65 kommt eine Besonderheit dazu: RM Payroll bietet für die Jahrgänge 1961 bis 1966 einen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent umhüllend an, also auf dem gesamten Guthaben, nicht nur auf dem Obligatorium. Voraussetzung ist ein Payrolling-Mandat von mindestens vier Monaten vor dem Renteneintritt. Details unter Umwandlungssatz 2026, die Pakete im Vergleich unter Versicherungspakete.

Der nächste Schritt

Wenn Sie ein Mandat in Verhandlung haben, prüfen Sie im Lohnrechner mit Ihrem Tagessatz, Ihrem Alter und Ihrem Geschlecht, was mit Grade 1, 4 und 9 netto bleibt und was in die Pensionskasse fliesst. Danach reicht die Online-Registrierung in rund 5 Minuten; Arbeitsvertrag und Einsatzvertrag werden digital signiert, der Lohn kommt 1 bis 3 Tage nach der freigegebenen Zeiterfassung. Die Leistungen im Überblick stehen unter Für Contractors.

Quellen

Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 23. Oktober 2026.

  1. GAV Personalverleih, Lohnschwelle und Geltungsbereich (tempservice.ch)
  2. Obligationenrecht (OR), Art. 335c Kündigungsfristen (fedlex.admin.ch)
  3. Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Grenzbeträge 2026 (fedlex.admin.ch)
  4. Lohnrechner RM Payroll (Sätze 2026)

Häufige Fragen

Payrolling-Wissen: kurz beantwortet.

Kann ich beim Payrolling einen Tagessatz statt eines Stundensatzes verrechnen?

Ja. Der Einsatzvertrag kann einen Tagessatz vorsehen; verrechnet wird dann pro Einsatztag. Für die Lohnabrechnung rechnet der Verleiher den Tagessatz auf Stunden um, bei RM Payroll mit 8.4 Stunden pro Tag im Lohnrechner. Die Payrolling-Gebühr von CHF 6 pro Einsatzstunde entspricht damit CHF 50.40 pro Tag, unabhängig von der Höhe Ihres Tagessatzes.

Gilt der GAV Personalverleih für Interim Manager?

In den meisten Fällen nicht. Der GAV gilt bis zu einem Basislohn von CHF 62.55 pro Stunde beziehungsweise CHF 148'200 pro Jahr. Interim-Mandate liegen in der Regel darüber. Dann wird nach Obligationenrecht abgerechnet: Kündigungsfristen nach OR Art. 335c oder nach Vertrag, kein Weiterbildungsbeitrag. Sozialversicherungen, Unfallversicherung, Krankentaggeld und Pensionskasse bleiben gleich.

Lohnt sich bei einem hohen Tagessatz das Paket Grade 9?

Das hängt davon ab, ob Sie Netto oder Vorsorge priorisieren. Bei CHF 1'600 pro Tag, 45 bis 49 Jahre, sinkt der Nettolohn mit Grade 9 von rund CHF 28'064 auf CHF 23'909 pro Monat. Dafür fliesst ein Sparbeitrag von 20 Prozent auf den ganzen Bruttolohn in die Pensionskasse, vollständig vom Arbeitgeber finanziert, und die Risikoleistungen sind höher.

Was ist mit Spesen bei Interim-Mandaten?

Spesen sind Auslagenersatz, kein Lohn. Effektive Spesen werden gegen Beleg vergütet, Pauschalspesen nur mit einem vom Kanton genehmigten Spesenreglement. Auf dem Lohnausweis erscheinen sie unter Ziffer 13. Im Einsatzvertrag sollte stehen, ob der Kunde Reise- und Übernachtungskosten zusätzlich zum Tagessatz übernimmt und wie sie abgerechnet werden.

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