Definition
Employer of Record, kurz EOR, bezeichnet einen Dienstleister, der für ein anderes Unternehmen die Rolle des rechtlichen Arbeitgebers übernimmt. Das Unternehmen führt die Fachkraft fachlich, der EOR schliesst den Arbeitsvertrag ab, zahlt den Lohn, führt Sozialversicherungen und Steuern ab und stellt den Lohnausweis aus. Der Begriff stammt aus dem internationalen Umfeld und richtet sich an Firmen, die in einem Land Personal beschäftigen wollen, ohne dort eine Gesellschaft zu gründen. In der Schweiz ist dieses Modell Personalverleih und damit bewilligungspflichtig (Art. 12 AVG).
So funktioniert es in der Praxis
Beispiel: Ein Softwareunternehmen aus Deutschland will eine Entwicklerin in Zürich anstellen, hat aber keine Schweizer Niederlassung. Ein bewilligter Verleiher stellt die Entwicklerin an, schliesst mit dem Unternehmen einen Einsatzvertrag und stellt monatlich den Verrechnungssatz in Rechnung. Darin stecken Bruttolohn, Arbeitgeberbeiträge und die Gebühr des Verleihers, bei RM Payroll CHF 6 pro Einsatzstunde. Das Unternehmen führt die Entwicklerin wie jede andere externe Mitarbeiterin und erhält eine Rechnung in Franken.
Umgekehrt funktioniert das Modell auch: Will ein Schweizer Unternehmen eine Fachkraft in ihrem Wohnsitzland im Ausland beschäftigen, stellt eine Partnerfirma vor Ort sie mit lokalem Arbeitsvertrag an. Bei RM Payroll ist das in allen EU-Ländern sowie in Serbien, Kosovo und Nordmazedonien möglich; der Einsatzvertrag wird mit der RM Payroll AG in Zürich geschlossen.
Wichtig für Einsatzbetriebe und Contractors
Für Unternehmen gilt: Der Verleih vom Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet. Ein EOR-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung darf keine Mitarbeitenden in der Schweiz überlassen; ausländische Dienstleister brauchen einen bewilligten Verleiher in der Schweiz als Arbeitgeber. Prüfen Sie den Anbieter im öffentlichen Verzeichnis des SECO. Mit dem Einsatzvertrag übernimmt das Unternehmen die Weisungsbefugnis und die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Für Contractors ist die Anstellung über einen EOR eine reguläre Schweizer Anstellung mit Krankentaggeld, Pensionskasse, Unfallversicherung und Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Bis CHF 148’200 Jahreslohn gilt der GAV Personalverleih.
Verwandte Begriffe
- Personalverleih: die Schweizer Rechtsform des EOR
- Payrolling: dieselbe Anstellung aus Sicht der Fachkraft
- Einsatzbetrieb: die Rolle des ausländischen Unternehmens
- Verleihvertrag: der Vertrag mit dem Verleiher
- Quellensteuer: wird vom Verleiher abgerechnet
- Wissensseite: Payrolling oder Employer of Record
Wie die Anstellung einer Fachkraft in der Schweiz für Ihr Unternehmen abläuft, lesen Sie unter Für Unternehmen.
Quellen
Zahlen, Sätze und Rechtsaussagen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Rechenbeispiele und Sätze 2026 basieren auf dem Lohnrechner von RM Payroll; alles andere auf den genannten Gesetzen, Behörden und Verbänden. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.
- Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), Art. 12 (fedlex.admin.ch)
- SECO, Weisungen und Erläuterungen zum AVG (seco.admin.ch)
- Fragen und Antworten RM Payroll